Frage zur Darstellung einer Rondra-Geweihten

  • Doch diese Diskussion hat doch rein gar nichts mehr der Ausgangsfrage zu tun, ob - wann - wie Geweihte gerichtlich belangt werden können und was Geweihte rechtlich dürfen oder auch eben nicht.

    Ich finde schon - da diese unterschiedliche Perspektive maßgeblich die Motivation Denkweise der Ronnie beeinträchtigen würden. (Edit: Motivation passte hier nicht richtig!)

    Wenn ich als Neuling nur DSA5 Quellen kennen würde, so würde ich, den Ronnie viel weiter von der weltlichen Gerichtsbarkeit wegrücken, was die Interessen der Kirche (in unserem Faden hier: die Interessen des SdS) viel härter in den Fokus rückt, denn nach DSA5 bin ich als GeweihteR der 12e nurnoch der Kirche Rechenschaft schuldig.

    In unserem Fall könnte der Ronnie sich darauf berufen, daß er durch die Vision des SdS, den Verdacht hatte, dass die betroffene Person eine Gefahr für die Ordnung der 12 Götter darstellt und aus diesem Grund vor das Kirchenoberhaupt geführt werden soll. Die Weigerung der Person, seinen Glauben gegenüber der Geweihten offen zu bekennen, würde diesen Verdacht daraufhin erhärten.

    Also musste sich die Ronnie entscheiden:

    A) Ich verhalte mich Ritterlich und Verantwortungvoll, lasse Verdächtigen ziehen und erfülle u.U. nicht die Vision die u.U. zum Schutz der 12 göttlichen Ordnung dient.

    B) Ich folge mit allen Mitteln meinen Auftrag, schützte u.U. dadurch die 12 göttliche Ordnung, ziehe aber Schande auf mich selber und verhalte mich unrechtmäßig und unmoralisch.

    In dem Mind-set der Ronnie, welches DSA4 zeichnet würde B) aber auch nur zu Verhaftung und ggf. Flucht der verdächtigen Person führen und wäre somit die unlogischere Wahl.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'