Wie ist es eingentlich mit der Zauberdauer bei in Stab gespeicherten Zaubern. Sind sie gleich der Spruchdauer in Buch oder muss mann Ihn nur noch auslösen.
Im Stab gespeicherte Zauber
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- DSA 4
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Starmin -
30. März 2003 um 22:29 -
Erledigt
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Man muss sie nur auslösen.
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Genau ... fällt unter Benutzung eines Artefakts, kann also, wenn du den Stab in der Hand hälts in einer Freien Aktion im Kampf ausgelöst werden ...
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Aber das dauert mindestens eine Aktion, und Erschöpfung/LeP Verlust werden erst beim sprechen fällig...
Und kann man nach Auslösung wieder (ohne Probe/AsP-Kosten[e]von dem Stabzauber[/e]/Voluminaverbrauch) einen [e] neuen [/e]speichern?
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zu dem zauberspreicher im zauberstab.
ganz am anfang machst du das stabzauberritual um dem zauberstab eine gewisses \"Zaubervollumen\" (nicht das für die stabzauber) zu geben.
dann kannst du jeder zeit zauber in dem stab aufbewahren. diese werden wie normal gesprochen und verbauchen auch normal asp von deinem char. (zum vollumen der zauber siehe MWW).
wenn du den zauber dann irgendwann aus dem stab aussprichst musst du keine probe machen (ausser es wirkt antimagie und du hast dir die zfp beim einsprechen ned notiert) und brauchst keine asp zu bezahlen. der zauber entfaltet dann seine wikrung und du musst alle AuP, Erschöpfungs und Lep kosten des spruches zahlen. danach ist das Zaubervollumen, das der zauber im stba eingenommen hat wieder frei für andere.
fazit: der stabzauber bleibt für immer (bis zum destructibo :roll: ) erhalten und du musst beim aufladen JEDESMAl nur die Spruchkosten des einzuspeißenden spriuches zahlen. Lep aup und erschöpfung kommen dann beim auslösen.
P.S: das steht aber eigentlich alles schön erklärt im MWW.
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Danke für die hilfe.