Hiyo!
Ich hätte ein paar kleinere Fragen zu Beschwörungen, weil ich mir gerade eine kompakte Liste mit allen Details zu Erschwernissen und Erleichterungen in der Sache bastele.
1. Modifikationen der Wesen während der Beschwörung. Bei den Dämonen steht, dass Form der Formlosigkeit es überhaupt erst möglich macht, das zu tun, weiter vorne in WdZ wird aber nichts davon erwähnt, dass man diese oder irgendeine andere SF für Modifikationen vor dem Erscheinen des Wesens braucht, nur eben für solche, die nachträglich vorgenommen werden. Ergänzung: Brauche ich die SFs nur für besondere Eigenschaften oder für alle Modifikationen (LeP, AT, PA etc.)?
2. Wie nachträglich ist nachträglich? Kann ich etwa eine Kreatur mit Golembauer, Nekromant oder Chimärenmeister nur unmittelbar nach der Beschwörung oder auch im späteren "Leben" modifizieren?
3. Verstehe ich es richtig, dass eine Kontrollprobe reicht, wenn man mehrere Dienste gleichzeitig einfordert?
4. Gefolgschaft bei Dämonen. Laut WdZ beträgt die Erschwernis auf die Kontrollprobe 5 für "jeden Dienst nach dem ersten". Ist Gefolgschaft da schon mit drin oder bezieht sich das auf den ersten Dienst, den ich durch Gefolgschaft einfordere und erst der zweite bringt mir die Erschwernis? Also Gefolgschaft + Dienst 1 + Dienst 2 = 5 oder Gefolgschaft + Dienst 1 + Dienst 2 = 10?
5. Modifikation von Geistern. Habe ich das richtig verstanden? Nicht nachträglich und keine besonderen Eigenschaften?
EDIT:
6. Muss ich beim Skelettarius eine Kontrollprobe für jeden Untoten oder eine Gesamtprobe ablegen?