Beschwörungsfragen

  • Hiyo!

    Ich hätte ein paar kleinere Fragen zu Beschwörungen, weil ich mir gerade eine kompakte Liste mit allen Details zu Erschwernissen und Erleichterungen in der Sache bastele.

    1. Modifikationen der Wesen während der Beschwörung. Bei den Dämonen steht, dass Form der Formlosigkeit es überhaupt erst möglich macht, das zu tun, weiter vorne in WdZ wird aber nichts davon erwähnt, dass man diese oder irgendeine andere SF für Modifikationen vor dem Erscheinen des Wesens braucht, nur eben für solche, die nachträglich vorgenommen werden. Ergänzung: Brauche ich die SFs nur für besondere Eigenschaften oder für alle Modifikationen (LeP, AT, PA etc.)?

    2. Wie nachträglich ist nachträglich? Kann ich etwa eine Kreatur mit Golembauer, Nekromant oder Chimärenmeister nur unmittelbar nach der Beschwörung oder auch im späteren "Leben" modifizieren?

    3. Verstehe ich es richtig, dass eine Kontrollprobe reicht, wenn man mehrere Dienste gleichzeitig einfordert?

    4. Gefolgschaft bei Dämonen. Laut WdZ beträgt die Erschwernis auf die Kontrollprobe 5 für "jeden Dienst nach dem ersten". Ist Gefolgschaft da schon mit drin oder bezieht sich das auf den ersten Dienst, den ich durch Gefolgschaft einfordere und erst der zweite bringt mir die Erschwernis? Also Gefolgschaft + Dienst 1 + Dienst 2 = 5 oder Gefolgschaft + Dienst 1 + Dienst 2 = 10?

    5. Modifikation von Geistern. Habe ich das richtig verstanden? Nicht nachträglich und keine besonderen Eigenschaften?

    EDIT:

    6. Muss ich beim Skelettarius eine Kontrollprobe für jeden Untoten oder eine Gesamtprobe ablegen?

  • Grüß dich,

    zu 1.
    Du kannst Dämonen VOR der eigentlichen Beschwörung modifizieren, indem zu ZfP zurückhälst (dir also die Probe erschwerst). Das kann jeder Beschwörer ohne SF. Wenn du denn Dämone aber nach erfolgreicher Beschwörung modifizieren willst, brauchst du Form der Formlosigkeit, was den Vorteil hat, das du keine Wertvollen ZfP zurückhalten musst, sondern mit dem arbeiten kannst, was nach der Probe übrig geblieben ist (was das ganze viel sicherer macht :zwinker: ).
    Soweit ich weiss, brauchst du für JEDE nachträgliche Änderung von Eigenschaften die SF.

    zu 2.
    Meines Wissen nach können solche Wesen nur während der Schöpfungsphase verändert werden.

    zu3.
    Ja, wobei diese natürlich durch die gesammelten Erschwenisse aller Dienste modifiziert wird.

    zu4.
    Nein, die +5 beziehen sich auf jeden zusätzlichen Dienst, denn du während der Bindungsdauer einforderst. D.h., der erste Dienst (dazu zählt Gefolgschaft, der wird quasi mit dem ersten Dienst zusammen gepackt) ist nicht erschwert bzw. dessen Kontrollprobe Kosten etc. werden wie üblichen abgewickelt. Der Dämon führt dann auf Wunsch (oder wenn die Bedingung eintritt etc.) den ersten Dienst aus und verbleibt dann aber, und kann weitere Dienste ausführen, deren Kontrollproben dann jeweils um 5 punkte zusätzlich zu allen anderen eventuellen Modifikationen erschwert sind.

    zu5.
    Genau, Geister können nicht verändert werden.

    zu6.
    Soweit ich weiss, eine einzige Gesamtprobe.

    Wenn ich fragen habe, so sind diese i.d.R. sehr genau formuliert und lassen sich oft sogar mit einem "ja" oder "nein" beantworten.
    Also bitte ich euch, meine fragen auch so präzise wie möglich zu beantworten. :zwinker: