Peitschenstrafe - Regeltechnisch umsetzbar?

  • In der AA wird eine "weiche" Variante der Neunschwänzigen erwähnt, die nur TP(A) verursacht, bei den Besonderheiten so weit ich weiß. Die wäre doch eine Möglichkeit, oder? Der zu Bestrafende wird vermutlich ohnmächtig, überlebt aber.

    EDIT

    Ups, die wurde schon erwähnt. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (20. April 2015 um 16:08)

  • Wenn man mit der auch Stumpfe Schläge machen kann, weiß das jetzt nicht genau AA liegt nicht bei mir)


    Mit keiner Peitsche kann man "von Haus aus" stumpfe Schläge machen.

    Das man trotzdem "stumpf schlagen" kann, liegt an der oben genannten Optionalregel. Diese ermöglicht auch z.B. den gezielten Stich mit der Ochsenherde, den Hammerschlag mit dem Florett oder... (wenn auch unter erschwerten Bedingungen)

    Wobei ein "bewusst seichter Angriff" (= stumpfer Schlag) im Gegensatz zu solchen Auswüchsen ja durchaus nachvollziehbar ist.

    Ansonsten solltest Du Dich einfach nicht so sehr an der Zahl der Schläge aufhängen. Aventurien ist Aventurien und nicht unsere Welt. Dort mögen 5 Peitschenhiebe die angemessene Strafe sein, ebenso wie ein Bogenschuss nur ein Kratzer und ein Axthieb auf den Kopf nicht tödlich sein kann...

    Zum wilden Draufdreschen oder gar wie das AA behauptet "große Schmerzen, kaum Schaden" ist keine der Peitschen geeignet, da sie immer noch viel zu viel Schaden anrichten. Denn selbst die W+2 TP(A) der harmlosen Variante der Neunschwänzigen rafft die LE mit durchschnittlich 3 echten SP schnell dahin und prügelt mit wenigen Schlägen den Verurteilten halb tot...

    Die Anpassung der TP auf ein angemessenes Maß (z.B. W-4 oder -5 für eine Geißel) von Bestrafungswerkzeugen ist entsprechend auch die einfachste und plausibelste Lösung. Wer dann trotzdem die normale Bullenpeitsche vom Kutschbock benutzt, um den Sklaven zu züchtigen macht das im vollen Bewusstsein und dem Wunsch diesen schwer zu verletzten oder zu töten.

    Ansonsten wurden die Peitschen beim Versionswechsel wie viele andere Dinge auch unverändert übernommen. Ein DSA 3 Held war zügig auf 50 oder mehr LE und konnte auch schon mal die 100 LE Grenze knacken. Da waren auch 10 oder gar 20 Schläge mit der richtigen Peitsche (1W) kein Todesurteil...

    Einmal editiert, zuletzt von x76 (21. April 2015 um 13:27)

  • Ein erbauliches Thema! :lol2:

    Fände die erweiterte Frage nach den Folgen bzw. regeltechnischen Durchführungen anderer Leibeszüchtigungen wie z.B Bastonade, (u.a. asiatische) Wasserfolter (interessant im Zusammenhang mit dem Aquaqueris Wasserfluch), "Birne", oder auch psychischen Methoden (Wachfolter oder "Schweigender Raum", letzteres vielleicht in Verbindung mit Dunkelheit, Hauch Borons oder Silentium Schweigekreis) ganz sinnvoll. Bin auch fast schon überrascht, dass es noch keinen praiotischen Strafkatalog gibt... Vor dem mittelalterlichen DSA-Hintergrund ist das ´ne echte Lücke.

    "In den Rachen der Drachen hexen die Echsen!"
    getreulich gehört auf den Hesinde-Disputen 1030 BF