Eine Gerichtsstandvereinbarung und ggfs. die Spezifizierung, welches Recht anwendbar ist, kann noch rein.
Aber was oben gesagt wurde: der Hauptteil wird sich nicht schablonenartig festlegen lassen, denn der Hauptteil ist die individuelle Dienstleistung. Und gerade bei Abenteurern wird die von Mal zu Mal sehr unterschiedlich ausfallen. Moderne Dienstleistungsverträge sehen daher ein umfangreiches Pflichtenheft vor, in dem genaustens geregelt wird, welche Leistung in welcher Güte in welchem Zeitraum zu erbringen ist. Gerne auch mit Verweisung auf bzw. explizite Einbeziehung von einschlägigen DIN und EU-Normen. Ein "einfaches" Pflichtenheft inkl. Anlagen kann locker 30 Seiten aufwärts haben. IT-Supportverträge legen z.B. fest, in welcher Zeit welche Supportleistung bei welcher Schwere des Fehlers zu erbringen ist, was als Fehler zählt, wie die Schwere des Fehlers eingestuft wird, welche Techniker auf welchem Supportlevel vorgehalten werden, uvwm. (Pflichtenhefte im Anlagenbau können mehrere Ordner füllen...)
ABER: Aventurien ist keine moderne Gesellschaft. Recht haben, Recht kriegen und Recht durchsetzen sind schon in unserer Gesellschaft mit ausgeprägten Rechts- und Gerichtsstrukturen drei sehr verschiedene Angelegenheiten. Aventurien als (größtenteils) vormoderne Gesellschaft ist noch viel stärker von persönlichen Beziehungen und Abhängigkeiten geprägt. Man verlässt sich nicht auf das Rechtssystem, man verlässt sich auf seine Beziehungen (zu dem Herren, zur Kirche, zur Gilde, zum Rat, etc.), um sein Recht durchzusetzen. Auch wenn die Kirchen, insb. Praios- und Phex so etwas wie ein einheitliches, überparteiisches Rechtssystem abbilden, erstreckt sich deren Anerkennungs- und Durchsetzungsbefugnis nur auf einen kleinen Teil Aventuriens und der aventurischen Bevölkerung. Wer man ist und wen man kennt ist viel wichtiger als ein geschriebener Vertrag. In den meisten Fällen dürfte den Helden bereits die Rechtsfähigkeit fehlen (die in Städten z.B. Bürgern mit Bürgerrecht vorbehalten ist), das heißt, ohne Führsprecherin, Bürgen oder Patron können sie entweder gar keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen oder diesen vor Gericht nicht einklagen. Die vormoderne Gesellschaft ist eine der Privilegien, nicht des Rechts. Vor Gericht auftreten zu dürfen ist ein solches Privileg, kein Recht. "Recht" zu bekommen (= vertraglich verbrieftes Recht), wenn man nicht als Teil der Gesellschaft anerkannt ist, wird schwierig.
Außerdem: vor welchem Gericht wollen die Helden klagen? Haben sie mit dem Baron einen Vertrag geschlossen, verklagen sie ihn in der Baronie? Wo der Baron den Vorsitz über das Gericht führt? Gehen sie zu seiner Lehensherrin? Die sich denken wird: hm, nun ja, da hat mein treuer Baron, der mir seit 15 Jahren gute Dienste leistet, so einen neumodischen Vertrag mit ein paar reisenden Abenteurern geschlossen die jetzt Geld von ihm wollen. Auf der einen Seite haben sie bedrucktes Papier, auf der anderen Seite steht mein Baron, der mir in der Schlacht auf den Silkwiesen das Leben gerettet hat. Mal überlegen, mal überlegen...
Gleiches für einen Untertan. Durfte der hörige Bauer überhaupt einen solchen Vertrag unterschreiben ohne Erlaubnis seiner Herrin? Der Handwerker hat seine Zunft, die hinter ihm steht, die Magierin ihre Gilde, etc.
Als moderne Menschen sind wir verwöhnt und nehmen den Rechtsstaat als gegeben hin. In einer vormodernen Welt (und in vielen Teilen UNSERER Welt) ist das jedoch überhaupt nicht selbstverständlich. Recht dient dazu, den sozialen Frieden zu sichern. Im einfachsten Fall verstoßen die Vertragsbedingungen der Helden dann eben gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" , weil man es einem unbescholteten Bürger/Mitglied der Gemeinschaft/Adligen, etc. nicht zumuten kann, blah blah blah. Das hat nichts mir Recht in unserem Sinne zu tun, erfüllt aber den Zweck der Rechtsordnung aus Sicht der Gemeinschaft (wir leben heute in einer Gesellschaft - Aventurier leben in einer Gemeinschaft). Im dümmsten Fall werden die Helden wegen erpresserischem Wucher verurteilt, weil sie die Notlage eines aufrechten Mitglieds der Gemeinschaft auf schamlose Weise ausgenutzt haben, denn lehrt uns nicht schon ein Blick in die Geschichte, ja, die Geschichten, wie beispielsweise die Geschichte von Alrik dem Drachentöter, dass Helden aufrechte, anständige und wohltätige Mitglieder der Gemeinschaft zu sein haben, Schaden vom gemeinen Volk fernzuhalten haben, zum Ruhm der Götter und nicht zum Füllen der Schatztruhen...!? Treten diese sogenannte Helden nicht das Ansehen eines Geron Einhand, eines Raidri Conchobair, einer Thalionmel in den Schmutz mit ihrem Beharren auf schnödem Mammon, wo sie doch zu Ehren der Götter streiten sollten...?!
Um in der aventurischen Gesellschaft klarzukommen, würde ich daher die Gründung einer aventurienweit operierenden Abenteurergilde empfehlen, die Musterverträge ausarbeitet und entsprechende Handelsbräuche etabliert und die rechtliche Vertretung und außerrechtliche Interessendurchsetzung von reisenden Helden und Abenteurern übernimmt (gegen entsprechenden Gildenbeitrag natürlich).
Oh, oder das Fehderecht, wenn einer der Abenteurer adlig ist. Das geht natürlich auch
(Nein, tut es natürlich nicht: das Fehde"recht" ist nämlich auch wieder ein Privileg des Adligen (aus der Not heraus geboren, um private Rechtsdurchsetzung "inter pares" zu ermöglichen) und man kann auch als Adliger nicht einfach jeden beliebigen vertragsbrüchigen Vertragsparter mit Fehde überziehen.)