Hallo Zusammen,
Mein Character hat die Sonderfertigkeit: Immunität gegen Basiliskenblick/Paralyse.
Dieses Krankheit bekommt man, wenn man sich im Refugium des Basilisken aufhält.
Im kompendium 2 S.17 steht:
Durch Untote, den Aufenthalt im Refugium eines Basilisken oder durch den Blickkontakt mit Erkrankten übertragbar, beginnt die Paralyse ihr Opfer innerhalb weniger Tage langsam zu versteinern.
Jetzt steht auch im Bestiarium S.12 zum Basilisken:
Versteinernder Blick: Wen immer der Basilisk anblickt, der wird zu Stein. Die Reichweite der Wirkung des Blicks erstreckt sich bis zu 250 Schritt und verursacht den Status Versteinert (siehe Seite 122). Ein Held kann sich dagegen mit einer Probe auf Willenskraft erschwert um 10 wehren. Gelingt ihm die Probe, so erhält er stattdessen 3 Stufen Paralyse und 2 Stufen Verwirrung. Wer versteinert wurde, kann nicht mehr zurückverwandelt werden und ist tot. Den Blick einzusetzen kostet den Basilisken
1 Aktion. Pro KR kann ein Basilisk nur ein Ziel mit dem Versteinernden Blick treffen. Deckung hilft nicht vor dem Versteinernden Blick, es sei denn, man ist komplett nicht mehr zu sehen.
Das ist jetzt irreführend für mich.
Erzeugt der versteinernde Blick den Basiliskenblick? Ist das das Gleiche? Warum sollte mein Character eine magische Krankeit bekommen, nur weil er sich im Refugium des Basilisken aufhält, er ihn aber nicht sieht.
Und wenn der Basilisk den versteinernden Blick anwendet, wirkt er dann doppelt mit zusätzlichem Basiliskenblick?
Wer von Euch kann das mal regeltechnsich auseinanderzerren bitte?
Danke,
beste Grüße,