RAW gibt es in diesem Fall nicht. Das belegt schon alleine, wie sehr wir hier diskutieren. Auch in der Rechtswissenschaft gibt es viele verschiedene Auslegungsmethoden. Die eine Wahrheit gibt es in diesem Fall nicht, weswegen es auch kein Regelbruch wäre, wenn einer zulässigen Auslegungsmethode gefolgt wird. Das hat dann auch nichts mit Hausregeln o.ä. zu tun.
Ich respektiere deine Auslegung, folge dieser aber nicht.
Wie würde es für dich bei Blutmagie aussehen? Würdest du hier auch die Wundeffekte verneinen wollen?
Na aber sicher steht das genau so in den Regeln drin. Lies doch einfach mal das Kapitel AKO1 S 128 -133. Es sind Fokusregeln, der Stufe I für den Themenkomplex "KAMPF".
Genauso wird dort stets über Angriffe gesprochen. Wundschwelle und Wundeffekte sind Teil dieser Fokusregel und werden eben nur im Kampf verwendet.
Hindert das jetzt einen Meister daran bei einem Sturz zu sagen, "hey, du würfelst jetzt eine Körperbeherrschungsprobe" um zu sehen ob und wie du dich ggf noch abfangen kannst?
und abhängig davon eben noch eine Betäubung, Beinbruch oder sonstwas zu geben? Nein, sicher nicht.
Was aber eben klar ist, dass das allgemeine auszehren eines Körpers durch Krankheit, Astrale Meditation, Gift, ... eben keine Wundschwelleneffekte hervorruft.