Das sehe ich anders, ich verteile den Vorteil Drachentöter nicht automatisch sobald der Drache getötet wurde. Kauft sich der Held den Vorteil, so wurde er als Drachentöter bekannt.
Und warum sollte er die AP dafür bezahlen wenn er den Drachen doch selbst getötet hat? Und für das Auge das er dabei verloren hat soll er keine AP bekommen? Wieso sollte da so ein Doppelstandard herrschen? Vor allem einer der nirgendwo in den Regeln erwähnt wird.
die AP für "Verpflichtungen I (Schulden)" bezahlt der Held mMn nicht dafür, dass seine Schulden getilgt wurden. Sondern dafür, dass negative Auswirkungen aufgehoben werden oder nicht mehr einsetzen dürfen. Z.B. eine Steckbrief-Fahndung oder den Rückzug von Schlägern die dem Helden auf den Fersen waren.
Und die AP für den Nachteil Einäugig bekommt der Held auch nicht dafür dass er ein Auge ausgekrallt bekommen hat, sondern für die regeltechnischen negativen Auswirkungen die er für den Rest seines Abenteurerlebens haben wird. Versteh nicht ganz inwiefern das einen Unterschied macht.
Aber selbst wenn du Recht hast und ich die entsprechende Stelle nur nicht finde, würde das nicht lediglich eine Spezialregel für diesen einen Vorteil festlegen? Das würde mMn nicht die allgemeine Regel zum "Vor- und Nachteile im Spiel erwerben" aushebeln, sondern nur einen speziellen Einzelfall erschaffen.
Es gibt keine allgemeine Regel die angeblich ausgehebelt wird, die Regel dass man für den Verlust von Vorteilen keine AP bekommt hast du erfunden. Die existiert schlicht nicht. Die Regeln sehen den Verlust von Vorteilen eigentlich nicht vor, dort wo es vorkommt wird extra dazu erwähnt dass der Charakter die AP zurück bekommt, um Missverständnissen entgegen zu wirken. Alles andere wäre ja auch extrem unfair. Ich würde es als Spieler jedenfalls nicht einsehen wenn mein Meister mir meine Vorteile weg nimmt für die ich AP ausgegeben habe und ich die nicht zurück bekommen soll.
Kein Beispiel, nur eine Spezialregel, die einen Sonderfall erschafft.
Du hast nicht mal ein Beispiel. Wenn alle Hinweise darauf deuten dass man AP auch nachträglich für den Verlust von Vorteilen bzw. Erhalt von Nachteilen bekommen kann, und es nichts gibt was dagegen spricht, dann sollte man doch davon ausgehen dass es so vorgesehen ist. Vor allem das von dir als "Spezialregel" bezeichnete Beispiel ist überhaupt keine Spezialregel, da wird nur nochmal in einem Nebensatz bestätigt was eigentlich sowieso selbstverständlich ist.
Statt dessen müsste ich ihm 35 AP gut schreiben da er nun als Akoluth den Golgariten beigetreten ist?
Das macht für mich keinen Sinn.
Das sind aber die Regeln. Wenn es dich stört das man für Nachteile wie Prinzipientreue und Verpflichtungen AP bekommt dann kannst du ja für deine Runde festlegen dass diese Nachteile 0 AP wert sind. Aber es wäre schon sehr unfair wenn du sagst dass die Nachteile beim Golgariten keine AP Wert sind aber bei anderen Geweihtenspieler schon. Also solltest du zumindest innerhalb der Gruppe konsistent sein, sonst wäre es ein klassischer Fall von Meisterwillkür.