Beiträge von HerrrKules

    Moin zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Invokation bzw. den Diensten. Wie würdet ihr einen Diebstahl von einem Uttara'Vha oder einem Gotongi umsetzen? Einen entsprechenden Dienst wie in DSA 4 gibt es ja nicht mehr. Auch hat keines der zu beschwörenden Wesen einen FW Taschendiebstahl.

    Ich könnte mir folgende Möglichkeiten vorstellen:

    I. Über den Dienst "Fähigkeit benutzen" (Aber über welche Fähigkeit?)?

    II. Oder über eine Reihe von Diensten wie 1. "Suche" (Gegenstand suchen), 2. "Fähigkeit benutzen" (Diebstahl), 3. "Fähigkeit benutzen" (zu Beschwörer zurückkehren).

    Was denkt ihr?

    Moin zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Invokation bzw. den Diensten. Wie würdet ihr einen Diebstahl von einem Uttara'Vha oder einem Gotongi umsetzen? Einen entsprechenden Dienst wie in DSA 4 gibt es ja nicht mehr. Auch hat keines der zu beschwörenden Wesen einen FW Taschendiebstahl.

    Ich könnte mir folgende Möglichkeiten vorstellen:

    I. Über den Dienst "Fähigkeit benutzen" (Aber über welche Fähigkeit?)?

    II. Oder über eine Reihe von Diensten wie 1. "Suche" (Gegenstand suchen), 2. "Fähigkeit benutzen" (Diebstahl), 3. "Fähigkeit benutzen" (zu Beschwörer zurückkehren).

    Was denkt ihr?

    Moin Zusammen,

    ich hätte mal ne Frage bezüglich dem Erkennen von Verzauberungen (Einflusszauber). In DSA 4 gab es ja die optione Regel, die die übrig gebliebenen TaP und die Magieresistenz miteinander verglich.

    Wie siehts das jetzt in DSA 5 aus? Inwieweit merkt das Opfer einen erfogreichen Einflusszaubers die Verzauberung? Beim Bannbaladin z.B. gibt es ja extra Erweiterungen, die die Entdeckung über modifizierte Willenskraft Proben abhandelt. Wie handhabt Ihr das?

    Hallo, ich hatte vor geraumer Zeit die Frage gestellt wann man Meucheln anwenden darf. Hatte auch ein paar Beispiele genannt wenn Meuchler selbst nicht im Kampf ist aber das Opfer schon.

    Die Antwort:

    Mit den Voraussetzungen zum Meucheln ist der Meuchler, nicht sein Opfer gemeint.

    Freundliche Grüße

    D.h. das Opfer darf sich im Kampf befinden und es darf trotzdem gemeuchelt/betäubt werden?

    Moin Leute,

    ich bin neu hier und hätte mal eine Frage bezüglich der Aspekte bei Götterdienern.
    inwiefern beschränkt der gewählte Aspekt die Lernmöglichkeiten?
    Kann ich als einer der 12. Götterdiener auch die Liturgien, die einem anderen Aspekt meiner Gottheit gewidmet sind, lernen?

    Und wie sieht das bei den Zeremonialgegenstands-Sonderfertigkeiten aus? Dort muss man sich ja für einen "Pfad" entscheiden. Könnte dies allerdings auch der eines anderen Aspektes sein?

    Ich freue mich auf eure Antworten.