Beiträge von Eckerich

    Naja er verliert offensichtlich nicht alle Rechte, da er ja immernoch das Recht hat, durch das Schwert zu sterben. Aber da nicht weiter ausgeführt wird, wer das Schwert führt würde ich das auch nicht weiter beachten. Ich denke es geht mehr darum, dass durch das Schwert zu sterben "angenehmer" und halt irgendwie auch ehrenhafter ist, als durch einen Strick, bei dem man womöglich noch jämmerlich erstickt. Das Recht, von einem Adligen getötet zu werden würde ich daraus aber nicht ableiten.

    Das mit dem flächendeckenden Unter-Acht-und-Bann-Stellen hatte ich tatsächlich noch nicht bedacht. In meiner Vorstellung war das immer mehr so eine persönliche Sache mit Urteilsspruch. Aber stimmt, wenn ein Adliger einfach sagt alle Räuber in seinem Wald sind unter Acht und Bann dann schränkt das natürlich nochmal die Anzahl der Szenarien ein in denen man da Probleme kriegen kann.

    Hallo Freunde,
    Die Situation ist so tatsächlich nicht an unserem Spieltisch aufgekommen, sondern war eine rein philosophische Fragestellung, die mir in den Sinn gekommen ist nachdem ich diese ganze Diskussion um den Rondrakodex gelesen hatte. Das Problem liegt für mich hierbei auch eher dabei, dass man Räubern ja nicht zwangsläufig ansieht, ob sie rechtlos sind oder nicht. So könnten die, die einen überfallen die Söldnerbande des Barons Raubritter sein (freie Männer mit Rechten) oder des Baron Raubritters Söldnerbande über die gerade die Reichsacht verhängt wurde (Ab mit ihrem Kopf!). Zudem denke ich, dass man, wenn man schon die Räuber hinrichtet, zumindest irgendeiner Instanz darüber bescheid geben sollte, denn sonst denkt sich Mutter Handwerkerin irgendwann wo ihr Kleiner ist, findet irgendein Grab im Wald und die Helden sind längst über alle Berge, weil sich mit solchen Kleinigkeiten nicht aufgehalten wurde.
    Ich denke mal, dass man das natürlich Situationsabhängig klären muss und versuchen muss herauszufinden, wer die Leute sind und was die umgetrieben hat. Zur Not kann man immernoch dem Gruppenzwang nachgeben und eben eine Periode schlechtes Gewissen anhängen in der der Geweihte seine Grundsätze und die seiner Gruppe überdenkt.

    Ich fand aber den Punkt, den Zakkarus angesprochen hat ganz interessant. Wenn die Räuber weglaufen, was tun? Die sind schließlich eben Straffällig geworden. Darf ich sie von hinten umrempeln? Darf ich ihnen gar in den Rücken schießen, weil sie sich gerade verhalten wie Wild und damit quasi erjagt werden? Oder darf ich sie nur einfangen, wenn ich schneller bin, um sie dann ganz rondragefällig von vorne umzuhauen? Natürlich kommt da nen bisschen dazu, wie die Leute jetzt rüberkommen, also ob Bauernsohn oder Söldner, aber im Kampfgetümmel muss ja so eine Entscheidung meist eher schnell her und das lässt sich so genau vielleicht gar nicht unterscheiden...

    Das mit den Utensilien ist ein interessanter Punkt, weil man ja im Endeffekt von Fall zu Fall entscheiden muss, wie viel einem dieser halbtote Kerl denn jetzt wert ist. Da würde natürlich der Bauernvater eine andere Behandlung bekommen als der fiese, gierige Räuber. Oder man denkt sich eine Standardprozedur aus a la "Gegner kriegen nen Verband und gut ist".

    Was meint ihr denn, wie es mit einem Eidsegen aussähe? Sozusagen den Räuber dann zu einer Bußqueste überzeugen oder zum nächsten Rondratempel schicken oder in der Marine anfangen lassen? Da steht ja der Eid muss freiwillig geleistet werden, aber freiwillig ist natürlich so ne Sache wenn die Alternative das Todesurteil ist...

    Oha da ist ja ganz schön was zusammen gekommen. Erstmal etwas Regeltechnisches: Wir spielen DSA 5 also hat der Rondrakodex keinesfalls mehr 12 GP sondern bringt nur noch 20 AP, was dem zweitgrößten Wert entspricht und wird von den Punkten her mit dem Ritterkodex gleichgesetzt. Zudem hat ein Rondrageweihter nur den kleinen Heilsegen der 12 Segnungen, der genau 1 LeP bringt, was bei einem 12 KO Räuber mit werweißwieviel -LeP den Kohl auch nicht fett macht.
    Die heilsame Aventurische Luft hatte ich tatsächlich nicht bedacht und mir eher einen realistischen Ansatz vorgestellt, aber natürlich ergibt das Sinn, dass die auch für NPCs zählt.
    Ich denke ich werde es so handhaben, dass ich das Heilen schon erstmal versuchen werde und wenn die Obrigkeit zu weit entfernt ist, mich mit meinen Gefährten zum Standgericht zusammenfinde. Und natürlich mal mit dem Spielleiter reden, dass er aufpassen muss, wenn er mir Räuber ins Gesicht schleudert, die nicht einwandfrei Vogelfrei sind. Bei Vogelfreien finde ich persönlich, dass auch ein selbst ausgesprochenes Todesurteil ausreicht, da diese nunmal keine Rechte besitzen.

    Generell finde ich aber, dass es so wie die Regeln es auslegen sowieso sehr schwierig ist, seinen Gegenüber überhaupt zu töten. Bei einem Räuber (Handlungsunfähig ab 5LeP, kompletto tot bei -12 LeP) würde nichtmal nen Wuchtschlag mit meinem Kamm ausreichen, um den direkt zu Boron zu befördern.

    Hallo,
    Ich habe mir letztens mal die ganze Diskussion um den Rondrianischen Ehrenkodex hier im Orki durchgelesen und da wurde ja auch zumindest angesprochen, dass ein Geweihter den Räuber der ihn angreift eigentlich nicht zum Tode verurteilen kann, sondern den "Behörden" übergeben sollte. Nun kam mir folgende Situation in den Sinn (etwas konstruiert, aber das sind ethische Dilemmae ja eigentlich immer^^)
    Wenn die Gruppe inklusive des Ronnies die Räuber abgewehrt hat, sind immernoch einige Räuber schwerverletzt aber am Leben. Der Magier hat weder AsP noch Lust einen Balsam zu wirken und mit klassischer Heilkunde hats keiner in der Gruppe. Die nächste Ortschaft ist recht weit entfernt und die Delinquenten würden wahrscheinlich weder eine Reise noch überhaupt allzu lange überleben. Die Frage ist nun, was tun? Würde der göttergefällige Rondrianer eher sein Gebot verletzen und unbewaffnete töten, dafür dann aber mit vorheriger Beichte und Grabsegen damits keine Widergänger gibt oder die Leutchen einfach liegen lassen, weil weder Rettung noch Verurteilung in seiner Macht liegen, dafür aber ungebeichtete und eventuell Widergängernde Leichen hinterlassen?

    Anschlussfrage: Werden Räuber überhaupt bestattet oder eher nachm Hängen irgendwo baumeln gelassen?

    Hallo,
    kurze Frage zur Alchimie in DSA 5. Da ist ja jetzt immer ein Preis pro Stufe der Ingredienzen angegeben. Meint ihr die ist dann eher bezogen auf die Qualität oder Reinheit der Stoffe, oder sind eher die Zutaten einer bestimmten Qualität zuzordnen. Denn eine Rangfolge nach QS 1-6 von Einbeere, Regenwasser, Minze, Kamille und Rabenfedern zu machen (Bsp. Schlaftrunk) find ich irgendwie komisch. Beziehungsweise wie kann man dann beim selber gesuchten Kraut diese Qualität bestimmen?

    Hallo,
    Ich wollte mal fragen, wie es in DSA 5 um das Wiederaufladen von Artefakten steht. Im Regelwerk ist es ja so, dass bei den semi-permanenten Artefakten dabei steht, wie und wie schnell sie sich selbst wieder aufladen. Bei den Zauberspeicher-Artefakten steht aber nur beschrieben, wie sie aufgeladen werden und dass sie nach dem Benutzen "verbraucht" sind. Mich würde mal interessieren, wie sich das dann äußert: Ist der Gegenstand dann zerstört, wieder ein normaler Gegenstand oder eben doch wiederaufladbar? Oder ist man dazu verdammt, die Artefaktregelung so lange zu ignorieren bis es einen entsprechenden Extraband gibt?