Beiträge von Rondrian Sternenschweif

    Ich habe mir den Thread nochmal durchgelesen und bin mir unschlüssig, ob ich das gefundene Ergebnis übersehe?! Da ich überlege meinem Schwertkämpfer den gezielten Stich zu geben, wäre die DK recht interessant.

    In der Errata zu WdS steht:
    "Seite 62; Manöver Gezielter Stich: Hier muss ergänzt werden, dass man für einen Gezielten Stich mit Schwertern auch noch die Kenntnis der SF Halbschwert benötigt."

    Nun stellt sich die Frage, ob KENNTNIS mit "in der Halbschwert-Stellung" gleichgesetzt werden muss. Bei der Halbschwert-Beschreibung steht, dass man in der Halbschwert-Stellung mit einem Schwert einen gezielten Stich ausführen kann.

    Daraus würde ich folgern, dass man mit Schwertern nur in der Halbschwert-Stellung also DK H gezielte Stiche ausführen kann. Die bedeutet dann aber neben den Mali der Halbschwert-Stellung (AT/PA/TP -2) gegen Gegner in der DK N eine zusätzliche AT-Erschwernis von -6 dazukommt, wenn man nicht zuerst die DK verringert. Seht ihr das auch so?


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    Mit einem Anderthalbhänder kann man in der Halbschwert-Stellung in der DK N kämpfen, da würden dann gegen den selben Gegner die Mali wegfallen. Oder?


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    ABschließend noch eine Frage zum Todesstoß mit Schwertern. In der Errata steht der selbe Satz wie beim gezielten Stich, allerdings steht zu TOdesstößen nichts in der Halbschwert-Beschreibung. Würdet ihr den Todesstoß trotzdem so wie den gezielten Stich behandeln?

    Sind dann Todesstöße mit AHH nicht möglich?

    Also Geodentreffen sind mindestens 2x im Jahr, immer zu den Sonnenwendtreffen. Ein Geodenkreis kann sich aber auch durchaus öfter treffen. Soweit ich das bislang verstanden habe, kann ein Geode aber auch von anderen Spruchzauberern Zauber lernen. Das sind dann halt Zauber einer fremden Repräsentation, also schwerer zu steigern. Und zumindest von den anderen Geoden des eigenen Kreises sollte er wissen, wo diese sich regelmäßig aufhalten, um dann auch mal zwischen den Treffen etwas zu lernen.

    Der Ring des Lebens wird mit dem ersten Ritual, der "Weihe der Schlange" darauf vorbereitet, die Seele des verstorbenen Zwillings aufzunehmen. Das heißt meiner Meinung nach, sobald der Geode seinen Zwilling findet, wandert dessen Seele in den Ring des Lebens des Geoden. Sodann ist er wieder vollständig. Bei seinem Tod zerfällt auch der RIng des Lebens zu gelbem Staub und die beiden Zwillingsseelen treten zusammen vor Sumus.

    Die Diener Sumus haben auch Vertraute, diese haben aber nichts mit der Zwillingsseele zu tun.

    Bei einem Glückssegen steht Wirkungsdauer LkP*xSR, jedoch maximal bis zur nächsten Talentprobe.

    Ist damit jede Talentprobe gemeint, also auch bestandene oder nur misslungene? Dann wäre meiner Meinung nach die Wirkung erheblich eingeschränkt. Wie versteht ihr den Glückssegen?

    Wird er bei Euch oft eingesetzt?

    Danke!

    Zitat von "Schattenkatze"

    Ein Mirakel reicht für eine Talentprobe, ja, aber dass damit auch Talentproben gemeint sind, die sich auch nur über Stunden hinzuiehen, gibt die Beschreibung in meinen Augen einfach nicht her. "In einem kurzen Augenblick auf die göttliche Natur einstimmen, um eine gewisse Menge seiner Karmaenergie in einer sponmtanen Entladung freizusetzen", "für eine Handlung", "eine einzige Talentprobe", "eine [...] Aktion im Kampf", WdG, S. 242.

    DIe Beschreibung sagt aber auch nicht, dass die Auswirkung des Mirakels nur kurz anhält. Es wird beschrieben, wie und wie lange das Wirken des Mirakels dauert (auch wenn hier ebenfalls Diskrepanzen bestehen). Aber wie lange die Auswirkungen sind steht nicht ausdrücklich fest.


    Zitat von "Schattenkatze"

    Dazu rechtfertigen es die Kosten von 5 Karmapunkten...

    Also ich denke, 5 Karma sind nicht wenig, wenn man den Grundvorrat von 24 und die langsame Regeneration bedenkt.


    Zitat von "Schattenkatze"

    ...und eine Aktion (oder gar eine Freie Aktion nach Deiner Überlegung) der Dauer nicht, sich für Stunden viele Handlungen (oder eine sehr langfristige) zu erleichtern. Stundenlang auf dem Amboß klopfen ist für mich nicht eine Handlung, sondern mehrere, oder eine sehr langfristige Handlung, die immer wieder unterbrochen wird (Esse befeuern, das zu bearbeitende Objekt anders legen, Werkzeug wechseln, vielleicht Kohlen nachlegen, zwischendurch mal die Arme strecken ... man hämmert ja nicht stundenlanmg ununterbrochen, sondern bei einer Schmiedearbeit ist ja schon recht viel an weiteren Arbeiten und Betätigungen zu tun).

    Allerdings gibt es auch Talente, die eine längere Zeit dauern, ohne dass man diverse Handlungen ausführt. Sei es eine Wissensprobe, wo man eine Stunde grübbelt. Und warum sollten Geweihte benachteiligt werden, deren Leittalente in der Regel länger dauern. Nicht jeder dient Rondra...


    Zitat von "Schattenkatze"

    Zum Verbessern der Schmiedekunst/Handwerks gibt es es eine Grad V Liturgie, deren Ritualdauer sich über mehrere Tage hinzieht,...

    Die dann den Wert um LkP* + 15 erhöht. Das geht mit keinem Mirakel, dazu kommt, dass wenn man zB 5 Mirakel für ein ganzes Schwert benötigen würde, kostet das auch 25 KE und die Wirkung ist schwächer.


    Zitat von "Schattenkatze"

    ...oder eine Grad II Liturgie, um das zu bearbeitende Metall zu erhitzen (was die Schmiedeproben direkt nicht beterifft, aber auf jeden Fall Zeit spart und das Metall ganz bestimmt die richtige Temperatur hat und bearbeitungsbereit ist), oder um eine beschädigte Waffe zu reparieren gibt es eine Grad I Liturgie.

    Das sind nette Liturgien zum Schmieden, betreffen halt aber nicht die Talentprobe. Ein Ingerimm-Geweihter hat dann noch mehr Vorteile, da er zusätzlich zu den genannten auch Mirakel wirken kann.


    Zitat von "Schattenkatze"

    Der Handwerkssegen wirkt zwar vergleichbar wie ein Mirakel, aber ist eine Grad II Liturgie (kostet also 10 Punkte, ist automatisch um 2 erschwert und benötigt 1 SR Vorbereitung/Einstimmung).

    Stimmt. Ich hatte mir den Handwerkssegen falsch gemerkt, ist Grad 2. Aber der höhere Grad kommt meiner Meinung nach daher, da er eine andere Person betrifft, also quasi ein aufgestuftes Mirakel ist (was eigentlich nicht geht). Es steht nämlich explizit: "Für eine Probe in einem Talent, das für den zu segnenden Priester als Leittalent gilt, erhält der Gesegnete einen Zuschlag, der so wirkt, als hätte der Geweihte ein Mirakel FÜR SICH SELBST erbeten." (Hervorhebung von mir)

    Nun würde das bedeuten, mit dem Handwerkssegen segnet man einen Schmied, der dann ein Schwert schmiedet. Eigentlich gilt der Segen für eine Probe, auf der anderen Seite wirkt die Liturgie aber, bis der Akt vollbracht ist. Da denke ich doch, dass es sinniger ist, dass der Geweihte für eigene Proben Mirakel wirkt und für andere Personen den Handwerkssegen. Der Name ist ja auch irreführend, da man auch eine "Geweihten-Attacke" ermöglichen kann, indem ein Rondrageweihter die Kampffertigkeit eines Gläubigen segnet.

    In meinen Augen ist daher der EInsatz von Mirakeln sinnvoller, als auch Regeltechnisch ausgeglichener. Denn wenn ein Schwert 5 Proben erforderlich macht, sind das 5 Mirakel als 25 KE. Wenn derselbe Geweihte statt dessen einen Handwerkssegen auf sich selbst wirkt, kostet ihn das 10 KE. Dazu kommt, das in der Beschreibung des Handwerkssegens explizit Bezug auf Mirakel genommen wird und der Sinn deutlich gemacht wird, dass die Liturgie es ermöglichen soll, andere Gläubige zu unterstützen.


    Zitat von "Schattenkatze"

    ...Und all das kann man mit einem einzigen Stoßgebet, einer "spontanen" Entladung der KE viel besser machen können, da schneller, günstiger und leichter? Ich verstehe, auch wenn es da nicht exakt bei zeitlich steht (Wirkungsdauer: max. X Aktionen, oder: nicht länger als z.B. 1 SR) unter einem Mirakel nichts, was es ermöglicht, für den geringen Aufwand und Kosten womöglich stundenlang Nutzen davon zu ziehen.

    Wie aufgezeigt, ist es gerade nicht günstiger. Schneller ist bei lang dauernden Proben sowieso egal und leichter, ja, 2 Punkte. Waoh! Ich denke, es spricht viel dafür, Mirakel nicht auf spontan-Talente zu beschränken, da man sonst die Geweihten benachteiligt, die überwiegend lang dauernde Leittalente haben.

    Und ja, es ist blöd, dass bei Mirakeln kein Satz zur Wirkungsdauer steht. Ebenso wie 1 Aktion in meinen Augen nicht immer angemessen ist. Mal sollte es 1 Freie Aktion sein, mal halt ein stundenlanges beten.

    Liturgien sind menschliche Hilfsmittel, sind aber im Endeffekt nichts anderes als standartisierte Mirakel. Dies rechtfertigt, dass Mirakel einen Geweihten in seinem Spezialgebiet einfach sehr gut machen sollen! Aber letztlich ist das wohl immer Geschmackssache....


    EDIT: Und um ein Nicht-Schmiede (Handwerk) Beispiel zu nennen: Ein Efferd-Geweihter hat unter anderem Schwimmen als Mirakel+/Leittalent. Wenn der nun auf offener See Efferd anruft ihm zu helfen (also für eine Schwimmenprobe), dann dauert diese auch nicht nur 3 Sekunden (1 KR), obwohl man zB für 1/4 Stunde nur 1 Schwimmenprobe machen muss.

    Zitat von "Schattenkatze"

    Ich glaube nicht, dass ein Mirakel für mehrere Stunden, oder gar Tage wirkt. Das mag eine entsprechende Ingerimm-Liturgie vielleicht vollbringen, aber ein Mirakel, also ein Stoßgebet wird das nicht können. Das gibt die Beschreibung einfach nicht her und würde es viel zu sehr aufwerten. Selbst beim schmieden muss man ja in der Regel Punkte über mehrere Proben ansammeln, und eine Probe reicht damit nicht aus, z.B. ein Schwert zu schmieden (so frei aus dem Kopf und zu zu später Stunde).

    Eine Probe reicht für ein Schwert sicherlich nicht. Aber ein Mirakel wirkt für 1 (Talent-)Probe. Wenn man zB für ein Schwert 4 Proben schaffen muss und das 4 Tage dauert, dann würde das Stoßgebet auch einen Tag dauern. Und der "Handwerkssegen" ist de facto nichts anderes, als ein Mirakel für einen anderen. Man kann 1 Talentprobe einer anderen Person karmal aufwerten. Das ist halt ein Mirakel. Ich denke hier führt der Name Stoßgebet/Mirakel zu Verwirrung. Im Kampf mag es ein Stoßgebet sein, aber bei einem Mirakel das irgendeine Talentprobe erhöht, die mehrere Stunden dauert, ist es halt nichts schnelles. Und es spricht ja nichts dagegen, vor jeder Probe beim Schmieden ein Mirakel zu wirken - solange das Karma reicht - um beim Beispiel zu bleiben. In-Game kann man das als durchgängiges verbinden mit den Aspekten der Gottheit darstellen, also zum Beispiel beten beim schmieden. :)

    Was bedeuten würde, dass man bei einer Geweihtenattacke entweder nicht pariert trotz Möglichkeit, um die karmische Aufladung nicht in der Parade versickern zu lassen, oder umwandeln MUSS? Finde ich recht regeltechnisch gedacht. Im Endeffekt sollte es nicht an 1-2 Wörtern abhängen, ob man dann Erschwernisse fürs umwandeln bekommt oder Paraden aufgeben muss.

    Ich denke, wie an vielen Stellen, sollte hier etwas geregelt werden. Dann schrieb man 1 Aktion, ohne sich weitreichende Gedanken zu machen....

    Und Entrückung kommt so oder so. Das hängt mit der Karmaenergie zusammen, und nicht mit der Art der Entladung. Und wenn ich ein "Stoßgebet" auf eine Grobschmied-Probe wirke, dann erfasst es auch einen Zeitraum von mehreren Stunden/Tagen. Daher denke ich, der Sinn sollte im Vordergrund stehen. Und der ist: Der RG bittet seine Göttin um Hilfe und führt den Schlag aus. In meinem Kopf ist das ein Ablauf.

    Ich habe eine Frage zur Dauer von Stoßgebeten:

    Ein Rondrageweihter möchte gerne mit einem Mirakel / Stoßgebet seine Attacke verbessern. Nun ist die Frage aufgetaucht, wie lange das Stoßgebet dauert. Laut dem "Wege der Götter" beträgt die Zeit 1 Aktion. Mangels konkreterer Bezeichnung kann es sich dabei um eine Freie oder eine normale Aktion handeln. In der Aufzählung im "Wege des Schwertes" steht leider nichts genaues. Nur dass das Rufen von bis zu 3 Worten (zB "Rondra hilf mir!") eine freie Aktion ist und damit in Zusammenarbeit mit der regulären Attacke funktionieren würde.

    Alternativ könnte man es so verstehen, dass der RG zuerst das Stoßgebet spricht und dann entweder seine Parade mit -4 zur Attacke umwandelt und 8 Phasen später den verstärkten Schlag ausführt oder in der nächsten Runde die Geweihtenattacke ausführt. Ich weiß allerdings nicht, ob man zwischen dem Stoßgebet und der dazugehörigen Attacke ohne weiteres eine profane Parade machen darf?

    Ich persönlich tendiere zur freien Aktion, da es meiner Meinung nach sowohl systemmatisch als auch gefühlt stimmiger ist. Schließlich ruft der Geweihte seine Göttin um Beistand an und schlägt dann im selben Atemzug zu.

    Aber was meint ihr?

    So....habe mir gerade die Errata besorgt und dort heißt es nun auch beim gezielten Stich, dass man für diese mit Schwertern Halbschwert braucht. Dies bedeutet dann aber auch, dass man gezielte Stiche nur in der DK H machen kann.

    Ich persönlich würde als Hausregel aber immer den gezielten Stich mit Schwertern allgemein zulassen.

    :)

    Ich frage mich aber, warum man einen AHH mit Halbschwert in N führen kann und dann gezielte Stiche möglich sind. Ich sah den Sinn der SF Halbschwert immer darin, dass der Kämpfer in einer UNGÜNSTIGEN DK kämpfen kann. Aber N ist normalerweise eine günstige, und dann daraus eine ungünstige zu machen, damit man aus der Entfernung stechen kann....naja?!

    Zitat von "Schattenkatze"


    Das ist laut meinen WdS und der Errata nicht korrekt, denn da heisst es ganz eindeutig, dass Gezielte Stiche nur mit Halbschwert gehen, und bei der Beschreibung von Halbschwert wird da auf AHH und Schwerter Bezug genommen, dass mit ihnen mittels Halbschwert auch der Gezielte Stich erlaubt sei.

    Das problematische ist das Auseinanderfallen der Beschreibungen. Unter der Beschreibung der Waffentalente im WdS steht bei Schwertern gezielter Stich nur mit Halbschwert. Bei der Beschreibung Gezielter Stich steht aber ausdrücklich:

    "Gezielte Stiche können mit Dolchen, Fechtwaffen, Schwertern und Speeren durchgeführt werden, wenn der Angreifer die gleichnamige Sonderfertigkeit beherrscht."

    Die gleichnamige SF meint mE Gezielter Stich. Dazu kommt, dass die Beschreibung der SF Halbschwert nicht sagt, dass man mit Schwertern den gezielten Stich NUR mit Halbschwert durchführen kann, sondern halt auch in einer DK eine Stufe kürzer, also H. Ich finde, das macht auch Sinn, da Schwerter neben dem Hauen auch gut zum Stechen geeignet sind. Die SF Halbschwert aber bedeutet, dass man seine Waffe anders greift, zB bei AHH am nicht geschliffenen Bereich der Klinge. Dann sind einem mit dem AHH zB Hammerschläge verwehrt, dafür kann man halt stechen.

    Im Zweifel muss hier wohl der Meister entscheiden, ich würde aber dem Wortlaut vom gezielten Stich die meiste Bedeutung beimessen. Dazu kommt, dass der gezielte Stich so etwas wie das Pendant zum Hammerschlag sein soll, für Stichwaffen. Da dieser für Schwerter aber gerade nicht zugänglich ist, gleicht die Anwendbarkeit vom gezielten Stich dies aus.

    Eine eventuelle Erata kenne ich allerdings nicht.


    Zitat von "Schattenkatze"

    "Kenntnis der SF Halbschwert erlaubt es Kämpfern [...] ihre Waffen auch in einer Distanzklasse kürzer als ihre ideale(n) Distanzklasse(n) einzusetzen" (WdS, S. 72). Eine DK kürzer als die beiden idealen des AHH wäre dann aber wohl tatsächlich DK H, oder H und N vielleicht - da bin ich mir etwas unschlüssig.

    Ideale DK des Anderthalbhänders sind N und S. Somit bleibt meines Erachtens nur DK H für gezielten Stich.

    Ich würde es genau umgekehrt sehen:

    Schwerter: HN
    Anderthalbhänder: H

    Begründung wie folgt: Mit Schwertern kann man generell einen gezielten Stich in der normalen Distanzklasse (idR N) ausführen. Mit der Sonderfertigkeit Halbschwert kann man nun die gewählte Waffen in einer anderen Kategorie als den idealen führen. Das heißt, ein normales Schwert in H (Ausnahme nur das Kurzschwert, das von Hause aus HN hat), aber mit Erschwernissen. Dadurch ist es möglich, auch in H mit Schwertern gezielte Stiche auszuteilen. Bis auf das Kurzschwert sind aber bei allen anderen Schwertern die gezielten Stiche in der DK H erschwert.

    Anderthalbhändern ist normalerweise der gezielte Stich verwehrt. Mit Halbschwert darf man aber in der Halbschwert-DK (also Handgemenge) gezielte Stiche ausführen. Die Halbschwert-DK ist eine niedrigere als die optimalen DK der Waffe, was bei Anderthalbhändern NS ist. Daraus ergibt sich, dass man mit Anderthalbhändern NUR in H gezielte Stiche ausführen kann, und dann auch nur mit Erschwernis.

    Zitat von "Scheffnow"

    [color=#FFFF00]Somnigravis auf ZfW Schritt in der Variante Ohnmacht, Zauberdauer 4 Aktionen, Kosten 7 AsP
    Unveränderte Regeln: Mittels zwei spontanen Modifikationen kann die Zauberdauer auf eine Aktion verkürzt werden (4-2-1) und mit 8 AsP wird die MR des Gegners auf 2 gesenkt. Die Gesamterschwernis beträgt 14 (7 Variante Ohnmacht, 10/2 für zweimal Dauer reduzieren, 2 für verbliebene MR) Damit gelingt der Zauber ab einem ZfW von 19 in 9 von 10 Fällen, d.h. eigentlich immer. Ohne Verkürzung der Zauberdauer reicht schon ein ZfW von 14 aus, um in 9 von 10 Fällen erfolgreich zu sein. Die Kosten betragen durch die erzwungene Wirkung 15 AsP.

    Also ich glaube das ist so nicht korrekt. Zum einen erhöht Erzwingen die Zauberdauer pro gesenktem Punkt Zuschlag um 1 Aktion. Wenn man großzügig die zusätzlichen 4 Aktionen vor dem verkürzen der Zauberdauer addiert, landet man trotzdem bei 2 Aktionen für 10 Erschwernis. Ich persönlich würde die 4 Zusatzaktionen aber erst nach dem verkürzen addieren.

    Des Weiteren vermisse ich in der Diskussion immer, dass die ZfP* bestimmen, wie stark der Zauber wirkt. Zwar mag er zu 90% klappen, aber wenn der Zauberer am Ende 2 ZfP* übrig behält, ist der Effekt minimal.

    Zitat von "Scheffnow"

    ...eine Gesamterschwernis von 22. Bei einem ZfW von 14 beträgt die Erfolgswahrscheinlichkeit nur noch 1/20...

    5% Wahrscheinlichkeit, dass ein Zauber gewinnt, obwohl der ZfW 14 beträgt finde ich recht derbe.


    Zitat von "Scheffnow"

    Erst bei einem ZfW von 29 gelingt der Zauber wieder in 9 von 10 Fällen.

    Ich frage mich, von welchen Eigenschaftswerten du ausgehst. Soweit ich weiß beträgt ZfW-Maximum Leiteigenschaft +3 bzw. +5!


    Insgesamt denke ich, ein solch regellastiges System wie DSA 4.1 braucht nicht noch für alles Zusatzregeln. Einfach ein bißchen an die Vernunft appelieren und dann klappt das schon!

    Also mein Rondrageweihter hat mit +5 LeP durch Hohe Lebenspunkte angefangen und wird im Laufe der Zeit auch alle möglichen dazukaufen. Da dies der einzige Weg ist, neben Attributsteigerungen noch zäher zu werden. In meinen Augen sind die LeP auch SEHR wichtig.

    AuP sind günstig und man kann es gut begründen, nur den vollen KO-Wert kaufen macht halt nur Sinn, wenn man sich ständig waffenlos prügelt! ;)

    Also ich kann nicht nachvollziehen, welche Vollplattenrüstung mit BE 0 rauskommen soll?

    Im Endeffekt ziehen RG 1 als auch 2 immer nur max. 1 Punkt BE ab. Die Erklärung bei RG 1 soll meiner Meinung nach verhindern, dass man nur den Helm aufsetzt und nicht behindert wird. Daher wird gefordert, dass man die Torso-Rüstung trägt. Aber ich persönlich denke auch, dass RG2 nur ein Wegpunkt auf dem Weg zu RG 3 ist! :)

    Wobei ich doch glaube, dass ein Kirchengericht zum Teil recht abweichende Ansichten im Vergleich zu einem weltlichen Gericht hat.

    Als Beispiel sei ein Rondrageweihter genannt, der eine Armbrust zerschlägt, weil ihm dies seine heiligen Gebote gebieten. Ich glaube, ein weltliches Gericht würde da ganz anders urteilen als ein Gericht der Rondrakirche, nach deren Geboten er NICHTS falsches getan hat. Das Eigentum des anderen ist nicht zu achten, da Armbrüste zerstört werden müssen.

    Und genau so wird ein Phex-Gericht je nach den Umständen der Tat wohl milder urteilen.

    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein Praios-Gericht um einiges unangenehmer sein kann....

    Zitat von "Schattenkatze"

    Da man die AT ignioriert und selber eine macht, stelle ich mir das so vor, dass man halt stehen bleibt und was da kommen mag bereit ist zu kassieren, um selber einen Treffer zu setzen. Dafür braucht man ja den höheren MU-Wert, weil man eben bereit ist, einen gegnerischen Angriff zu ignorieren.

    Naja, ich finde diese Argumentation trägt nur zum Teil. Denn wenn man seine Parade in eine Attacke umwandelt, um den Gegner schnell zu töten, dann kassiert man auch jeden erfolgreichen Treffer mangels Abwehraktion, und dafür braucht man überhaupt keinen bestimmten Mut-Wert!


    Zitat von "Schattenkatze"

    Man wird ja gerade sicher getroffen beim Gegenhalten (falls die gegnerische AT nicht versemmelt wird). Da sehe ich ja das Problem beim Gegenhalten: man ist bereit, sich einen Treffer von einem solchen Gegner einzufangen. "Nur" den halben Schaden, wenn man nur die bessere Qualität hat, finde ich da zu sehr OT gedacht.

    Aber man hat auch keine andere Wahl. Denn Parade geht ja nicht. Und man muss es ja nicht nur OT denken. Denn nicht jeder Kämpfer ist defensiv ausgerichtet. Wenn nunmal Gegenhalten eine Standard-Handlung für den Charakter ist, dann warum nicht auch gegen große Gegner?

    Und IT gedacht: Wenn mein Kämpfer das wilde Tier nicht parrieren kann und wegen dicker Rüstung nicht ausweichen kann heißt es, dieses möglichst schnell auszuschalten. Also entweder 2 Attacken oder IT dasselbe, nämlich Attacke und Gegenhalten. Das Problem ist mMn doch kein IT-technisches, sondern, dass Gegenhalten zu stark sein soll. Aber was macht man, wenn man nicht entkommen kann oder kämpfen muss: Den gefährlichen Gegner möglichst schnell ausschalten!


    Zitat von "Sensemann"

    Genau da steckt für mich der Haken.
    Man darf mit der Waffe keine Parade ausführen, aber eine Parade, die als Gegenangriff zählt, geht?

    Ja, da es im Grunde 2 Attacken sind. Und es soll nur ausgeschlossen werden, dass man bestimmte Gegner parriert und keinen Schaden bekommt. Aber man kann ja auch mit Umwandeln 2x angreifen. Die SF Gegenhalten gibt halt den Vorteil, mglw. nur 1/2 Schaden zu bekommen.

    Also ich denke, dass Gegenhalten ja auch meint, in den Schlag hineinzuspringen, also zum Beispiel dem anstürmenden Mammut die Seite aufzuschlitzen.

    Und warum sollten Helden nicht gegen Ogerkeulen gegenhalten, wenn die Alternative ist, die PA umzuwandeln und fast sicher von der Keule getroffen zu werden? Ich halte es immer so, die Gegner stärker zu machen, wenn sie entsprechend gefährlicher sein sollen.

    Für alle möglichen Sonderfertigkeiten Hausregeln zu erfinden mag ich persönlich nicht so, denn es gibt immer Bereiche, die man nicht antastet. Und wo ist die Rechtfertigung, dass die SF des einen Helden beschnitten werden, während der andere ungeschoren davonkommt, obwohl beide das gleiche Regelwerk nutzen?

    Und bezüglich des Gegenhaltens gegen Ogerkeulen kann man ab 15 bzw. 20 TP immer noch einen Bruchtest einbauen, wie bei Paraden.

    Ich habe eine Frage bezüglich der Löweunburg zu Perricum, dem Sitz des Schwertes der Schwerter:

    Ist der Schwertbruder bzw. die Schwertschwester (also Tempelvorsteher) der Löwenburg das Schwert der Schwerter selbst, oder wer hatte diesen Posten 1015 BF inne?

    Zu welcher Senne gehört die Löwenburg?

    Danke für eure Hilfe! :)

    Zitat von "Theverath"

    Eine gebundene Grad 4 Liturgie ist etwas extrem heftiges. Zudem bedeutet eine Liturgie des sechsten Grades eigentlich einen direkten Eingriff der Gottheit. Ausserdem gibt es, im Gegensatz zum Beispiel zu temporären Arcanovi-Artefakten, keine permanenten Kosten.

    Das stimmt so nicht. Grad VI kostet 3 permanente KaP. Und bedenkt man, dass die Objektweihe maximal LkP* Wochen hält, finde ich dann 50 Karma, die bei 1 Karma/Tag plus Gebete einen doch recht lange raushauen.... Und aufstufen auf Rang 7 kostet 5 permanente Karma neben der Tatsache, dass der Liturgiewert 21 betragen muss....!

    Zitat von "Theverath"

    Und wenn man eine Grad 1 Liturgie einbinden will reicht auch die Objektweihe auf Grad 3, das kann der durchschnittliche Startgeweihte durchaus. Mein Efferdiander hat auch stets einen Heilungssegen in seinem Korallenanhänger, das ist überhaupt kein Problem, eine Grad 3 Liturgie und eine Grad 1, macht 20 KP.

    Stimmt. Hatte mich vertan. Aber trotzdem finde ich die Zusatzkosten, gerade bei höheren Versionen doch recht heftig. Und ich denke, wenn man bedenkt, dass der Grad der Objektweihe immer ZWEI Stufen über der gebundenen Liturgie sein muss, rechtfertigt das bereits, dass man nicht die andere Liturgie auch noch zahlen muss. Oder gibt es noch Argumente, die ich übersehe?

    Und bezüglich deinem Korallenanhänger: Musst du während der Objektweihe auch die andere Liturgie würfeln? Oder bei Auslösung? Oder gar nicht?


    Zitat von "Pyroalchi"

    Zum Thema verwundbar vs. Verletzend:

    Es kann ja ganz abgesehen von Geweiht/nicht Geweiht noch andere Gründe für eine Verwundbarkeit geben.

    Als Beispiel denken wir uns mal einen Belhalhardämon der z.B. eine Verwundbarkeit gegen Schnittwaffen hat.
    Das heißt dann natürlich dass er von einem Zweihänder doppelten Schaden nimmt und dass er von einer beliebigen Rondrageweihten Waffe (die ja Verletzend ist). Eine Rondrageweihte Schnittwaffe macht aber eben trotzdem "nur" doppelten Schaden und nicht etwa vierfachen. Das ist denke ich gemeint.

    Super Beispiel! Jetzt habe ich es verstanden. Danke! :)