Seid gegrüsst werte Mitorks,
ich hab mal ne reine Regelfrage zum Zauber Geisterruf. Eigentlich sogar mehrere.
Ich hab vor mit meiner Hexe am nächsten Abend nen Alp zu rufen um ihn zu bitten einer gewissen Person Alpträume zu senden.
Erstmal is mir aufgefallen dass der Umgang mit Geistern ja nicht einfach ist. Das Herbeirufen ansich stellt ja kein Problem da, aber die werten Verstorbenden dazu zu bewegen etwas für einen zu tun, is ja nicht ganz einfach.
Bei meinem Beispiel mit dem Alp...wenn ich jemandem für 2 Nächte Alptrüume schicken will, macht das schonmal ne Erschwernis von +6 (+3 pro Nacht). Mut und CH habich jeweils 14, also egal welche Art ich benutze ihn zu überzeugen, is die Chance dass es klappt doch relativ klein. Aber das is ja kein großer Unterschied zu anderen Existenzen die man ruft. Dafür gibts schliesslich all die Modifikationen die die Probe erleichtern, nur wenn ich nicht was überlesen habe fallen die beim Rufen von Geistern recht schmall aus. Da wären:
1.Affinität zu Geistern erleichtert -3 (habich nur leider nicht)
2.entsprechende rituelle Materialien, die richtige Kleidung usw.
- n geisterbeschwörungsgewand habich als Hexe nicht, kann ich hier alternativ ne rituelle Reinigung vornehmen un d das ganze nackt vollziehen? Also so wie die Geoden dass machen? Ansonsten würde dass auch wegfallen.
- rituelle Materialien: Was käme da in Frage? Das gleich wie bei Thargunitothanrufungen?
- usw.: hm...hier irgentwelche Parallelen von Dämonenbeschwörungen zu ziehen fand ich etwas gewagt (bis auf die Beschwörungskerzen), also was is damit gemeint?
3. Dem Geist einen Dienst erweisen. Liesse sich machen, aber ich frage mich ob speziell beim Alp das Spenden von Lep schon als Dienst zählt?
Ich hoffe ihr wisst Rat (bestimmt tut ihr das )
Danke schonmal im Vorraus.