Jo hätte auch nicht gedacht, dass man als Erbe dann die Burg nochmal kaufen müsste. Man hätte in dem Fall nur auch so argumentieren können, dass der "normale" Erbfall bedeutet - Titel ohne Länderein und wenn man auch noch Länderein/Burg haben möchte, dass das dann ein BB ist. Halte es aber auch für sinniger das auch eine normale Anzahl an Länderein etc vererbt wird.
Das mit dem BB für größere Länderein bezieht sich auf den Vorteil der sich natürlich erst im Falle einer Erbschaft "aktiviert", dass man quasi sagt "Mein Vater ist ein reicher Graf" und dies dann zB über BB rechtfertigt/bezahlt wie auch immer.
Das es von den Einnahmen und Ausgaben abhängt ist mir klar... Das es variiert auch Darum frage ich ja nach einem Durchschnitt. Ich würde zB schätzen, dass ihm Dukaten in Höhe es entsprechenden Lebensstiels zur Verfügung stehen. (Glaube ca. 50 steht im Basisbuch).
Die Regelung mit den ständigen Einkünften kann ich nicht ganz nachvollziehen beim BB. Welcher "Gegenstand" im Wert von 75.000 D kann denn keine Einkünfte bringen zB durch Vermietung (warum man ihn nicht zu Spielbeginn verkaufen sollte will ich mal gar nicht erwähnen.)