Beseelte Waffen - absichtlich beseelen lassen

  • Hallo.


    Ich habe mich die letzten Tage durch die Beschwörungsregeln gekämpft. Und weitestgehend nun einen Durchblick bekommen. Ein Detail (vielleicht auch weil es so furchtbar zerstreut in den Regelwerken ist) ist mir aber noch nicht ganz klar:


    Es geht um die Beseelung einer Waffe mit einem Dämon (nicht zwangsläufig Agribaal, auch andere).


    Mit dem Dienst Besessenheit (der wohl dasselbe ist wie "Beseelung", nur dass Besessenheit sich auch auf Lebewesen bezieht, wenn ich das richtig verstehe?) kann ich das ja bewerkstelligen. Auch wenn das bei vielen Dämonen ein Sonderdienst ist.


    In WdA steht ja ein Kapitel zu besessenen Waffen - und, dass diese weitere positive oder negative Effekte je nach LO der Wesenheit in der Waffe zur Folge haben kann.

    Nutze ich nun also den Dienst Besessenheit für eine Waffe (was ab einer Zeit von 1 Monat ja schon furchtbar teuer ist; aber mal davon ausgegangen die Kosten kann man aufbringen) und nehme dafür keinen Agribaal her - als Beispiel wählen wir mal den Braggu - dann hätte ich ja einen Dienst aufgebraucht.

    Zählt ab diesem Punkt bereits eine (wie geartete?) Regelung über die LO der beseelenden Kreatur (also meines Braggus)? Oder wird alles weitere (bspw. ein Zauber des Braggus) weiter über Dienste abgehandelt? Tendiere zu letzterem, aber das stünde ja mehr oder minder im Widerspruch zu WdA.


    Sehe ich das mit den massiven Kosten außerdem richtig? Basiszeit eine Stunde, 5 AsP Zeitkosten wären bei einem Monat (als Sonderdienst) ja dann 160 AsP. Scheint also eher für kurzfristige Aktionen zu sein - bspw. einen Dämon in einen Pfeil schicken, der in der nächsten Stunde benutzt werden soll. Aber selbst das kostet schon so viel, dass ich mir effizientere Methoden vorstellen kann, meine AsP zu verwenden.


    Entgeht mir vielleicht irgendein Detail der Regelwerke? Oder liege ich damit richtig?