Nach ewig langer Abwesenheit mal wieder eine Frage:
Es gibt ja anerkannte Adelsbastarde, soweit mir bekannt ist dann mit Bastardbalken im Wappen. Was passiert jetzt eigentlich, wenn ein solcher anerkannter Bastard einen (nieder)adligen Partner heiratet und ein eheliches Kind zeugt? Muss das Kind dann auch einen Bastardbalken tragen oder nicht? Oder gibt es sozusagen einen halben Balken um anzuzeigen, dass der Träger zwar selbst ehelich geboren ist, aber einer Bastardlinie entstammt?
Daran angelehnt: zählt die eheliche Geburt oder Zeugung? Also wenn jemand 1 Monat nach der Eheschließung geboren wird, ist er/sie dann ein eheliches Kind mit vollen Rechten?