Nicht gegen Dämonen. Furcht ist ein Zustand, und Dämonen werden nicht von Zuständen beeinträchtigt.
Posts from Delta in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)"
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Selbst dann nicht. Ich denke wirklich gerade die Erklärungen der HA lassen da absolut keine Spielraum, ein Sterblicher kann einfach kein Gott werden.
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Gibt es eigentlich irgendwo weitergehende Infos über den Mord an Hartuwal vom Großen Fluss? Irgendwie finde ich in den im Wiki angegebenen Quellen nur solche in denen er noch lebt, oder dann wieder welche in denen bereits Hagrobald Herzog ist, was mich doch ein wenig irritiert.
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Die Kampange zu Borbel heißt die Sieben Gezeichneten: 7G
In der Kampagne steht aber auch überhaupt nichts ausführliches dazu. Das tut er irgendwann nebenher offscreen das wird auch nur in einer Zeitleiste erwähnt IIRC.
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Tempel des Geburtsortes wenn es denn einen hat wäre auch meine erste Anlaufstelle, wenn es keinen hat die weltliche Autorität aufsuchen, ansonsten vllt herausfinden ob es einen reisenden Geweihten gab der damals durchgekommen ist oder sowas und dessen Heimattempel aufsuchen.
Todesfälle und Geburte werden in der Regel alleine schon aus steuerlichen Gründen irgendwie festgehalten, kommt aber natürlich auch darauf an um was für eine Person wo genau es geht.
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Die Metallrüstung + Waffen wären in der Tat mehr als genug, um den Bann des Eisens ständig wirksam zu haben weswegen eine eventuelle magische Begabung dadurch gründlich platt gebügelt wird.
Die einzige Alternative wäre hier der Meistertalentierte, für den es in 5 den Vorteil "Kein Bann des Eisens" gibt, der steht anderen Professionen aber nicht offen (nichtmal dem intuitiven Zauberer), ist also primär für magische Meisterschmiede da (man könnte ihn auch den "Thorn Eisinger-Vorteil" nennen )
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Klar darf die Hexe oder der Druide magisch heilen und Geld dafür nehmen... allerdings wird es rechtlich als normale Dienstleistung wie beim Apotheker oder Wundheiler angesehen und abgerechnet. Was letztendlich bedeutet dass nur ein Bruchteil dessen berechnet werden kann, als wenn der BALSAM eines Magiers nach AsP entlohnt wird.
Das würde nur dann Sinn machen wenn es überall genormte Preislisten für Dienstleistungen gäbe, ich bin mir ziemlich sicher dass Aventurien innerweltlich nicht so kommunistisch durchorganisiert ist. Eine Dienstleistung kostet so viel wie der Anbieter dafür verlangt.
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Und wenn im Bornland der örtliche Bronnjar sagt "Die Hexe darf das", dann darf die das im Zweifelsfall auch. Interessant fand ich die Frage eben gerade in Bezug auf das Mittelreich (und weil mein Praiot das auf dem letzten LARP gefragt wurde und das dann auch nur in Hypothesen ausdiskutieren konnte weil ich schlichtweg keine definitive Antwort wusste)
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Es steht halt in der Wiki noch dieser Passus
"Regional existieren oft zusätzliche Vorschriften und Gesetze (darunter alte, die nie aufgehoben wurden), was eine Rechtsprechung für Magier verkompliziert."
Was darauf hinweist dass auch untergeordnete Rechtsorgane grundsätzlich in der Lage sind, abweichende Regelungen zu erlassen.
Damit einhergehend eine weitere Frage: Es ist mWn nicht zwangsläufig notwendig ein Magier zu sein um einer der Gilden anzugehören, oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wäre es also für besagte Hexe theoretisch möglich, zB der Grauen Gilde beizutreten und so ihre Dienstleistungen legal anbieten zu können? Wenn ja, was für Auflagen wären dafür realistisch/plausibel?
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Aber wo wir gerade beim Thema sind: Der CA erlaubt Gildenmagiern das "alleinige" Recht, magische Dienstleistungen anzubieten.
Gibt es Angaben dazu wie alleinig dieses Recht wirklich ist? Mal rein hypothetisch angenommen dem Fall, es gibt in einer Stadt eine angesehene und bekannte Hexe, die eben auch magische Heilung etc. als Dienstleistung anbietet, wäre der lokale Herrscher berechtigt dafür einen Dispens zu erlassen, oder würde das seine Rechtskompetenz überschreiten?
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Im Horasreich ist der primär einfach ein Freak. Wie man darauf reagiert kommt immer auf die Situation an, wenn er in Begleitung angesehener Leute unterwegs ist und sich entsprechend benimmt wird man davon ausgehen dass er im Wesentlichen ein gut trainiertes "Haustier" ist, viele werden vermutlich neugierig sein weil sie noch nie einen Ork gesehen haben, andere nervös Abstand halten.
Aktiv gegen ihn vorgehen halte ich für unwahrscheinlich so lange er eben nicht offen aggressiv und wie ein Monster auftritt, aber wenn er Nachts alleine auf der Straße der Stadtwache in die Arme läuft kann es gut sein dass sie den erstmal einsperren und der Rest der Gruppe ihn dann am nächsten Tag wieder auslösen darf mit einer Ermahnung so ein Ding doch nicht alleine frei rumlaufen zu lassen.
Ich würde es so darstellen dass man im Horasreich a) keine "kill on sight"-Einstellung gegenüber Orks hat wie in Weiden oder so, das liebliche Feld ist ja eine im Großen und Ganzen ziemlich friedliche Gegend zu der Zeit b) man sich für die zivilisatorische Spitze der Welt hält, man ist ja nicht so wie diese zurückgebliebenen Nordleute die alles erstmal kurz und klein hauen müssen was sie nicht verstehen aber c) ihn auch ganz klar nicht als "ebenbürtiges" Lebewesen wahrnehmen. Um es mal ganz hart zu formulieren: Als SL würde ich mir den Char anschauen, der am ehesten das Sprachrohr der Gruppe oder die Bezugsperson des Orks ist und mir überlegen "Wie würde man mit einem großen, potentiell gefährlichen Hund dieses Charakters umgehen?", denn das dürfte die Reaktion vieler Leute dort durchaus adäquat widerspiegeln denke ich.