Posts from Meister Tobs in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)"

    Wie weist man in Aventurien seinen Status als Bürger nach? In Grangor erhält man ein "Bürgerdokument" und wird ins Stadtbuch eingetragen. Funktioniert dies in anderen Regionen gleichermaßen, vor allem in den Tulamidischen Stadtstaaten oder auch Al'Anfa? Oder geht es dort eher nach dem "sich kennen" Prinzip, wobei das gerade in Al'Anfa schwieriger werden dürfte.

    Danke für die Rückmeldungen!

    "Die Nordlandbank ist mit ihren Kontoren in fast allen größeren Städten Aventuriens mit Ausnahme der Heptarchien vertreten und auch für Kleinanleger (sprich: Helden) zugänglich." (Geographia Aventurica S. 132)

    Im Kontext des darauf folgenden Satzes erscheint es mir, dass sich dies darauf bezieht Geld einzuzahlen und Wechsel zu erhalten, nicht darauf Anteilseigner an der Nordlandbank zu werden.

    Für sonstige Investments hatte ich mich auch bereits umgeschaut, danke. Mich interessiert dann an dieser Stelle, wie groß der Unternehmenswert der Nordlandbank ist. Laut dem AB 3 Mio. Dukaten soll das Stoerrebrand Imperium 3 Millionen Dukaten Wert sein. Wenn er sich ja mal so in die Nordlandbank einkauft, dürfte deren Wert vermutlich also wesentlich geringer sein?

    Wege der Helden S. 138 führt einen Anteilsschein an einem Schiff als möglichen Besonderen Besitz für einen Großhändler. Ein Besonderer Besitz der Stufe I hat laut WdH 249 einen Wert grob zwischen 50 und 200 Dukaten. Allerdings steht dort auch: "Nicht als Besonderer Besitz wählbar sind Dauereinkünfte aus Grundbesitz, Schiffsbeteiligungen, Leibrenten etc." Will heißen - der Anteilsschein am Schiff wirft keine Dividende ab. Oder es ist ein Widerspruch innerhalb von WdH - wäre nicht der einzige. ^^

    Aber 50-200 Dukaten als Orientierungswert

    Hm, also wenn man einen Anteilsschein an einem Schiff hat, könnte man sich ja evtl. noch vorstellen, dass man aus irgendwelchen Gründen nicht am Gewinn beteiligt würde.

    Bei einem Anteilsschein an der Nordlandbank ergibt dies ja aber deutlich weniger Sinn. Warum sollte ich schließlich sonst in sie investieren. Aber dementsprechend hängt es wohl stark von der Zeit ab, wie viel die Nordlandbank erwirtschaftet und wie groß entsprechend der Unternehmensgewinn und die Dividende ist. Haltet ihr es dann für realistisch, dass eine Dividende bei 0-1% in der Regel liegt? Es ist ja nur der Gewinn des Mutterhauses letztlich, der hier Ausgeschüttet wird durch den Franchise Aufbau der Nordlandbank. Und es wird wohl nicht der gesamte Gewinn als Dividende ausgeschüttet.

    Höhere Gewinne ergäben sich dann nur bei Direktinvestitionen in entsprechend risikoreichere Unterfangen, wie ja auch von euch vorgeschlagen.

    Grüße,

    beim durchstöbern von Orden und Bündnisse bin ich darauf gestoßen, dass das Bankwesen gerade im Investmentbereich ja doch größer ist als gedacht.

    Die Nordlandbank ist demnach ja mittlerweile eine Art Aktiengesellschaft, so dass man Anteilsscheine von ihr erwerben kann. Da meine Helden bald voraussichtlich einiges an Geld erhalten werden, will ich mich auf kreative Ideen vorbereiten, wie sie ihr Geld so anlegen können, dass sie ein regelmäßiges Einkommen haben.

    Daher frage ich mich, ob es Hinweise darauf gibt, wie viel ein Anteilsschein an der Nordlandbank wohl Wert ist und wie viel Dividende er so abwirft.

    Damit wäre auch die Frage verbunden, wie viele Anteilsscheine es so gibt und dementsprechend wie groß der Unternehmenswert der Nordlandbank so ist.

    Bin für Ideen oder Hinweise dankbar!

    Wie steht es um die Weisungsbefugnis innerhalb der Mittelreichischen Armeen?

    Kann ein Hauptmann der Löwengarde einem Fähnrich eines fürstlichen Trupps Befehle erteilen?

    Kann ein Hauptmann der Löwengarde einem Fähnrich der Adlergarde Befehle erteilen?

    Kann ein Hauptmann der Löwengarde einem Fähnrich der Löwengarde, aber einer anderen Kompanie Befehle erteilen?

    Ändert es sich, wenn es statt einem Fähnrich ein einfacher Soldat ist?

    Es geht um Friedenszeiten, also natürlich kann er das, wenn sie ihm in Kriegszeiten unterstellt wären.

    Ein Ork in Grangor:

    Einer meiner Spieler hat einen orkischen Zweitcharakter. Dieser ist aber unter Menschen sozialisiert worden und ein begabter Zimmermann, weshalb er in seiner Heimatstadt (Mittelreich) ein gewisses Ansehen hat.
    Nun wird er jedoch nach Grangor kommen. Ich kann schwer einschätzen, ob er dort extrem schief angeguckt und schlecht behandelt wird, weil er ja ein Monster sei (Liebliches Feld halt), oder ob Grangor duch Handel etc. so weltoffen ist, dass er natürlich auffällt, aber halt auch nur ein humanoides Wesen ist, solange er sich an die Regeln und Etikette hält.

    Irgendwelche Ideen, oder Recherchehinweise?

    Über den rechtlichen Stand der Stadt Albenhus:

    Im Wiki wird Albenhus als Reichsstadt aufgeführt. Dies wird auch in Der Große Fluss so beschrieben, welcher auf das Datum 1029 datiert wird.
    Im AB Der Händler wird jedoch davon gesprochen, dass die Stadt von der Vögtin Galburga von Hardenfels regiert wird, wobei der Stadtrat ein Wörtchen mitzureden hat, sie jedoch offiziell das Recht des letzten Wortes genießt. (Der Händler S. 41 f.) Das Abenteuer spielt zu keiner bestimmten Zeit. In Der Große Fluss wird Galburga von Hardenfels dann als Stadtvikarin genannt. In Der Händler klingt an, dass sich die Gräfin Calderine von Hardenfels nicht in die Stadtpolitik einmischt, sondern dies ihrer Nichte überlässt. Wäre Albenhus zur Zeit des Abenteuers eine Reichsstadt, würde sich dies doch von vornherein verbieten?

    Daher meine Frage, ob sich lediglich die Bezeichnung von Vogt zu Vikar geändert hat und durch die Verwandtschaft der beiden dort ein nicht klar abgetrenntes Gemauschel stattfindet zwischen Adel und Reichsstadt, oder ob Albenhus zur Zeit des Händlers noch keine Reichsstadt war (bzw. nicht mehr ist) und es deshalb vor (oder nach) 1029 bzw. sogar vor Borbarad angesiedelt werden sollte?

    Was denkt ihr darüber?