Posts from Eichward Eichinger in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 4.1, DSA 4)"

    Ich hab mir hier alles zum Bann des Eisens durchgelesen was ich gefunden habe, finde aber zu 4.1 keine mir genügende Erklärung. In WdZ S. 31f werden ja genaue Regeln zum tragen von Rüstungen und zu Fesselungen genannt. Bei Waffen steht nur dabei, dass sie den meist verboten sind und dass Personen mit Unverträglichkeit mit verarbeitetem Metall extra Mali bekommen. Zu meinen Fragen:

    1) Bedeutet das, dass Magiebegabte ohne den oben genannten Nachteil Waffen (aus Eisen/Stahl) ohne Einschränkung ihrer Magie mit sich führen können? Bzw. ab wann wird es doch hinderlich? Einem Messer, Dolch, Kurzschwert, Langschwert, Zweihänder?

    2) Wie sieht es mit Ausrüstungsgegenständen aus? Behindert eine Gürtelschnalle, eine Fibel, Essbesteck im Rucksack, 10 Stahlbarren im Rucksack?

    3) Wie nah muss ein Magiebegabter an Eisen dran sein, damit es Auswirkungen hat? Mit der Person "verbunden" (in der Hand, am Gürtel, im getragenen Rucksack)? Was, wenn ich press neben einem Ritter in Vollplatte sitze?

    In DSA 5 gibt es ja konkrete Regeln dazu, aber für 4.1 finde ich nichts. Es geht mir auch explizit nicht um die Legalität des Waffentragens, sondern nur im die Auswirkung.