Hoffe die Frage ist hier richtig gestellt
Scherzeshalber haben wir ausgemalt wie einer unserer Charaktere wegen eines Patzers sein auf Eis ausrutscht und sein Genick bricht :O mit der Sicherheit dass der Stolpernde den Genickbruch mittels übernatürlicher Begabung: Balsam Salabunde heilen kann begann die Diskussion-- Als Dschinngborener Viertelzauberer braucht man laut dem WdZ. S 37ff
Quote"(...)auch nicht die normalerweise notwendigen Formeln rezitieren, genauso wenig wie er Zaubergesten ausführen muss. Er 'wünscht' sich einfach den entsprechenden Zaubereffekt herbei. Regeltechnisch bedeutet dies, dass er ganz regulär eine Zauberprobe würfeln muss und auch die anderen Werte (Kosten. Zauberdauer, Wirkungsdauer, Reichweite ...) genau denen (der Grundwirkung) des Zaubers entsprechen. Das 'Weglassen von Zaubergesten und -worten gelten für ihn nicht als spontane Modifikation, die Zauberprobe wird also nicht dadurch erschwert."
Muss man nun quasi "Handauflegen" um einen Balsam zu wirken, trotz der Aussage dass man sich die Wirkung nur "wünscht"? Leitet der Zauberer nicht einfach per Gedanken astrale Energien in gewünschte Muster und bewirkt so einen Zauber? Müsste in unserem Fall der Zauberer sich die Hand auf den eigenen Nacken legen oder reicht es wenn er sich die Wunde geheilt, oder z.B. einen Schnitt am Arm geschlossen wünscht--Und wie sähe das bei einem Ignifaxius (auch übernatürlich natürlich), entspringt der dann einfach der Luft? Wie handhabt ihr soetwas?