Posts from an0n in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 4.1, DSA 4)"

    scheitert automatisch in der Zauberprobe. (WdZ, S. 19)

    Wo ist diese Aussage zu finden?
    Meinst du etwa diese Stelle:

    Quote

    Ein Zauberer kann insgesamt nur so viele ZfP für Spontane Modifikationen
    aufwenden (vor eventuellen Verbilligungen durch die gildenmagische
    Repräsentation, Verlängerte Zauberdauer oder Erzwingen),
    wie er Punkte in diesem Spruch besitzt.

    Hier jedenfalls steht nichts von automatisch gescheitert. Oder bezieht sich das auf eine allgemeine Regel?

    Um nochmal selbst eine Antwort zu geben. Laut meinen Recherchen (auch auf anderen Foren), soll es im Regelstübchen mal eine Erklärung gegeben haben, wie die SpoMos hinsichtlich AsP-Reduktion funktionieren. Zwar kann man mehrmals "Wirkungsdauer" halbieren nutzen, aber die Kostenreduktion ist nicht kumulativ, d.h. es bleibt immer 2/3 der Ursprungskosten und nicht 2/3 * 2/3 * 2/3 etc.

    Um die Kosten weiter zu senken, bedarf es der SpoMo "Kosten sparen". Maximal kann man die Kosten also wie folgt reduzieren: 1/2 * 2/3. D.h. maximal kann man die Kosten mit SpoMos auf ein Drittel reduzieren (sofern Wirkungsdauer und Kosten beim jeweiligen Zauber erlaubt sind).

    b) Das sind zwei paar Schuhe. Also zwei getrennte SpoMos. Das Eine ist die gesamte Wirkungsdauer von (A) auf Fest ändern, was 7+1 pro weitere Zeiteinheit ZfP kostet, bei 3SR Wirkungsdauer also 7+2=9ZfP. Das Andere wäre die Halbierung der Wirkungsdauer, was unabhängig davon ist, ob der Zauber ein (A) Zauber ist, oder nicht. Für die Probe werden die aufzuwenden ZfP dann zu einer Gesamterschwernis zusammen gezogen.

    Verstehe gerade nicht, was du mit "7+1 pro weitere Zeiteinheit ZfP" meinst. In WdZ S. 22f steht nichts von +1 pro weitere Zeiteinheit, sondern im Fall von VISIBILI steht:

    b) Bei dem Beispiel geht es darum (wie ich es verstehe), den (A)-Zauber auf eine feste Zeit zu bringen. Darüber hinaus sollte die Wirkungsdauer beim Visibili nicht darüber hinaus veränderbar sein, weil bei dem SpoMo Wirkungsdauer nicht angegeben ist.

    Das ist in der Tat seltsam, dass in WdZ der VISIBILI aufgeführt wird als Beispiel, obwohl er Wirkungsdauer gar nicht als mögliche Modifkation erlaubt... Aber nehmen wir mal den Armatrutz. Ist es mir möglich ihn beispielweise wie folgt zu modifizieren:

    a) Statt "Wirkungsdauer: max. 1 SR (A)" (= 200 Aktionen) und Kosten (für z.B. RS 7): 7*7 = 49-ZfP*/2 zu (3x SpoMo "Wirkungsdauer halbieren")

    Wirkungsdauer: max. 25 Aktionen (A) (200 /2 /2 /2) und Kosten: (49-ZfP*/2; bei ZfP* z.B. 6 also 46 ) * 2/3 * 2/3 * 2/3 = 13,63 = 14

    Erschwernis: 3+3+3 = 9 (bei Gildenmagier also 4,5 = 5)

    b) wenn ich keine Lust auf (A) Zauber habe, weil ich noch andere Zauber ohne Erschwernis wirken möchte: 1x SpoMo von (A) nach fest und 2x SpoMo "Wirkungsdauer halbieren"

    => Wirkungsdauer: max. 50 Aktionen kein (A) (200 /2 /2 -(A)); Kosten (RS 7): (49-ZfP*/2; bei ZfP* z.B. 6 also 46) * 2/3 *2/3 = 20,44 = 20

    Erschwernis: 7+3+3 = 13 (Gildenmagier: 6,5 = 7)

    a) Ist es möglich die SpoMo "Wirkungsdauer halbieren" und dessen Einsparung der Kosten mehrfach zu nutzen? Die Kosten wären dann z.B. bei einer zweifachen SpoMo: (Kosten des Zaubers) * 2/3 * 2/3.

    b) Weiterführend: Kann man einen (A)-Zauber, den man auf festgelegten Wirkungsdauer für 7 Zfp umwandelt auch mit "Wirkungsdauer halbieren" fortführen? In WdZ wird nur explizit "Wirkungsdauer verdoppeln" erwähnt (was auch nur beispielhaft gemeint sein könnte?).