Posts from Kearnaun in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 4.1, DSA 4)"

    Also, eins nach dem anderen.

    WdA. 185 : Die vollen Boni, die die angegeben sind, gelten für Arkanium (auf welches sich der Abschnitt generall bezieht). Für Amulettmetall, welches eine Legierung von Arkanium ist, gilt dann die hälfte dieser Boni. (Also, z.B. Arkanium halbiert die pAsp-Kosten. Amulettmetall andererseits reduziert sie nur um ein Viertel.)

    Zum Thema Artefaktrechner, so etwas wird etwa hier erwähnt. *grübel* Gab es den nicht auch mal hier im Downloadbereich und nicht nur extern?

    EDIT: Hier gibt es den Artefaktgenerator für DSA4.1 an den ich gedacht habe.

    Neue Frage: Endet der Höllenpein, wenn man sich selbst Schaden zufügt, zum Beispiel indem man möglichst irgendwo gegenrennt oder -stößt?

    Also der Höllenpein ist da relativ klar. Die einzige Aktion die man selbst durchführen kann ist ein intuitives (unbewusstes) Ausweichen auf Ausweichen/4. Punkt. Aus. Nix anderes. Mit bewusst wo anstoßen oder gar rennen etc. ist da nichts. Man windet sich einfach dort wo man gerade ist vor Schmerzen am Boden. Eine Befreiung vom Zauber aus eigener Kraft ist Ausgeschlossen. Bestenfalls kann einem Sumus Griff / die Schwerkraft zu Hilfe kommen (wenn man etwa gerade auf einer steilen Treppe ist, eine Mauer oder ein Seil hoch klettert), aber das wäre ja auch nicht gerade ein bewusstes Brechen der Zauberwirkung aus 'eigener' Kraft. *hüstel* Und ob es angesichts realen Schadens wirklich erstrebenswert ist ...

    Der 'legalste' Temporalzauber, der mir einfallen will ist der EISENROST UND PATINA. In zahlreichen Traditionen weit verbreitet und ich glaube nicht, dass deswegen irgendwann schon einmal Satinav auf den Plan gerufen wurde. Auch der BLICK IN DIE VERGANGENHEIT ist 'hinreichend' weit verbreitet und eher problemlos anwendbar.

    Generell sei aber anzumerken, dass Temporalmagie nicht im Sinne weltlicher Gesetzgebung (auch durch Magier oder Geweihtenschaft) illegal ist, es sei denn im Zuge des Zauberns wird mit Blut gezaubert oder es werden Seelen geopfert ... wer aber den üblichen paradoxen Zeitreisemist baut, was vor allem beim CHRONONAUTOS passieren kann, der oder die hat ein Problem (oder wird unlängst ein Problem gehabt haben), ist Satinav in so einem Fall doch ebenso gnadenlos wie gründlich, wenn es darum geht solche Paradoxa zu beseitigen. Der CHRONOKLASSIS ist in der Hinsicht zwar auch nicht ganz ungefährlich aber doch vergleichsweise harmlos (Vorzugsweise sollte man die Variante 'Rückkehr in den Ausgangszustand' verwenden damit man keine Paradoxa produziert, also kein "Ich beschwör mal Fram Horas aus der Vergangeheit bevor er Mist bauen kann und bringe ihn um ...").

    So ungefähr dürfte die Größenordnung bei einer großen Akademie voll Magier und Artefaktkram liegen. In Punin etwa gab es ab und an explosive Unfälle bedingt durch überschreitung der kritischen Essenz und gibt es immer noch ziemlich regelmäßig nicht ganz ungefährliches Famerlorsfeuer bedingt durch die magische Aufladung von Akademie und Stadt. In Fasar wird die Akademieseele ähnlich begründet. Das dürfte jeweils so ungefähr die Größenordnung sein, die noch geht. Genauer weiß ich es aber leider auch nicht.

    Nun, ich denke der Graue wird an einer weißen Akademi um thesiseinsicht (gegen Entgelt) bitten, wenn er gerade keine Zeit hat ein oder zwei Städte weiter zu reisen um es in einer grauen Akademie zu tun. Bezüglich 'unbedenklich' kann man sicher streiten. Aber es würde mich wundern, wenn die Gilden das nicht irgendwann in den letzten Jahrhunderten nicht schon auf einem All-Aventurischem Konvent in aller ausführlichkeit ausdiskutiert haben. Eventuell mehrmals. Für mich würde 'unbedenklich' bei der Flim Flam Leselampe und Accuratum sowie Sapefacta für ein gepflegtes Auftreten beginnen und irgendwo beim Blitz dich Find für den Nichtlethalen Selbstschutz enden.

    EDIT: Bei Privatdozenten kommt es zum einen darauf an wo sie selbst gelernt haben. Einige Akademien unetrsagen Absolventen etwa die Weitergabe von seltenen Zaubern (wer den will soll etwa gefälligst an der Akademie dafür löhnen).

    Ohne jetzt noch mal nachzulesen, würde ich davon ausgehen, dass ein Miglied der grauen Gilde mit tadellosem Ruf kein Problem haben sollte eine Thesis für einen unbedenkliche Zauber einzusehen. Zumindest wenn es sich dabei nicht um einen Zauber handelt, der so selten ist, dass man ihn als Geheiemwissen ansehen könnte. Ein mitglied der schwarzen Gilde andererseits dürfte an einer weißen Akademie tatsächlich kaum eine Chance haben Einsicht in irgendetwas zu bekommen.

    Jetzt kurz noch als Zusatz: Eine anderweitige (ggf. generelle) Definition von „endgültig“ gibt es nicht, oder kennt jemand eine?

    Der Richtige Ausdruck in Sachen Wirkungsdauer bei DSA Zaubern wäre hier "Augenblicklich". Siehe Liber Cantiones, Seite 5, zweiter Punkt unter Wirkungsdauer (permanent und durch Antimagie nicht mehr einfach aufhebbar -> Augenblicklich).

    Hmm, da fällt mir immer gleich dieser Gamba aus Jahr des Greifen ein. Archon Megalon wäre auch noch so ein düsterer Geselle (Ein Beherrscher/Beeinflusser vom Kaliber eines Puschinske?), auch wenn der nicht wirklich 'abtrünnig' wäre. Eberzan (in Gareth, aus Tobrien) könnte man mit etwas gutem willen auch als 'Abtrünnigen' sehen (Drogenproduzent & Händler). Ansonsten dürften Druiden, die einen Schwerpunkt auf dämonische Zauber legen und vielleicht gar Paktierer sind tatsächlich hauptsächlich aus den Schattenlanden kommen.

    Eine reine Lederrüstung (meint in DSA in der Regel Rüstung aus gehärtetem Leder, also Lederplatten) also ohne Metall beeinträchtigt beim Zaubern überhaupt nicht. Wenn der Donnerbacher zu keiner Gilde gehört darf er sie auch ohne rechtliche Konsequenzen tragen (keine Gilde -> keine Bekleidungsvorschriften).

    EDIT: Die Krötenhaut als Lederrüstung mit Metall erschwert alle Zauberproben um 3. Ansonsten gilt: Metallrüstungen erschweren Zaubern um die 3fache Behinderung.

    Die Kombo ist ziemlich sicher nicht erlaubt. Die einzige Artefaktkombo die (beim Auslösen), so weit ich mich erinnern kann, explizit erlaubt ist, ist ein Kraftspeicher der einen Matrixgeber versorgt. WdA S.85 "Wirkung der Wirkenden Sprüche" und S.86 Spruchspeicher zumindest legen nahe, dass man an einem Zauber der aus einem Artefakt kommt nix mehr modifizieren kann.

    Explizit würde einer unterstützung eines Zaubers aus einem Spruchspeicher durch einen Auxiliator Wda S.87 Zaubertalismane widersprechen. Um zusätzliche zfP* durch einen Auxiliator zu gewinnen muss man den Spruch "harmonisieren", was diesen Spruch um 1W3 AsP verteuert. Sprüche aus Zauberspeichern können aber nicht verteuert werden, da sie immer genau so aus der Dose kommen wie sie eingesprochen wurden.

    Man kann den Spruch aus dem Spruchspeicher also mittels Auxiliator verbessern, wenn man ihn gleich unter Verwendung eines solchen in den Spruchspeicher bindet (was durch die AsP Mehrkosten potentiell auch die pAsP Kosten des Spruchspeichers erhöht). Einen erst einmal eingespeicherten Spruch kann man beim Auslösen mit einem Auxiliator nicht mehr beeinflussen.

    gibt es eine Möglichkeit diesen Auxiliator auf einen Bannbaladin zu verwenden der aus einem Artefakt ausgelöst/gesprochen wird?

    Du kannst den Auxiliator verwenden um den Bannbaladin zu verebssern den du in einen Ladungsbasierten Spruchspeicher sprichst (bei der Erschaffung oder beim Aufladen). Meist erreicht man, zumindest wenn man den Spruchspeicher frisch erschafft, aber mehr, indem man die den Spruch einfach stapelt (verdopplung der ZfP* möglich), sofern man die nötigen SF dazu hat.

    Zumindest wenn die Fähigkeiten des Dämons im Werteblock als Zauber gelistet werden, wie etwa beim Gotongi, müsste die MR des potentiellen Opfers berücksichtigt (Zumindest habe ich das bis jetzt immer so gemacht, nach der Logik, dass auch ein dämonischer Zauber nur ein Zauber ist.). Bei anderen Dingen (in der Regel als besonderes Kampfmanöver oder so notiert), wie etwa dem Effekt des Peitschenangriff eines Heshthot bringt einem MR nichts (es sei denn es steht explizit anders dabei, wie etwa beim Nirraven wenn ich nicht irre).

    Für mich klingt das relativ eindeutig nach Geste (Handauflagen) ist nicht nötig und das auch ganz ohne Nachteile (dafür steigert man die übernatürlichen Begabungen auch entsprechend teuer).

    Beim ignifaxius gilt das selbe. keine explizite Geste (Finger zur Schulter) nötig. Die Flammenlanze würde ich aber trotzdem den Fingern entspringen lassen. Der Djinngeborene zeigt dabei einfach auf das Ziel, einfach weil es stylischer ist als eine Flammenlanze aus dem Nichts (Bei einem Drachling Viertelzauebr könnte analog auch die Flammenlanze spucken). Es ist keine Geste nötig, aber irgendetwas wäre schon stylistisch besser als *puff, Flammenlaze aus dem Nichts*.