Somit musst du noch 10AP für die Bindung des Stabes und (falls gewünscht) 4 AP für das Zurückkaufen der permanenten AsP bezahlen.
Die Bindung des Stabes steht normalerweise nicht bei den Voraussetzungen, sondern bei den Sonderfertigkeiten. Die AP für Bindung des Stabes stecken also in den Kosten für die Profession und werden nicht zusätzlich bezahlt.
ch meine es wurde generell mit dem Rückkauf der pAsP durch Bindungskosten der Traditionsartefakte bei den Professionspaketen gerechnet. Um sicher zu gehen müsste man aber jedes Professionspaket nachrechnen.
Werde ich bei der von mir gewählten Profession mal machen, danke für den Hinweis.