Guten Morgen,
Ich habe da eine aventurische Rechtsfrage: Folgende Konstellation: mein adliger praiosgeweihter Halbbruder Veteran ( ist nun etwas älter, sieht manches etwas abgeklärter und ist nicht mehr so fanatisch) und Kämpfer am Dämonentor und ich als Hexer, ebenfalls Überlebender des Dämonentors (Info daher: wir sind durch dick und dünn gegangen - er sieht das Gute in meinen Taten, auch wenn die Mittel andere sind)
Zudem habe ich nach der Schlacht für mich das Konzept Feuer mit Feuer zu bekämpfen entdeckt
Was passiert, wenn der Hexer zur Abwehr von Gefahren Zauber mit der dämonischen Komponente einsetzt (Katzenruf, Krabbelnder Schrecken etc).
Stappelt er mit einer Träne den Scheiterhaufen, oder darf ich mich mittels dämonischen Zauber verteidigen und rechtlich ist alles in Ordnung.
Danke im Voraus für die Antworten!
Viele Grüße