Posts from Brudertiberius in thread "Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 5)"
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Hallöchen!
Ich habe ein grundsätzliches Verständnisproblem mit dem Aspekt der "Aufrechterhaltung" bzw. dessen regeltechnischen Auswirkungen.
1. Wenn das "Wirkungsintervall" des Zaubers enden würde, darf der Zaubernde schlicht weitere AsP in den Fortbestand der Wirkung investieren? Es reicht zu sagen: "Ich erhalte den Zauber aufrecht!" ?
2. In dem Regeltext ist von der "Aufmerksamkeit des Zaubernden" die Rede, wenn aufrechtzuerhaltende Zauber gewirkt werden. Bedeutet das, dass die angegebene Erschwernis von -1 nur für darüber hinaus gewirkte Zauber gilt? Profane Talente wie das gleichzeitige Herumtüfteln an einem komplizierten Schloss sind nicht von dem zusätzlichen Maß an Konzentration bzw. "Aufmerksamkeit" betroffen?
3. (Eigentlich nur eine Abwandlung von 2.) Aufrechterhaltene Zauber im Kampf: Behindert bzw. erschwert der aufrechtzuerhaltende Zauber regeltechnisch die Proben im Kampf? Oder umgekehrt: Erschwert die Tatsache, dass ich gerade um mein Leben kämpfe, die Möglichkeit, ungehindert weitere AsP in einen aufrechtzuerhaltenden Zauber zu investieren?
Danke für's Aufklären!
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Moinsen,
gibt es / hat jemand eine prägnante Übersicht, an welchen Stellen die Leiteigenschaft regeltechnisch Berücksichtigung finden muss?
Spontan fallen mir nur folgende drei ein:
- Berechnung der maximalen AsP
- Berechnung der Seelenkraft
- ggf. Erwerb von Merkmalskenntnissen (um FW's über 14 zu steigern)
Ich frage deshalb, weil mir solche Berechnungseffekte insbesondere bei Steigerungen ganz häufig durch die Lappen gehen.