Ich habe ein paar Fragen zu den erweiterten Zaubersonderfertigkeiten (von elfischen Legendensängern):
Sind Sonderfertigkeiten grundsätzlich kombinierbar?
Konkrete Fälle:
1. Kann der Elf Musikzauberei (AvM II, S. 83) mit Einlullende Zaubermusik (AvM II, S. 80) verbinden und dadurch - nach jeweils gelungenen Proben auf Singen oder Musizieren - sowohl die QS/2-Erleichterung als auch die Senkung der Seelenkraft um 1 in die Zauberprobe mit einrechnen?
2. Kann der Elf Musikzauberei (AvM II, S. 83) mit Verständigungszauberer (AvM I, S. 105) verbinden, was dann eine QS/2-Erleichterung plus höhere Reichweite/Wirkungsdauer ermöglicht?
Und noch eher allgemein: Gelten elfische Zauberlieder auch als Zauber, bzw. können Zaubersonderfertigkeiten ebenfalls darauf angewendet werden?
Also zum Beispiel:
1. Einlullende Zaubermusik (AvM II, S. 80) mit Lied der Lieder (AvM II, S. 13) = Senkung der Seelenkraft um 1 bei allen Zuhörern
2. Verständigungszauberer (AvM I, S. 105) mit Lied der Tierwahrnehmung (AvM II, S. 13) = Radius um 1 Meile erweitert