Das würde ich jetzt eher bezweifeln.
Wenn's Logo benutzt wird aufm Flyer oder sowas. Kann mir schon vorstellen, dass das den Verlag interessieren wird, wer und warum ihre Marken und Logos nutzt. Red Bull ließe das nicht einfach so mit sich machen. Da kriegst ganz bestimmt schnell Post vom Anwalt... 
Wenn man das groß als "Die fantastische Red Bull Con" bewirbt, sicherlich. Wenn man irgendwo im Kleingedruckten "Auf dieser Veranstaltung werden Getränke wie Coca Cola, Apfelsaft und Red Bull verkauft" ... eher nicht.
(Außerdem wäre da noch die Frage, inwiefern das Gebaren von Getränkeriesen ein Vorbild für einen kleinen Verlag sein sollte, der vermutlich eine andere Beziehung zu seinen Kunden/Fans pflegen möchte.)
Et kommt, meiner Meinung nach drauf an, wie das ganze aufgemacht ist, präsentiert wird. Ich bin kein Rechtsexperte.
Ich würde ea so sehen, dass wenn beliebige Marke X offensichtlich dazu genutzt wird, um mehr Leute anzusprechen und dies durch Nutzung von Logos und Markenrechtlich geschützten Namen passiert, dann ist es meiner Meinung nach anmeldepflichtig. Der Inhaber der Marke wird es in vielen Fällen dulden, solange es den privaten Rahmen nicht übersteigt, kein Gewinn aus der Veranstaltung erwirtschaftet wird.
Et wird dir niemand mitm Anwalt kommen, weil du RedBull oder Coke auf deine Getränkekarte setzt. Darum geht es nicht. Wenn das RedBull oder Coke Logo impliziert, dass dies eine von der Marke gesponsorte Veranstaltung ist, siehts anders aus.
Ein Beispiel aus der Musikecke... stell dir vor das Logo deiner Marke taucht bei irgendnem Rechtsrock-Event auf oder sowas. Das die Typen da auch Coke trinken wird nicht zu verhindern sein. Aber wenn das Logo auf dem Plakat erscheint macht es nen falschen Eindruck, oder?
(Is nu ein wenig extrem, aber du weißt worauf uch hinaus will)
Ob es nun eine kleine oder große Marke ist sollte, wenn es darum geht sein Recht durchzusetzen keinen Unterschied machen. Das steht Ulisses dann genauso zu wie Redbull