Hallo alle zusammen!
Ich habe mir mittlerweile einige Gedanken dazu gemacht, wie man die Liturgie retten könnte und würde gerne einmal hören was ihr von meinem Entwurf haltet. Ich habe dabei versucht die Kernidee der Liturgie beizubehalten. Konkret wird nun nicht mehr die Seele der Geweihten genutzt, sonder die eines gefallenen Helden aus Rondras Hallen. Orientiert habe ich mich an den Werten der Walküren aus Myranische Magie (S. 80ff), habe diese allerdings zu einem Toten-Archon erweitert. Der Bonus, den die Geweihte evtl. bekommen kann, ergibt sich aus der Fähigkeit 'Leihgabe' des Totenwesens (gilt eigentlich nur bei Besessenheit, fand ich aber dennoch ganz passend). Die interessantesten Fähigkeiten dieses Geisterwesens dürften Folgende sein: das geweihte Schwert, die 'Immunität gegen profane Waffen', die Eigenschaft 'Schaden gegen belebte Materie' (das Schwert zählt zusätzlich noch als magisch und kann nur von nicht profanen Waffen und Schilden pariert werden) und die Möglichkeit für den Schützling zu parieren.
Ritus der Schlachthilfe
Grad: V Ziel: P Reichweite: Sicht
Art: Speziell
Herkunft: Rondra
Ritualdauer: Stoßgebet (12 Aktionen)
Wirkungsdauer: LkP* Stunden, maximal aber für die Dauer der Schlacht
Symbole, Gesten, Gebete: Die Geweihte erbittet in leidenschaftlichen Worten Rondras Schutz für die in der Ferne ungeschützten Unschuldigen.
Auswirkung: Aus Rondras Hallen wird die Schwertseele eines gefallenen Helden herbeigerufen, um das Ziel – gleich einer Walkürja mit Flügeln, Panzerhemd, Schwert und Schild versehen – in der Schlacht zu beschirmen. Bis zum Ende der Schlacht weicht die in warmen Gold schimmernde, geisterhafte Gestalt nicht von der Seite seines Schützlings – danach aber wird die Seele unter den wachsamen Augen Mythraels und seiner Walkürjas sicher zurück in Rondras Hallen geführt.
Die Schwertseele kann dem Ziel in der Schlacht mit Attacken und Paraden beistehen, sowie Orientierung und Anleitung im Kampfgetümmel bieten. Außerdem unterstützt der gefallene Held die Geweihte mit seinen Fähigkeiten, wenn diese versucht sich zu dem Ziel der Liturgie durchzuschlagen und dieses im weiteren Verlauf ebenfalls verteidigt. Konkret steigen für diese Zeit MU, GE, KK, AT und PA der Geweihten jeweils um 3 Punkte. Da jeder Held auch nach seinem Tod noch immer ein Individuum ist, sind die folgenden Werte nur exemplarisch und können vom Meister, je nach herbeigerufenem Helden, angepasst werden. Außerdem hat der gefallene Held stets vollen Zugriff auf seine Erinnerungen, die er als Lebender gemacht hat.
Gefallener Held
LeP 60 RS 8 GS 8 MR 10 GW12
Geweihtes Schwert & Schild: INI 20+2W6 AT 23 PA 23 DK N TP 1W6+6
Besondere Kampfregeln und -manöver: 3 Aktionen pro KR (1 Angriff, 2 Reaktionen), beherrscht alle mit Schwertern ausführbare Manöver, darf Formationsparade für das Ziel ausführen, auch wenn dieses die SF Formation nicht beherrscht oder die üblichen Bedingungen anderweitig nicht erfüllt sind.
Besondere Eigenschaften: Astralsinn (14), Formlosigkeit I, Geisterpanzer, Geistersprache, Immunität gegen profane Waffen, Immunität gegen Gift und Krankheiten, Körperlosigkeit I, Unsichtbarkeit II, Verwundbarkeit (Boron), Schaden gegen belebte Materie
Nachteile: Ehrenkodex (12; Rondra)
Varianten:
Grad VI: Um eine ganze Gruppe (bis zu zehn Personen) mit dieser Liturgie zu beschützen, muss die Liturgie auf Grad VI aufgestuft werden. Allerdings werden dann auch bis zu zehn gefallene Helden aus Rondras Hallen hinabgerufen, die je eine Zielperson beschützen.
Anmerkungen: Diese sehr seltene Liturgie wurde erstmals in den Dunklen Zeiten von bosparanischen Rondrageweihten eingesetzt; heute ist sie praktisch unbekannt. Allerdings kursieren in der Senne der Mitte Gerüchte darüber, dass die Tempelvorsteher der Rondratempel von Baliho und Rommilys bis heute die Kenntnis um den Ritus der Schlachthilfe hüten.