Genau: "Das Ziel kann nicht in magische oder übernatürliche Lebewesen verzaubert werden." (ergo: Bei der AUSWAHL darf es kein typsich magisches oder übernatürliches Wesen sein).
Also kein Drache, kein Einhorn, Greif, Sphinx, etc.
Sehr wohl aber ein Goblin oder ein deutlich kleinerer Hexer.... Ich sehe da keinen Widerspruch.
Ich zitiere mal aus dem LC:
"Das Ergebnis einer SALANDER-Verwandlung ist immer ein Tier oder eine Pflanze." - LC S. 221.
Ein Goblin ist in DSA4.1 kein Tier und auch keine Pflanze, sondern ein Kulturschaffender, so dass die Verwandlung in einen Goblin mittels Salander nicht möglich ist, vgl. ZBA S .13.
Weiter:
"Das entstehende Wesen / die Pflanze darf nicht magisch oder anderweitig ‘übernatürlich’ sein."
Damit ist nach meinem Verständnis zunächst einmal ausgeschlossen, dass die Verwandlung in ein Tier oder eine Pflanze möglich ist, die "von Haus aus" über AsP verfügen kann.
Die Regeneration von AsP wiederum ist kein Automatismus, s. WdZ S. 8f.
"Das Opfer (Anm.: des Salanders) behält in seiner neuen Form noch einen Rest ursprünglichen Verstandes und eine nebelhafte Erinnerung an sein bisheriges Leben." - LC S. 221.
Daher sehe ich die fundamentale Bedingung der astralen Regeneration, nämlich die Fähigkeit, sich dem "Fluss der Kräfte hinzugeben" oder "mit dem Kraftfluss der Umgebung in Einklang zu kommen" als nicht gegeben an.
Unabhängig davon kann der SL festlegen, dass sich die Verwandlung in ein Tier/eine Pflanze und der damit einhergehende Verlust der Erinnerung, des Verstandes und der Persönlichkeit noch etwas negativer auf die Regeneration auswirkt als z. B. das Fehlen eines weichen Bettes und entsprechende Abzüge vergeben.