Wieso sollte der Schmied dafür "haften", dass ein Schwert welches für ein Verbrechen benutzt wurde seine Schmiedemarke trägt? Mir erschließt sich da kein (inneraventurischer) Grund?
Eine generelle Frage der Hersteller- / Lieferanten-Verantwortung. (- die wir hier nur aventurisch besprechen wollen)
Verbotenes zu verkaufen ist offensichtlich bereits verboten. #Gifte
Großwaffen an Leute zu verkaufen, die solche Großwaffen aufgrund einer Gesetzeslage nicht führen dürfen, kann leicht Ärger nach sich ziehen. Man kann versuchen sich auf den Standpunkt zurückziehen: "Aber der Besitz ist ja nicht verboten, was kann ich dafür, wenn die Person es mit sich führt?!" (Immerhin kann Baby-Bronnjar schon einen fetten Zweihänder erben, ehe es auch nur den Löffel schwingen kann, das wird nicht strafbar sein...) Wie immer eigentlich mündet die Frage in ein äußeres Urteil - und wenn jmd. Bock hat, einen Schmied dran zu bekommen, dann hat er sehr gute Chancen mit "Veräußerung einer kriegstauglichen Klinge an einen Mörder ohne Durchführung oder Nachweis einer sittlichen Prüfung". ... oder so ähnlich. Willkür fragt ja nicht nach den Paragraphen sondern nach der Machtstruktur.
Ich meine, dass exklusiver Krieger-Dispens in (viel) früheren Editionen für Zweihandwaffen galt und Schwerter schon immer unkompliziert waren. Und ich wüsste nicht, dass mir diese Regel als aventurisches Generalgesetz in DSA5 noch irgendwo begegnet wäre. Die Beweiskraft einschränkend muss ich einräumen, dass ich etwa seit 1/4 Jh. nicht mehr *räusper* alle Quellen, die in DSA erscheinen, für mich erschließe...
Wenn allerdings der Schmied mit seinem "Label" für einen rechtskonformen Verbleib und Gebrauch seiner Produkte haftete, dürfte es eigentlich keine Waffenhändler geben, jedenfalls keine, die durch weniger als Blut und Eh(r)e dem Schmied verbunden sind. Und das.... deckt sich nicht so mit unserem Aventurien.