Beiträge von Gregorey

    Zitat von GRW Gruppenprobe

    Ich sehe das anders:

    ....Gruppenproben können Vergleichs- oder Sammelproben sein, nicht aber Erfolgsproben. Bei beiden Probenarten werden die QS aller Gruppenmitglieder addiert.

    Außerdem muss der Meister ein Zeitintervall festlegen, welches angibt, in welchen Zeitabständen eine Probe gewürfelt werden darf.

    ...

    Es gelten dabei alle Regeln der jeweiligen Probenarten ...

    Das liesst für mich, dass jeder Teilnehmer eine Gruppen-/sammelrpobe macht und dann zusammen addiert wird und weiterhin gelten die Regeln der einzelnen Probearten

    Zitat von GRW Sammelprobe
    Um das Finalergebnis zu erzielen, muss ein Held 10 QS ansammeln. Auf dem Weg dahin kann er bei 6 QS ein Zwischenergebnis erreichen, das ihm schon etwas weiterhilft, aber noch nicht seinem endgültigen Ziel entspricht. Die QS aus den einzelnen Proben werden angesammelt.

    Soweit gut, statt Held liesst man hier die Gruppe: Die Gruppe muss 10QS ansammeln, Die QS der einzelnen Proben werden zusammengezählt. Pro Zeitintervall darf jeder Teilnehmer eine Probe machen

    Zitat von GRW Sammelprobe

    Wiederholungsprobe: Eine misslungene Probe erschwert die nächste Probe zusätzlich um 1 und wird als einer der möglichen Versuche mitgezählt. Die Erschwernisse durch misslungene Proben werden aufsummiert. Sie bleiben bis zum Ende der gesamten Sammelprobe bestehen.

    Misslungene Probe: Es wurde keine QS in diesem Zeitintervall angesammelt.

    Kritischer Erfolg: Die Zahl der QS bei dieser Probe verdoppelt sich. Erschwernisse, die durch misslungene Sammelproben aufgebaut wurden, werden komplett abgebaut.

    Patzer: Ein Patzer sorgt dafür, dass die angesammelten QS auf 0 sinken und die Probe automatisch als misslungen gilt

    In keinsterweise wird in der Beschreibung der gruppenprobe diese Regeln der Sammelprobe aufgehoben.
    ich interpretiere das, dass die Erschwehrnisse der Wiederholungsprobe nur auf denjenigen wirkt, dem die Probe misslungen ist.

    Es ist ja egal in dem Moment, ob er sie besitzt oder nicht besitzt, solange seine Aussage der einzige Beweis für seine Unschuld ist.

    EDas ist ja die Kruz, es ist nicht der einzige Bewei und man hat das Recht in der Verhandlung neue Leumünder oder Beweise einzubringen.

    Zitat von Gareth Box (GB)

    Man kann noch während einer Verhandlung neue Beweise und Zeugen heranbringen oder den Richter überreden, hierfür den Prozess zu vertagen. Mehr als eine Vertagung lässt aber kaum ein Richter zu, irgendwann sieht er alles als gesagt und gezeigt an.

    Und in diesen 8 Seiten steht, dass wenn ein Lehnsherr oder ein Gericht Anklage gegen einen Magier erhebt, das dann seine bloße Aussage Beweis genug ist, seime Unschuld zu belegen?!

    Nein, nur dass der Baron nicht Kläger und Richter in einem sein kann.

    Was steht denn in diesen 8 Seiten zu Gildenmagier, dem CA, der Gewandungsvorschrift und dem Garether Pamphlet?

    Im GA steht, dass das Garether Pamphlet neben anderen Gesetztexte die Grundlage für die Rechtsspechung sind. Der CA wird namentlich gar nicht erwähnt, stattdessen dass die Gilden für Sonderrechte und Gerichte haben. Was dort allerdings auch steht, dass die Weiße Gilde das Vorrecht und Pflicht hat ihre Mitgleider auszulösen, die Graue Gilde das Recht.

    IN der GA wird eingegangen, wie ein Gerichtsprozess abläuft, die Unterschiede in den verschiedenen Länder und in der GB noch zusätzlich im Detail der des Mittelreichs.

    Zitat von GA S. 145

    Das jüngere Inquisitionsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber besonders in Garetien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. ... Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsbruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst – nicht etwa dem Geschädigten – verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. Zudem gibt es zumindest bei den für Schwerverbrechen zuständigen Hochgerichten feste Ermittler und Ankläger.

    Im Mittelreich heißen sie oft Inquisitoren und sind, schon weil sie Rechtsgelehrte sein sollten, meist Laienbrüder oder gar Geweihte der Praios-Kirche, etwa der Hofkaplan eines adligen Richters. Im Horasreich gehören sie fast durchweg dem bürokratischen Staatsorden vom Goldenen Adler an und tragen dessen Titulatur, oft die eines Advocaten am Frei- oder eines Procurators am Hochgericht.

    Weder der einen noch der anderen Verfahrensart sind Bestechungen fremd, und oft nimmt der Richter von beiden Seiten und lässt die freigiebigere gewinnen

    Zudem wird eingeteil, was als Verbrechen, schweres Verbechen oder nur als Vergehen gilt.

    Funfakt: Die Falschanklage wird dort als Verbechen aufgeführt

    Und wenn die Garde das Gepäck des Magiers durchsucht und keinen Beweis vorfinden kann, dass er der Kleidungsvorschrift entsprechend viele Arten von Gewändern besitzt, dann ist das bereits ein Beweis seiner Schuld, für kleinliche Juristen.

    Genauso ist es ein Beweis, wenn der Magier sagt, dass er alle 5 Gewänder besitzt. Und du schon gesagt hast, ist der magier von Stand (Im Horasreich sogar vom Adelstand) undmit wiegt sein wort mehr als des Gardisten.

    Mal abgesehen, dass der Gardist schon eine doppel 1 auf Rechtskunde braucht, um das zu wissen. Werden sie doch regelrecht als Beispiel im Wege der Zauberrei angeführt (Bei den Magiersiegel) angeführt, wenn es darum geht solche als korekt zu deuten.

    Die Tabelle der Delikt Arten wird wohl kaum Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

    Die Gareth Box bietet über 8 Seite die detailierstes Beschreibung der Gerichtsbarkeit des Mittelreiches. Du wirst keine andere Quelle finden, die so ausführlich auf das (weltliche) Rechtswesen in Mittelreich eingeht, wie dort.

    Alles andere ist eine Interpretation, die du gerne in deinem Avneturien machen kannst. Aber in einer Diskusion, bei der du auch die ganze Zeit auf Quellen berufst, wirst du nichts anderes finden.

    Strohmannargument.
    Das Argument war, dass der Magier "Gewänder besitzt", aber nicht dabei hat und nicht, dass er diese nicht besitzt.

    Zudem unterschätzt du die Macht der Gilde. Was denkst du passiert, wenn ein Baron jeden Magier das gold abknüpft, der gerade nicht genau diese 5 Gewänder dabei hat? Der dürfte schnell ein Problem bekommen magische Hilfe von der Gilde zu bekommen.

    Die Quellen die ich studieren kann, habe ich studiert:

    MdSA, MA, WdZ, Aventurischer Almanach, Rohals Erben (neu).

    Natürlich kann man niemals alle Quellen haben. Bei deiner Auswahl wird allerdings deutlich, dass du i.d.R. die Quellen der magischen Seite studierst hast.

    daraus hast du deine zwei Hauptarumente gezogen, dass ersten der magier IMMER seine 5 Gewänder dabei haben muss und zweitens sein Wort nicht ausreicht, um seine Unschuld zu beweisem.

    Das erste Argument ist aber fehlerhaft, weil es der Praxix komplett vorbei geht (sowohl inneraventurisch, als auch auf Metaebene).
    Inneraventurisch, weil die Gewänder auch eine Funktion haben (für bestimmte Magieformen zu verwenden, die der magier nicht einmal können muss) und einem (Jung-)magier eine (finanzielle) Bürde aufgiebt. Zudem geht es auch den Quellen heraus, das diese Kleiderordnung umstritten ist und in vielen Länder in dem der CA gilt, abweichungen toleriert werden.
    Auf Metaeben ist bei keiner der Magierprofessionen aus WdH noch aus den DSA 5 Bänden bei der Beschreibung der Ausrüstung bzw. der Anfangsausrüstung alle 5 Gewänder dabei. Da wird i.d.R. nur das Reisegewand und bei weissmagier auch das Konventsgewand beschrieben. Bei Rohals Erben wird für den eisenden Mager ebenfalls nur das Reisegewand und nicht alle 5 Gewänder empfohlen.
    Damit wird jeder, der nicht die 5 Gewänder zu seiner Ausrüstung ergänzt eigentlich falsch Spielen, sobald er sich einen Magier erstellt. Wenn nur eine Quele darauf (scheinbar) pocht, aber in der Spielpraxix alle andere anders machen, dann köönte man vielleicht auf die Idee kommen, dass die eine Quelle falsch interpretiert wird.

    Beim zweiten Argument stimmt es zwar, dass in Aventuiren, wie du richtig geschrieben hast, keine Unschuldsvermutung gibt und als Beklagerter seine Unschuld beweisen muss.
    Mit Quellen habe ich dann aber auch gezeigt, dass in der Praxis zudem weitere Faktoren mit rein fließen und auch eine Gegenaussage als Gegenbeweis reichen kann, weil auch der Stand eine rolle spielen (Bestechung lasse ich mal raus aus den Argument).

    Wenn der magier also sagt, er hat alle 5 Gewäder, dann isr es auch ein Beweis und wenn er noch guten Leumund hat, der für ihn aussagt, dann die sache abgeschlossen.

    In der Aventurischen Rechtssprechung gilt die Schuldvermutung, das bedeutet, das im Fall von Zweifeln der Beklagte als Schuldig gilt, er muss seine Unschuld beweisen, damit das Gericht ihm und seiner Aussage entspricht.

    Genau da liest du Falsch. zum Zwetien mal LIES DIR DIE AVENTURISCHEN QUELLEN (Garteh Box, Geogrpafica)durch die Detailiert in daie Gerichtsbarkeit eingehen.

    Zitat von Beispiel aus der Garethbox

    Im Schiedsverfahren kann sich die Rolle von Kläger und Beklagtem umkehren, wenn der Beklagte eigene Ansprüche geltend macht und es zur Aufrechnung kommt.

    Wer muss dann seine Unschuld beweisen?

    Zitat von Beispiel Garethbox

    Kommt ein Richter nach aller Anhörung nicht zu einem Urteil, können er oder die Parteien ein Gottesurteil fordern, das je nach verletzten Tugenden und Idealen ausfallen kann.

    Oh, es kann sogar zu einen Unentscheiden kommen.

    Dein Denkfelger liegt dabei:

    Kein unschuldsvermutung => Ist Schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist, was aber eine moderne umkehrung ist, was in Aventurien nicht automatisch gegeben.

    Ein Kläger muss immernoch Beweise vorlegen 8sowohl beim Einreichen der Klage, als auch vor Gericht) und die BEweise des Beklagten wird dagegen aufgewogen.

    Wobei man das durch seinen Stand bzw. den Stand der Leumunds oder auch Gestechung zu seinen gunsten kippen kann.

    Wenn ein Baron also meint "Du verstößt gegen de CA, du hast deine 5 Gewänder nicht dabei"
    und der GMagier antwortet "Natürlich nicht, mein Beschwörergewand ist in der Akademie aufgehoben, weil ich eine solche Art der Magie nicht kann. Zudem reicht mein Reisegewand, um mich als Magier zu erkennen zu geben. Ich muss die 5 Gewände besitzen und nicht immer bei mir führen"
    Baron:"Ha, wusste es doch, das ist mir nicht genug als Beweis"

    Zwei Wochen später: "Herr Baron, ein Bote eures Lehnsherr ist angekommen und wünscht euch unverzügleich zu sehen. Wie es scheint istjemand von der Gilde aufgetaucht und hat ein paar Magiergewänder vorgelegt und euch des Verstoßes des Codex Albyrictus und der widerechtlichen Festhalten eines ihre Mitglieder beim Lehnsherr angeklagt"

    7. Bei einem Verstoß, gegen den CA, ist also der weltliche Herrscher die Partei, die Missachtung findet, ergo muss dieser nicht zwingend als internet Disput bewertet werden.

    Ist es so, Unter welcher Kategiore Verbrechen fällt den die felhenden Gewänder?

    Falls du die Bände nicht hast, hier die Auswahl aud der Gareth Box:

    Zitat
    Deliktart Beispiele
    „Tun wider die Sitten und die gute Ordnung“(Verstöße gegen Regeln des Gemeinwesens)Leicht: Ruhestörung, betrunkenes Herumpöbeln
    Mittel: Friedensbruch (Raufhändel, Duelldrohungen, ungerechtfertigter Waffeneinsatz), unerlaubtes Betteln oder Glücksspiel
    Schwer: Verstoß gegen Waffengesetze, Schmuggel, Hehlerei
    „Tun wider Ehr’ und Stand“(Beleidigungen und andere Ehrendelikte)Leicht: Beleidigung, Respektlosigkeit
    Mittel: Üble Nachrede, Verbreiten von Spottliedern
    Schwer: Verleumdung (Bezichtigen eines Verbrechens)
    „Dieberei“(Vermögensdelikte ohne Gewaltanwendung, aber mit Heimlichkeit; auch Unterschlagung)Leicht: Wert der Beute < 1 S, Zechprellen
    Mittel: Wert der Beute 1 S bis 20 D
    Schwer: Beute > 20 D; Einbruch
    „Fälscherei und Täuschung“(alle Arten von Betrug und Fälschung)Leicht: Verkauf minderer Waren, Falschspiel
    Mittel: Hochstapeln, Maßfälschung
    Schwer: Falschmünzerei, Siegelfälschung, Meineid
    „Räuberei“(alle Delikte, bei denen Gewalt angewendet oder angedroht wird)Leicht: Raub bis 10 D
    Mittel: Raub ab 10 D, schwere Körperverletzung
    Schwer: Entführung, Vergewaltigung
    „Tun wider die Stadt und ihre Bürger“(Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit)Leicht: unbeaufsichtigtes Feuer
    Mittel: durchgegangenes Fuhrwerk, Aufwiegelung
    Schwer: Brandstiftung, Brunnenvergiften, Stadtverrat
    „Tun wider die Zwölfe“(Delikte gegen die Götter oder ihre Kirchen)Leicht: Lästerliches Fluchen
    Mittel: Störung des Götterdienstes, Tempelbeschmieren
    Schwer: Blasphemie, Angriff auf einen Geweihten
    „Mord und Totschlag“(Delikte mit Todesfolge)Leicht: Fahrlässige Tötung
    Mittel: Tötung im Affekt
    Schwer: Mord

    Aus den Quellen geht auch hervor, dass man stets seine Unschuld beweisen können sollte.

    Die einzige Möglichkeit dies im Falle der Gewandordnung zu erreichen, wäre es, dem Gericht alle 5 Arten von Gewändern aus dem eigenen Besitz zu presäntieren.

    Falsch!

    Zitat von Gareht Box S.58

    Als Beweismittel gelten zuvorderst die Aussagen von Kläger und Beklagtem, die sie zur Bekräftigung zusätzlich beeiden können. Dazu kommen Sachbeweise – gerade beim Kleinen Marktgericht kann man die angeblich minderwertige Ware gut in Augenschein nehmen. ....

    Jede Seite kann sich von Leumundszeugen unterstützen lassen. Diese Eideshelfer sagen nicht zur Sache selbst aus, sondern bekräftigen, dass ihre Partei die Wahrheit gesagt hat. Wo Sachbeweise nicht ausreichen, können daher Rang und Name der Leumundszeugen ausschlaggebend sein.

    Das Gericht kann zwar die Aussage des Magiers und seiner leumundzeugen anzweifeln, begibt sich aber in der Gefahr in der Ungnade des Magier bzw. sogar der Gilde (falls von dort die leumundzeugen kommen) zu fallen.

    Aus der Stelle sieht man auch, wie wichtig dann der Stand der Beteiltigten werden

    Lese dich mal in die Gerichtsbarkeit in Aventurien ein.

    In einer Welt in der die Schuldvermutung gängige Rechtspraxis ist, ist das nicht notwendig, da zu unterscheiden.

    Wenn der Magier angezeigt wird, so muss er Beweis seiner Unschuld erbringen. Das Gericht ist nicht verpflichtet Schuld zu beweisen, um zu verurteilen.

    Quelle?

    Die einzige Qulle über Gerichtsbarkeit in Avnturien, die ich kenn ist das Kaotiel in der Garethbox und dort MUSS man ein Beweis vorlegen ehe es zu einer Anklage kommen muss und nirgends von einer Schuldvermutung ausgegangen.

    Zudem hat man aber in Avneturien auch eine Standesgesellschaft, d.h. nicht jedes Gericht darf über jeden richten bzw. abhängig vom Delikt (auch aus der Garethbox).

    Um dir eine andere Interpretation zu geben:

    Alle Quellen (WdZ, WdH, DSA 5 Bände) sprechen dasvon, dass ein (Gilden-)magier sich zu erkennen zu geben hat. D.h. er muss eines der 5 Gewänder in der Öffentlichkeit tragen. Das muss aber nicht heissen, dass er alle 5 immer mit sich schlept.

    Auf Reisen ist das gewöhnlich das Reisegewand, Stab und Siegel (wobei laut Rohals Erben selbst der Stab kein muss ist)

    Gilden dürfen laut den Quellen:
    ....
    2. Verbrechen bei denen Magie zu Einsatz kam den Sachverhalt prüfen und vor Gericht gehör einfordern

    Nein, in dem fall dürfen die Gilden sogar auslösen und selbst gerichtbarkeit führen.

    Rohals Erben ist sogar viel freier als du es angibts

    Zitat von Rohals Erben S. 61

    Der Codex Albyricus

    Die Grundlage für das Gildenrecht bildet der im Jahr 547 BF von Rohal dem Weisen selbst in Kraft gesetzte Codex Albyricus. Er beruht auf einer Sammlung von Rechtsnormen und teilweise sehr alten Verhaltensempfehlungen, die von Rohal und anderen wichtigen Gelehrten seiner Zeit zusammengetragen und zeitgemäß interpretiert wurden. Seit der Zeit der Magierkriege bildet er als Rechtskodex die Basis aller Rechtsakte in Bezug auf magisch begabte Personen, vor allem aber bezüglich der Gildenmagier und ihres Standes gegen- über den weltlichen Gewalten.

    Hier werden sogar de CA als eine Sammlung von Rechtsnormen und Verhaltensempfehlungen bezeichnet. Und nicht als reiner Gesetztext.

    Zitat von Rohals Erben S. 62

    Die inzwischen siebenbändige Gesetzessammlung erhebt Anspruch auf aventurienweite Gültigkeit. Tatsächlich wird sie vorrangig im Neuen Reich, im Horasreich und im Bornland als bindend betrachtet, und – teils bereits mit deutlichen Variationen – in den Streitenden Königreichen, in Aranien und im novadischen Kalifat grundsätzlich beachtet. In anderen Regionen Aventuriens misst man dem Codex nur anteilige, geringe oder auch gar keine Bedeutung bei. Selbst dort, wo der Codex grundsätzlich gilt, darf nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Stadtbüttel ihn auch kennt

    Der CA ist in den wenigstens Regionen vollständig gültig. Ob die Kleidervorschriften in der Form beinhaltet wird nirgends erewähnt, wenn man aber z.B. Andergast anschaut und die dortigen Abweichungen, scheint es zumindestens dort gesichert zu sein, dass die abweicheungen Kleidervorschriften von der weltilichen Herrschaft nicht nur nicht geandet wirdet, sondern sogar zu bewissen bereichen gefördet wird (weil man diese als Teil der Armee sieht).

    Zitat

    Uneinigkeit über die bindende Kraft des Codex herrscht sogar unter den Magiern selbst. Mitglieder des Bundes des Weißen Pentagramms zitieren nach wie vor gern mit beißendem Tonfall die legendären Worte, mit den dereinst Tayameth, die erste Convocata prima der Bruderschaft der Wissenden, die Annahme des Gesetzeswerkes für ihre Gilde erklärte: „Wir werden den Codex Albyricus im Besonderen achten.“ Eine Verpflichtung stellt man sich bei der Weißen Gilde eben deutlich anders vo

    Zitat

    Vorschriften gibt es daher in einer schier unüberschaubaren Menge, da auch die Gewährung von Privilegien oftmals den Charakter einer Vorschrift annimmt.

    Über die Reihen der Magier hinaus bekannt sind die Kleidungsvorschriften, und zu kaum einem Thema im Codex wird so viel gestritten.

    Kein andere Abschnitt gibt das wieder als dieser hier. Die Kleidervorschrift ist keine Absolution des Gesetzes und ist slebst inneraventurisch stark umstritten, wie streng man diese Ausführn soll.

    Zudem steht unter den Empfehlungen für den reisenden Magier:

    Zitat

    Gleich, welche Reisemöglichkeit der Magier auch wählt: Der Codex Albyricus (siehe Seite 61) sieht vor, dass ein Magier immer als solcher zu erkennen sein soll. Im Einklang mit dem, was der Codex innerhalb der Akademie vorschreibt, bedeutet dies in der Regel eine schlichte Robe aus grauem oder weißem Leinen, die je nach Witterung mit Mantel und Hose kombiniert werden kann. Insbesondere unter Weißmagiern hat es schon hitzige Diskussionen darüber gegeben, ob die Robe zur Erleichterung des Reitens geschlitzt sein darf. Es gibt zwar kein Gildengesetz, welches den Magier dazu verpflichtet, seinen Stab offen zu tragen – für die meisten Gildenmagier ist das jedoch eine Selbstverständlichkeit, denn mehr noch als ihre Robe ist es der Stab, der sie als studierte Magier ausweist.

    Also laut Rohals Erben reicht für Reisen die Reiserobe.

    Was sich natürlich mit den allen Professionsbeschreibungen der Magier übereinstimmt. Bei keiner wird mehr als eine Robe genannt bei der Ausrüstung (oder gibt es da eine Ausnahmen?)

    Da in Aventurien die Schuldvermutung gängige Rechtspraxis ist, muss der Magier beweisen, dass er sich den Vorschriften konform verhält. (Exakt nur fünf Arten von Gewändern besitzt, die alle in den Konvens-Regularien stehen.) Kann der Angeklagte dies nicht tun, kann jeder Verantwortliche (egal ob weltlich oder von der Gilde eingesetzt) eine Strafe verhängen.

    Einspruch. Wir haben in den Regionen immernoch eine Ständegesellschaft.

    Der Magier ist vom Stand (im Hoarsreich sogar dem Adelstand), damit kann nicht jeder Anklage oder über ihm Richten.

    Kurbögen bei Andergast werden im Horte Magisches Wissen bei den Verteifungen S.9 beim Waldläufer erwähnt. Also Magier, die dann in der Armee bei den Grenzpatroulien als Offizeire eingesetzt werden:

    Zitat

    Waldläufer: Die neumodischere Ausbildung zum Anführer einiger Grenzjäger erfordert noch bessere Kenntnisse des Überlebens in der Wildnis. Daher nehmen die Studiosi bereits an tage- und sogar wochenlangen Exkursionen teil, bei denen sie unter freiem Himmel übernachten und nur von dem leben, was sie selbst erbeuten können. Dabei lernen sie auch den Umgang mit dem Kurzbogen, auch wenn dieser des Codex Albyricus willens stets als ‘Jagdwerkzeug’ statt als Fernwaffe bezeichnet wird. Erhöhen Sie hier neben Bogen auch Natur-Talente, vor allem Fährtensuche, Fallenstellen und Wettervorhersage; dazu Pflanzen- und Tierkunde, sowie eventuell Bogenbau, Reiten oder Boote Fahren.

    Und was will der Lehnsherr machen? Man beruft sich darauf, dass man sich mit den reisengewand, Stab und Siegel aussreichend als gildenmaiger zu erkennen gegeben hat und kann sich auf den Gildenschutz berufen.

    Nur weil man 5 Gewänder haben sollte, muss nicht heißen, dass man alle 5 immer dabei haben muss.

    Was anderes ist dann an einer Akademie, aber dort kann ich mir vorstellen, dass Leihgewänder geben könnte.

    Und wenn man die Inaventurische Quellen ansieht, die sich nicht so anhört, als ob es das größte Verbechen ist, nicht an der Kleiderordnung zu halten:

    WdZ S. 296

    "In letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Nachrichten über geschätzte Kollegen, denen es offensichtlich an Mut und Traditionsbewusstsein fehlt: ....

    Ist solches Verhalten ohnehin schon schandbar, da es doch dem Ansehen des Einzelnen wie auch dem unserer gesamten Profession Schaden zufügt, indem es uns Schimpf und Spott aussetzt, so wagen es jene Verblendeten auch noch, diese Freiheit der Kleidungswahl als ‘neurohalistisch’ zu bezeichnen und so das Ansehen unseres hochgeachteten Meisters in den Schmutz zu ziehen.

    Es sei hiermit erneut darauf hingewiesen, dass es in unseren Zünften und Gilden tradierte und bewährte Vorschriften und Empfehlungen darüber gibt, wie sich ein Magus in der Öffentlichkeit darzustellen hat, wie auch Konventionen über die rechte Wortwahl beim Vollführen der arkanen Formeln existieren..."

    Sirdon Kosmaar, Magister Magnus und Wissensbewahrer, Academia der Hohen Magie und Astrales Institut zu Punin; Commentariolus zum Codex Albyricus, 1010 BF


    Und der inaventurische Text über den 5 Gewandung ist aus den Anhang des CA und nicht CA selbst

    In WdZ wird noch sehr stark das Akademie-, vom Gildensiegel getrennt.

    Zitat von WdZ S.260

    Das Magiersiegel

    Das Siegel der Akademie, das gleichzeitig (üblicherweise) auch Kennzeichen der Gildenzugehörigkeit ist, wird den zukünftigen Adepten mittels eines höchst komplexen magischen Siegelstempels aus Arkanium in der rechten Handfläche (seltener an anderem Orte) appliziert. Seltener hört man auch von magischen Nadeln, Zaubertinten oder gar Dämonendiensten, die an manchen Schulen diese Siegel erzeugen. Das Siegel ist unvergänglich, lässt sich nicht abwaschen, ja, nicht einmal mit der Haut abziehen, denn wenn die Haut nachgewachsen ist, erscheint auch das Siegel wieder. Das Geheimnis dieses Zeichens mag in der benötigten Zaubertinte liegen, wahrscheinlich aber im Siegelstock, der mit einem gestaltverändernden Zauber belegt ist. Aus dem Gilden- und Akademiesiegel kann der Kundige die Gildenzugehörigkeit eines Magiers und seine Heimatakademie, bei einigen Akademien sogar sein Abschlussjahr herauslesen. In besonderen Formen des Siegels (namentlich denen einer weißen Akademie) können durch spezielle Initiationshandlungen von den Siegelmeistern später bis dato unsichtbare Siegellinien aktiviert werden, aus denen dann etwa gegenwärtiger Titel, Auszeichnungen und Bestrafungen herauszulesen sind. Wird ein Magier aus seiner Gilde verbannt, wird das Siegel ausgelöscht (wenn man ihn regulär verurteilen kann und seiner habhaft ist). [...]

    Nein, im Gegenteil. Im WdZ. werden die Begriffe Magiersiegel, Akademiesiegel und Gilensiegel sehr oft synonym verwendet.

    Erst mit den Quellenbände wurden die Siegel konkretiesierter und gleichzeitig die sache komplezierter. Es gibt (Gilden-)akademien mit einem Siegelstock, welche mit zwei Siegelstöcke und die graphischen darstellungen wurden eingeführt, bei dem auch die gildenzugehörigekeit nicht immer erschliesslich ist.

    Donnerbach hat sogar einen Magierseigel aus Rohals Zeiten (also müsst theoretisch die Zugehörigkeit zur großen Magierunft, also den vorgänger der Gilden dargestellt werden).

    Drakonia hat ihr eigenens Ding. Deren Magierseigel war das alchemische Symbol auf der Stirn, was sich nach den Beitritt zur Grauen Gilde nicht geändert hatte ( Horte magisches Wissen hat ingame stand 1034BF also mind. 20 Jahre nach beitritt in die Graue Gilde)

    Alleine hier merkt man einfach, dass je nach Autor schon Abweichungen gibt und was vorher Schwammig beschrieben wurde, widersprüchlihc konkretisiert.

    Wurde nicht u.a. aus diesem Grund das Magiersiegel entwickelt?

    Denn Gildenmitglieder haben immer ein Siegel und sind somit selbst ohne Kleidung noch 'kenntlich'. Nur eben nicht an der Kleidung.

    Nur gibt es da Ausnahmen, Donnerbach z.B. hat als Gildenlose Akademie ein Siegel (Horte arkanaer Macht S.84)und die Graue Gilde nimmt auch nicht Gildenmagier auf wie z.B. Hexen (WdZ. S. 260)

    damit ist das siegel alleine kein hinnreichender Gegenstand, um als Gildenmagier erkenntlich zu sein.

    Wege der zauberei ist übrigends da eine hervorragende Quelle, weil es auf einzelne Aspekte wie Waffen, Rüstung, Gewandung und auch Haarpracht seperat ab S. 295 unter den Kapitel "Vom Gewandung des Magus" eingeht

    Bei den Regionen würde ich noch das Horasreich dazu nehmen, bei dem hexen geachtet werden können.

    Dort gibt es den Hesindeorden "Schwesterschaft der Mada", die Hexen (und ndere zauberkundigen Frauen) als Mitglieder hat.

    Man sollte auch beachten, dass hexen nicht immer offensichtlich sein. Nicht jede "Kräuterfrau" ist eine Hexe und eine Veführerin in hohen Adelskreis muss man nicht ansehen, dass sie eine Schöne der Nacht ist.

    In unserer "Hinter dem Schleier" Kampange haben wir eine adlige (ex-)oronische hexe, die wir so unhexsich wie möglich (nach DSa5) gebaut haben. Die hat weder Vertrauten noch den Hexenblick und alle Hexenzauber, die man durch paktgeschenke ersetzten kann wurden gestrichen bzw. durch dömonische Hexenzauber ersetzt.

    Gibt es dazu eine passende Quelle?

    Das war noch nie der Fall, denn es würde das komplette Zaubersystem kaputt machen. Nur weil man sich in eine Tier verwandelt, wird man nicht immun gegen den Imperavi.

    Man sieht das sehr leicht, wenn man den Reversalis Erhabener des Marmors ansieht. Durch den Reversalis ändert sich die Zielkategorie nicht (siehe Grimourum), d.h. das versteinerte Lebewesen muss immernoch Lebewesen sein, damit Reversalis Erhabener des Marmors nach den Regeln anwendbar ist (sprich, wie es beim Spruch steht, die Wirkung zurückgängig macht)

    nalys muss man trotzdem auf FW 14 bringen, da die QS aus Odem und Analys nicht stacken. Die Erleichterung auf dem Analys ist aber ganz nett.

    Dann habe ich das wohl bis jetzt immer falsch gespielt. Ich hatte nämlich den einen satz beim Odem anders interpretiert, das beides gilt:

    Zitat

    Ein Held mit QS 6 bekommt also eine Erleichterung von 3 auf den nachfolgenden Analys (durch QS 6) und die maximale QS bei der Magischen Analyse ist um 2 erhöht (durch QS 5).

    Bin dann aber auch davon ausgegangen, dass man den Anakysis danach noch machen muss, um die QS bei der magischen Analyse zu bekommen.

    Aver ich sehe auch den Widerspruch zu den Regeln der magischen Analyse des Regelwerks.

    Wenn du dir alle Kodices kaufen willst, dann brauchst du das GRW nicht mehr. Musst aber auch etliches investieren, um an alle Reglen zu kommen.

    GRW + Almanach + Regelwiki + Characktererstell Tool ist die günsteige Variante um in die Welt und den Regel hinein zu kommen (vorallem, wenn man die bücher als PDF kauft: https://www.ulisses-ebooks.de/product/151474…lters=45838_0_0)

    Zum erstellen von Charaktere gibt es inzwischen einige Tools, die einem dabei helfen. Selbsrechnender Heldenbogen, Dark Ais, Optolith tec. sind zwar nicht immer auf den neusten Stand helfen aber am Anfang dabei die Übersicht zu behalten.

    Z.B. Dark Aid: https://www.ulisses-ebooks.de/product/212543…lters=45838_0_0

    Der Magierstab ist nicht nur ein utensil sondern auch das Standessymbol eines Gildenmagiers. Je nach Region (und Einhaltung des Codex Albyricus) kann es passieren, dass es zu schwierigkeiten kommen kann.

    QuelleN:

    " Zu den kodifizierten Rechten der aventurischen Gildenmagier gehört zunächst das Recht, sich überhaupt Magier nennen zu dürfen. Magier allein dürfen die in späteren Abschnitten des Codex näher definierten Zeichen ihres Standes tragen: das Gildensiegel, den Magierstab und die magischen Gewänder." (aus Rohals Erben S.62)

    "Gildenmagier unterliegen der Pflicht, ihren Stand jederzeit durch ihre Kleidung sichtbar zu machen, ... . Dazu gehört in jedem Fall der meist schulterhohe Zauberstab, ein mit Runen und Zeichen beschnitzter, unzerbrechlicher Stecken, das Zeichen der Magierwürde." (aus wege der Helden S. 173)


    Laut Aventurische Magie 1 S.19, kann es bei Privaten lehrmeistern vorkommen, dass diese nach der Ausbildung den Stab vorerst einbehalten wird:

    "Ob der Jungmagier auch mit Abschluss seiner Ausbildung seinen Magierstab erhält und verzaubert, ist je nach Verhältnis zwischen Meister und Schüler unterschiedlich. Für die nächsten drei Jahre nach dem Abschluss ist der Lehrmeister nämlich noch für die Taten und Untaten seines ehemaligen Zöglings verantwortlich. Mancher zieht es daher vor, dem ein oder anderen Schüler die Wahl eines Stabes erst nach dieser Frist zu gestatten."