Die Finte ist bereits einmalig verrechnet in der Erschwernis der Windmühle von "erschwert ist wie der entsprechende Angriff, mindestens aber um 8 punkte" und dementsprechend ist die Windmühle immer mindestens +8, in diesem Fall durch Finte 10 dann mindestens 10 und damit das Manöver überhaupt angesetzt werden darf um zusätzlich die Wuchtschlag 3 auf insgesamt 13 punkte Erschwert.
Die Finte ist teil der Gesatansage des Angriffs und dementsprechend laut der Regeln des Manövers zu behandeln, es wird im Manöver von der Gesamterschwernis aus freiwilliger Ansage und Grunderschwernis von Manövern ausgegangen.
Eine Erschwernis für den Angreifer aus ungünstiger Position (liegend), durch Dunkelheit, Wunden etc. sind ebenfalls einer erschwerniss für den Angriffswurf aber betreffen nicht die durchführung der Windmühle, sofern sie nicht auf den Verteidiger ebennfalls zutreffen (selber liegend, eigene Wunden, ebenfall in der Dunkelheit).
Die Finte wird auch nicht erst nachträglich verrechnet, da es sich um einen einzelnen Angriff handelt in dem Finte und Wuchtschlag kombiniert sind (erlaubte Kombination sofern Waffentalent und Waffe jeweils beide Manöver erlauben) und dementsprechdn die Gesamterschwernis 13 ist, welche in der Windmühle verechnet wird laut Regeltext.
Wenn ihr die Finte tatsächlich nachträglich erneut applizieren wollt (also doppelter Effekt gegen Windmühle, was aber jenseits von Regeldesign und Logik ist) dann kommt ihr auf eine +23, da die regel für die Windmühle besagt das die Gesamterschwernis +13 oder mindestens +8 eintretetn und dann die Verteidigung generell durch die Finte +10 erschwert ist auf insgesamt +23.
Wenn ihr diesen ansatz als Absurd wahrnehmt, was offensichtlich ist, dann seht ihr auch warum nicht zuerst die +3 Wuchtschlag mit der +8 Mindestansage verrechnet wird und dann die +10 Finte drauf kommt für die +18, die ihr beviorzugt.
Entweder die Erschwernisse ganz oder gar nicht verrechnen, entweder beide Regeln gelten oder jeweils nur eine, und nicht teilweise die eine Regel und dann teilweise eine Andere.
Die Antwort kann also nur +13 oder +23 (wenn man die Finte 2x also doppelt, also 100% stärker als normal verrechnen will) sein.
Windmühle:
WDS Seite 71: "Ähnlich wie das Gegenhalten ist die Windmühle eine Angriffsaktion, die Anstelle einer Abwehraktion durchgeführt wird, aber für die kein umwandeln nötig ist. Dementsprechend findet dieses Manöver auch immer in der Initiativphase des Angreifers statt."
Finte:
WDS Seite 62: "Daher wird die Ansage nicht als Zuschlag auf die Trefferpunkte verrechnet, sondern als Erschwernis für die Abwehraktion des Gegners"
Letztlich ist die Windmühle keine Abwehraktion sondern eine Angriffsaktion und Regelseitig würde die Finte keinerlei Auswirkung haben auf diese.
Durch die Regelung der Windmühle selber hingegen haben die Finten-anteile des Angriffes bei Kombination mit Wuchtschlag immerhin noch ihre reguläre Wirkung sofern sie zusammen die +8 der Mindesterschwernis überschreiten.
Es ist also nach konformer Auslegung der Regeln:
- Das Windmühle eine Angriffsaktion in der Initiativphase des Angrteifers ist, sofern Wuchtschlag/Sturmangriff/Hammerschlag angesagt wurde.
- Finte lediglich auf Abwehraktionen, nicht jedoch auf Angriffsaktionen wirkt
- keine weiteren Einflüsse auf den Verteidiger wirken
eine Erschwernis von +13 zum durchführen der Windmühle unter den genanten Umständen notwendig um erfolgreich das Manöver durchzuführen.