Wenn sich anscheinend alle hier einig sind, dass die Uploadfilter auf keinen Fall funktionieren (zumindest nicht so wie sie sollen), wie sollen diese geschützten Uploads dann überhaupt gefunden werden? Dann muss ja jeder Urheber eine Software haben, die das gesamte Internet nach solchen Dateien durchsucht?
Nicht die Urheber müssen über eine solche Erkennungssoftware verfügen, es sind die "Online content sharing provider" die sicherstellen müssen keine Urheberrechtsverletzungen zu beherbergen.
Ausgangslage:
Die Richtlinie wurde ohne weitere Änderungen in deutsches Recht übernommen und alle Übergangsfristen sind vorbei. Thomas hat bisher keinen Lizenzvertrag mit Ulisses. Ein User lädt ein urheberrechtlich geschütztes Bild aus einem DSA-Regelwerk auf den Orkenspalter hoch. Ulisses bekommt das mit und lässt Thomas per Anwalt davon unterrichten. Sie fordern die Löschung des Bildes, das Verhindern eines erneuten Hochladens, den Namen und die IP-Adresse des Users und Schadenersatz von Thomas und dem User.
Das Szenario ist aber aktuell geltendes Recht, mit einer Ausnahme.
Im Moment ist es so, wenn ein Urheber (in deinem Bsp Ulisses) herausfindet, dass auf einer Platform das eigene Material liegt, kann der Urheber verlangen dass das Material nicht mehr zugänglich gemacht wird. Evtl. kann man auch noch diverse Metadaten erhalten (Logs, IPs,etc.), das ist jedoch nicht unbedingt zwingend der Fall (sprich, das klären evtl. Anwälte und Gericht).
Ergebnis ist auf jeden Fall, dass das urheberrechtlich geschützte Material nicht mehr verfügbar ist.
Der Unterschied ist eben, dass jetzt auch der Betreiber haftbar gemacht werden kann. Dazu ist keine vorherige Take-Down-Notice notwendig. Im schlimmsten Fall kann Ulisses dann bei Thomas (um bei deinem Bsp zu bleiben) direkt Schadensersatz fordern.
Ulisses muss nachweisen, dass der Orkenspalter ein "online content sharing service provider" nach Art. 2 (5) ist, damit Art. 13 überhaupt zutreffen kann. Könnte durch das Downloadarchiv vielleicht der Fall sein, halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Da bist du aber ein wenig optimistisch. Kann sein, dass Du Recht hast, kann aber auch sein, dass es anders ist. Das ist etwas was sich dann erst bei der Ausgestaltung und der Anwendung zeigt.
Hier können Dateien ausgetauscht werden, Texte zitiert, Bilder präsentiert. Die Avatarbilder könnten z.B. schon eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Es geht aber im Detail auch nicht nur um Orkenspalter. Es ging mir nur darum zu zeigen, dass selbst "kleine" Projekte von der Richtlinie betroffen sein können.
Fall B: Art. 13 kommt zum Tragen
Thomas legt sein Emailarchiv vor mit Schreiben, die nachweisen, dass er versucht hat, mit Ulisses eine Lizenzvereinbarung zu treffen.
Dein Fall B ist interessant, deckt aber nur einen Teil des Problems ab.
Du gehst hier davon aus, dass Thomas versucht hat mit Ulisses eine Lizenzvereinbarung zu schließen, bevor es zu der Urheberrechtsverletzung kam.
Daraus leitest Du einige weitere Fälle ab.
Das Problem ist aber ein anderes. Was ist wenn Thomas sich nicht vorher mit Ulisses in Verbindung gesetzt hat?
Im Orkenspalterforum mag es vielleicht naheliegend sein, dass man sich mit Ulisses in Kontakt setzt. Nehmen wir aber mal an es gibt einen anderen Urherber "Elisses". Elisses besitzt die Rechte an wirklich tollen Illustrationen. Allerdings ist Elisses noch gar nicht so bekannt. Jemand nimmt sich nun eine der tollen Illustrationen und verwendet sie als Avatar, ohne die Rechte zu besitzen. Dann ist Thomas haftbar. Er hat vorher noch nicht von Elisses gewusst und deswegen mit ihnen keine Lizenzvereinbarungen besprochen.
Das Spiel kann man weiter treiben, es gibt dann noch Illisses, Olisses, Alisses, .....
Es ist schlicht nicht möglich mit _allen_ Rechteinhabern zuvor verhandelt zu haben.
Bleibt dann nur die Möglichkeit sämtliche Eintragungen automatisiert zu prüfen und sie im Zweifel zu verwerfen.
Wie sich die Uploadfilter dann konkret ausgestalten ist schwierig zu sagen. Im Prinzip braucht man aber jemand, der große Datenmengen von allen möglichen Medien besitzt und in der Lage ist diese effizient zu durchsuchen. Ob das eine neue Firma mit Monopolstellung ist, wie von Satinavian vorgeschlagen oder halt doch wieder auf Google/Facebook zurückfällt ist nicht ganz klar.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Google/Facebook gerne Schnittstellen zur Verfügung stellen mit dem sie Content überprüfen, der neu in das restliche Internet eingefügt wird.
Möglichkeit 2.1:
Die Forensoftware stellt keine entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung oder nur zu Kosten die wirtschaftlich für Thomas nicht tragbar für ein spendenfinanziertes Forum sind.
=> Thomas sollte kein Problem haben (Wirtschaftlichkeit kann tricky sein im Recht
Ich glaube nicht, dass das funktioniert. Ansonsten wäre das ein wunderbares Schlupfloch. Man verwendet einfach eine Software, die das nicht unterstützt und rechnet sich "arm" genug.
Wie gesagt, es geht in diesem Thread ja auch nicht konkret um Orkenspalter und ich will auch nicht sagen, dass Du Unrecht hast.
Meine Sorge geht einfach dahin, dass diese Richtlinie es für viele Projekte sehr unangenehm macht. Kleine Projekte könnten diese rechtlich schwierig zu beurteilende SItuation scheuen. EInige machen bestimmt ihr Angebot dicht, bevor sie am Ende für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die sie persönlich gar nicht begangen haben. Es kann ja durchaus sein, dass diese kleinen Projekte in der Praxis dann tatsächlich nicht belangt werden. Aber das entscheidet sich dann erst bei den ersten Gerichtsverfahren. Das ist ein Damoklesschwert, dass wenige auf sich nehmen wollen ohne ordentliche Rechtsabteilung im Rücken.
Die Folge daraus ist ein weiteres Sterben der kleine Projekte, und eine weitere Konzentration der Foren auf den großen Plattformen. Denn Facebook hat genügen Anwaltspower um weiterzumachen.