Beiträge von Yola

    Also ich kann ja nur von mir Reden.

    Das erste DSA 5 Produkt das ich mir geholt habe war

    "Das Heldenbreviere der Dampfenen Dschungel"

    Durch dieses Breviere hatte ich Lust an dem Dschungel setting bekommen, wollte wissen wie das im Regionalabenteuer weiter geht und dadurch Meistere ich jetzt eine Gruppe.

    Ohne das Heldenbreviere hätte ich keine DSA 5 Produkte gekauft.

    Nun habe ich insgesammt 138 DSA 5 Produkte die ich allesamt nicht gekauft hätte, wenn ich das Brevier nicht gelesen hätte.

    Demnach zu sagen, das sich die Heldenbreviere Finanziell für den Verlag nicht lohnen ist eine klassische Fehlinterpreation. Gerade die Brevieres sind nämlich als Zugang zum Hintergrund von DSA sehr gut und auch Leute die das 5er System ablehnen etwas, was sie auch so erstmal unverbindlich kaufen können ohne sagen zu müssen sie hätten ein DSA 5 Produkt gekauft (wenn sie zum Beispiel in einer Gruppe voller Hardliner DSA 4.1 Spielern sind)

    Man könnte ja natürlich auch agumentieren, dass die Romane den selben effekt haben könnten, aber die Romane als Bücher stehen weniger in verbindung zu den anderen 5er Produkten (Vorallem Optisch)

    Von meinen 138 Produkten sind zum Beispiel nur 4 Produkte die in die Kategorie Roman gehören und das sind auch nur die dicken fetten Luxusexemplare die Philesson Saga.

    Die Entscheidung die Breviere einzustellen bedauere ich daher sehr.

    Von Brevieres fehlt mir selbst tatsächlich nur noch eines und das ist das Havena Briviere von DSK. Aber da gibt es wohl keinen Plan das nachzudrucken und bei der einstellung wird das wohl auch tatsächlich nicht geschehen...

    Hy Isu,

    mal ne ganz doofe frage, da es unsere Elfe gerade betrifft.

    Warum kann man bei den Talenten eigentlich die zu grunde liegenden Eigenschaften anpassen, bei den Zaubern aber nicht? Gerade bei den Zaubern gibt es ja Diverse Zauberwirker welche Eigenschaften ersetzen können.

    Ich weiß jetzt gerade nicht wie das mit links zu bestimmten shops ist, in den meisten Foren ist sowas ja nicht erlaubt, hier finde ich aber gerade kein entsprechenden Infotheat. Daher:

    https://www.comicshop.de/advanced_searc…%BCllen&x=0&y=0

    Für Abenteuer in Heftform müssten die Carlsenhüllen passen, für die Bücher entweder die für Splitter oder die Übergrößen. Am besten misst du deine Bände einmal selber nach. Die Hüllen sind nach oben hin geöffnet (oder nach unten, wenn du die Bände verkehrt herum hinein tust) Verschließbar mit Tesafilm oder du lässt sie offen. (Dann wohl besser verkehrt herum und nach unten einfalten.

    Würdet ihr sagen, dass es mit einer Peitsche möglich ist (wie Indiana Jones) diese an einem Haken oder Ast oder ähnlichem zu "befestigen" (AT?) und dann über einen Abgrund zu schwingen ?

    Oder ist das nur so ein Film Ding, dass eigentlich gar nicht möglich ist?

    In der RSH "Die Dampfenden Dschungel":

    Seite 165 "Lianenschwug"

    erster Satz: "Helden können versuchen Lianen oder eine Entdeckerpeitsche als Fortbewegungsmittel einzusetzen"

    Danach dann die Regeln dazu.

    Gut es wurde zwar nach einer Peitsche und nicht nach einer Entdeckerpeitsche gefragt aber so der große Unterschied dürfte das letzendlich dann auch nicht sein.

    Ich konnte allerdings weder "Efferds Wogen" noch UdW prüfen. Dort steht vielleicht mehr zur Seekrankheit.

    In Efferds Wogen ist nur Auf Seite 90 ein kleiner Verweiß das die "Efferdsieche" oft mit der "Seekrankheit" verwechselt würde.

    Desweiteren steht dann das die Seekrankheit eher ein Regeltechnischer Nachteil als eine Krankheit sei. Irgendwelche Auswirkungen oder sowas wird nicht genannt (Und das Obwohl das Wort "Seekrankheit" sogar Fettgedruckt ist....)

    In Unter den Westwind gibt es das Wort gar nicht.

    In Angroschs Kinder auf Seite 113 wird der Begriff auch nochmal erwähnt, aber auch nur das Zwerge ganz besonders Anfällig für Seekrankheit sein. Aber ein Verweiß was die Auswirkungen davon sind fehlt auch hier völlig.

    Allen anschein nach gibt es Seekrankheit es ist aber in den Regeln nicht definiert was diese Bewirkt oder woher sie kommt, das muss sich dann wohl jeder Meister selbst überlegen.

    Das ein jeder jeden für alles anklagen kann (Sofern er das recht hat klage zu erheben) ist klar. Wenn es darum geht, dann kann dies ja gemacht werden und letztendlich ist die höhe der Strafe danach bemessen wie viel Geld in das Rechtssystem reingeflossen ist vom Kläger, je mehr desso höher.

    Gut jetzt haben wir den Wortlaut und die Beschuldigung ist:

    "Die hört nicht auf mich und trägt gegenstände herum die nach Vertrag ich herum tragen soll"


    korrekt?

    Dann schauen wir doch mal in das einzige Werk das mir bekannt ist (weißt mich bitte gerne auf weitere Quellen mit solchen auflistungen hin) indem zumindest ein bisschen was zu Recht und Gesetzt steht. Auch wenn wir hier nicht in Gareth sind so kann man doch zumindest ein wenig davon ableiten, weil die Gesetze sich höchstwahrscheinlich ähnlich entwickelt haben wie unsereins und alle "Zivilisierten" Völker ihre gesetze auf den Römisch... äh ich meine natürlich Bosparanischen abgeleitet haben.

    (ich beziehe mich jetzt auf Seite 61ff von "Gareth - Kaiserstadt des Mittelreiches" Ausgabe 2012)

    Gegen Sitte und Ordnung scheint es nicht zu sein

    Gegen Ehr und Stand theoretisch, wenn man das misachten des Vertrages als Respektlosigkeit ansieht. Da aber beide keinen Stand haben trofft das an sich nicht zu... ansonsten wäre je nachdem wie der Richter drauf ist irgendwas zwischen einer Ermahnung und einer Züchtigung am Pranger.

    Dieberei ist es nicht

    Fälschrei und Täuschung, eine Täuschung könnte man ableiten, der Horsaria wurden darin getäuscht das die Leute sich an den Vertrag halten was sie aber nicht tun. Hier wären wir auch bei irgndwas zwischen einer Geldbuße und Züchitung mit Pranger. aber es wäre schon ein wenig weit her geholt.

    Räuberei haben wir nicht

    Tun wider der Stadt auch eher nicht

    genauso wenig wie etwas Gotteslästerliches noch Mord und Totschlag.

    Vertragsbruch als solches exsestiert als Beispiel Delikt nicht einmal.

    ---

    mal auf den inhalt des Vertrages selbst ein zu gehen. Was ist eine "Interessensgemeinschaft" ist dieses Wort irgendwo definiert? (Inneraventurisch) ich denke dabei naütrlich an sowas wie die IG Metal und dergleichen...

    Wenn das an offizeller Stelle irgendwo Definiert ist kein problem, ansonsten hätte es im Vertrag selbst definiert sein müssen.

    Was ist das Ablaufdatum des Vertrages also bis wann gilt er? Das ist nicht definiert, muss aber definiert sein.

    Wer sind die anderen personen der Interessensgemeinschaft? Das ist nirgendswo erwähnt, namentlich erwähnt ist nur der Horsaria, wer da sonst noch zugehört steht nicht im Vertrag demnach gehört niemand der IG an. Ob da irgendwelche anderen Leute dann zum Spaß unterschreiben oder nicht ist irrelevant.

    Wenn meine Händlerin die Bäuerin vor Gericht vertretten würde, würde bei der Ausgangslage der Horsaria kein Land mehr sehen. ^^

    Der Vertrag liegt vor, den kann ich später heraussuchen. Und "Probleme" (wenn es welche sind) gibt es auch nicht aufgrund der Unklarheit, was der Inhalt ist. Problematisch ist nur, dass nicht gänzlich klar ist, wer hier ggf. zuständig ist.

    Zuständig ist die im Vertrag benannte Partei.


    Natürlich schwirig, wenn dort niemand benannt ist.

    --- (Irrelevanter Einschub) --

    Das mit der länge war auch Augenzwinkern. Aber mal ein Beispiel, ich habe mal jemanden circa 500€ verliehen, damit ich das Geld auch wieder bekomme habe ich kurz im Netz geschaut und einen Rückzahlungsvertrag gemacht. Der Inhalt sollte sein: "Person a gibt Person b Geld, Person b gibt das geld innherhalb von X Monaten zurück"

    Das ganze wurde dann einen Zinslosen Darlehnsvertrag mit 10 Unterpunkten und erstreckte sich über 3-4 Seiten (Handschriftlich auf Karopapier geschrieben).

    --- (Einschub ende) ---


    Was einfach daran liegt, das man innerhalb einen Privatvertrag zwischen zwei Privatpersonen allerlei definieren muss, damit man weiß wann wer wie wo was. Hier in Deutschland haben wir dann noch den Vorteil das wir noch das BGB haben was wir einsehen können, das dann noch weitere Details liefert, wie zum Beispiel vor welchem Gericht soetwas abgehandelt werden muss.

    Rein Theoretisch könnte sowas in den Inneraventurischen Gesetztesbücher auch stehen, diese liegen aber nun mal nicht vor. (Das die Redax die noch nicht als Ingame Bücher heraus gebracht hat wundert mich tatsächlich) daher muss man innerhalb eines Vertrages recht viel klären.

    Gerade zwischen zwei gemeinen Menschen.

    Wenn ein Adliger daran beteiligt wäre, wäre das leichter, ebenso bei einem Magier, Geweihten oder nicht Menschen. Da steht ungefähr immer irgendwo wer dazu zuständig ist.

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    Dein Vergleich ist übrigens gefühlt anderes als wie hier vorliegt. Daher ist mir immer noch nicht klar, in wie weit man gegen den hier gegebenen Vertrag verstoßen kann. Ich bin schon gespannt auf den Volltext, vielleicht schafft das klarheit.

    Hast du dazu eine Quelle? Weil den Straftatbestand eines Betrugs gibt es im Mittelreich durchaus. Und auch ohne angegebene Konsequenz dürfte ein absichtlicher Vertragsbruch als Betrug gewertet können.

    Mein Gesunder Menschenverstand.


    Ich vergleichs einfach mit dem Eidsegen, was ja ähnlich funktioniert. Der Eidsegen besagt, das man den Sachverhalt darlegen muss und eine Konsequenz welche passiert, wenn der Eid gebrochen wird. Wenn man keine Konsequenz ausspricht dann gilt derjenige der den Eid gebrochen hat "nur" als Eidbrecher und ansonsten folgen keinerlei Konsequenzen daraus.

    Ich verstehe tatsächlich nichteinmal wie die Bäuerin den Vertrag gebrochen hat. Bzw. wie man überhaupt diesen Vertrag brechen kann?.


    Als Meister hätte ich beim schließen eines Vertrags zwischen zwei Spielern erstmal gefordert, das der Vertrag einmal schriftlich ausformuliert irgendwo niedergeschrieben werden soll, damit man genau solche Probleme später nicht hat.

    Und wenn so ein Vertrag weniger als 5 Seiten hat, dann ist es sowieso kein Ernstzunehmender Vertrag.

    In wie weit hat die Bäuerin gegen den Vertrag verstoßen? Den Vertrag zu zerreißen ist kein Verstoß gegen den Vertrag es sei den es steht im Vertrag drinne, das er nicht zeriessen werden darf. Stand das da drinne? Wenn nicht, ist das schonmal kein Verstoß.

    Die einzige Möglichkeit gegen den Vertrag so wie er uns hier vorliegt zu verstoßen ist doch nur und ausschließlich wenn die Bäuerin zu irgendjemanden sagt "Ich hab hier das sagen" weil, dieses recht und nur dieses scheint sie ja abgegeben zu haben. Solange sie dies also nicht getan hat, hat sie in keiner weiße gegen den Inhalt des Vertrages verstoßen. Da der Vertrag nur zu regeln scheint das sich der Horsaria als Chef bezeichnen darf. Und mehr nicht?

    Oder hab ich da jetzt irgendetwas übersehen?

    Falls der Vertrag doch irgendwo ausformunliert bei euch herum liegt, wäre zur genaueren Untersuchung die Ausformulierte komplette Langfassung des Vertrages hier zum einsehen überaus hilfreich.

    - Im Vertrag steht keine Konsequenz bei Missachtung.

    und damit ist die Frage aus dem Eingangspost geklärt.

    Wenn keine Konsequenz im Vertrag steht, dann passiert bei missachtung nichts und der Vertrag war von Anfang an nicht mehr wert als das Papier auf dem er geschrieben wurden war.

    Wenn der Horsaria nun andauernt Leute auf die Nerven geht kann es ihm ja nun noch eher passieren, das er wegen "Öffentliche Aufruhr" für ein zwei nächte in die Zelle kommt.

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    Den Sinn hinter den Vertrag versteh ich übrigens immer noch nicht, wenn er aus trozt gemacht wurde von der Bäuerin her, damit der Horsaria "endlich mal die Klappe hält" dann ist es doch total kontraproduktiv ihm zum Chef zu ernennen, dann redet er schließlich doch noch mehr, weil er sich um den ganzen Mist dann kümmern soll?

    Was das Erbestück jetzt damit zu tun hat ist mir auch schleierhaft. Wenn der Fall gelöst ist verliert das Teil die funktion eines "Beweisstückes" und fällt sowieso nicht mehr unter den Wortlaut des Vertrages. Wenn der Fall noch nicht gelöst ist, dann hat es noch die Funtion eines "Beweisstückes" und kann sowieso nicht benutzt werden sondern nur aufbewart werden bis es zur Lösung des falles beiträgt, wenn es dies getan hat verfällt die Funktion und es ist wieder ein ganz normales Objekt wie zuvor auch.

    Noch dazu was für eine Entscheidung soll das überhaupt sein? In einer Ermittlungssache kann man mit Beweisstücken nur zwei Mögliche Entscheidungen machen:"
    1. Man präsentiert es

    oder

    2. Man lässt es unter den Tisch fallen und "verschwinden"

    (wenn man was vertauschen will oder man einen schon vorher Definierten Täter hat und das Beweisstück entwas beweißen würde, was man nicht beweißen möchte, dann ist zweiteres die Möglichkeit der Wahl, ansonsten normalerweise nur ersteres)

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    Wie ist eigentlich der Wortlaut der Auflösungsklausel im Vertrag? Heißt: Bis wann gilt der überhaupt?
    Wenn es keinen definierten Zeitpunkt gibt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Er ist unbegrenzt gültig.

    oder

    2. Er ist solange gültig wie beide Parteien mit dem Vertrag einverstanden sind und er verliert mit sofortiger wirkung seine Gültigkeit sobald eine das nicht mehr ist.

    Der Vertrag wurde verbrannt? Wenn es keine Abschriften o.ä. davon gegeben hat und es nur ein Schriftstück zwischen den beiden war, dann ist es jetzt ja so ziemlich als ob der Vertrag niemals exsestiert hätte.

    - Gab es den Vertrag überhaupt oder Behauptet Person A nur das es einen solchen gegeben hätte, und dazu keinerlei Beweise liefern kann mit dem Ausflüchten "Der ist halt verbrannt"?

    - Was bei einen Vertragsbruch passiert steht idr. im Vertrag. Wenn der Vertrag nun nicht mehr lesbar ist, da er verbrannt wurde und sich niemand mehr daran erinnern kann was darin stand, dann passiert da nichts.

    - Wenn von vornerein nichts im Vertrag stand was bei einen Vertragsbruch passiert, also wenn im Vorfeld schon keine Vertragsstrafe definiert wurde, war der Vertrag von anfang an sinnfrei.

    - Abhilfe schaft man indem man dies wie schon mehrfach erwähnt bei einem Rechtsverdreher oder einen Phexi macht, wenn letzeres das mittes einen 2 Personen Eidsegen (einen Handelssegen) macht, und dort nicht steht, was bei Vertragsbruch passiert, dann ist man "ledeglich" ein Eidbrecher, wenn man den Vertrag bricht.


    Daher um deine Antwort zu beantworten was bei einen Vertragsbruch besteht:

    - Dies sollte im Vertrag beantwortet sein, wenn da nichts steht, dann passiert auch genau so viel, nämlich nichts.

    Auf Seite 61 von "Gareth - Kaiserstadt des Mittelreichs" steht eine Liste bei welchen Verbrechen unter welchen Richtern welches Urteil ausfallen kann. Das gilt natürlich erstmal nur für Gareth, kann man im Grunde aber erstmal so für das restliche Mittelreich übertragen. Dort sieht man das eine Todesstrafe schon bei einer schweren fällen von Ehrenbeleidung anfangen kann.

    Auf einen Dorf stellt sich natürlich überhaupt die frage wer ist dazu befugt zu richten und bis was darf dort jeweils gerichtet werden.

    Der Dorfvorsteher? Der Adlige dem das Dorf gehört? Irgendwelche Mittelsmänner dazwischen?

    Gleichzeitig kann man sich natürlich auch fragen ob gehängte in einen Dorf überhaupt jemals die Mühlen der Justiz übergeben wurden oder ob dort nicht einfach ein Lynchmob die Leute gehängt hat. Gerade wenn die nächste Autoritätsperson weit weg ist und man "Den ehlenden Hühnerdieb" endlich loswerden möchte kann es schnell passieren das eine wütende Meute einfach nachts jemanden aus seinen Haus zieht und diesen Aufknüpft.

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    kommen wir wieder zu den wenn es Rechtlich ist. Bei kleineren Vergehen kann sicherlich der Dorfvorsteher entsprechend schalten und walten, ebenso bei gefahr in vorzug.

    Wenn es schwirige Fälle sind oder die beschuldigten Hochranginge Personen sind, dann muss der Dorfvorsteher wohl die nächst Höhere Instanz einschalten. Also denjenigen an den das Dorf seine Steuern zahlt. Also vermutlich einen Lehnsherren oder ähnlichen. Der dürfte dann dafür sorgen das im Dorf ein Gericht abgehalten werden kann oder das die beschuldigten zu ihm geschafft werden.

    wenn man bei der DSA SChmiede schaut die ja auch nicht offizell ist scheint es beim schmieden möglich zu sein Fernkampfwerte +2 FK zu geben DSA-Schmiede und bei Namenbögen stand sowas auch zumindest hatten wir soetwas entsprechend gefunden.

    Ob der Ausweichwert nun eine Zahl ist oder nicht ist ja erstmal egal. Ist es nicht möglich beim Knopf ausweichen neben den [+/-] Feld ein extrafeld für extra feste erleichterungen/punkte (kommt dabei aufs selbe raus weils nur ein würfel ist) zu geben der dann entsprechend verrechnet wird? Sodas man ihn leer (oder mit ner null besser) ausstatten kann oder enstprechen mit 0, 1, -1 oder ähnlichen und das der Punkt dan einfach 1 vor den Modifkator mit als Modifkator genommen wird (wie wenn man Ausweichen I-III aktiviert hat oder sowas)? Das würde einiges vereinfachen (man muss dann nicht immer händisch daran denken das man noch zig bonis hat)

    --

    und ausweichen als solches kann auch ganz nett, da man tatsächlich schnell auf einen wert von 18 kommen kann und mit anstrengung sogar auf einen Wert von 21-22

    Ah ok...

    Aber wenn seit 1 Jahr bekannt ist, das Flink wichtig wäre, warum wurde es dann noch nicht implementiert :D?

    Was aber an sich sowieso gut wäre, wäre ein Beschreibbares ModifikationsFeld beim Ausweichen. Da man ja nicht nur durch Flink I/II 1 bzw. 2 auf Ausweichen bekommt sondern auch für alle 3 Punkte über 9 Akrobatik (also bei 12, 15, 18 usw. jeweils einen) sodass der Ausweichwert um bis zu 5-6 dauerhaft verbessert werden kann.

    Falls man im Kampfbogen so ein Feld nicht intrigieren kann, vielleicht ist es dann besser das Ausweichen als zusätzliches Feld bei den Grundwerten anzuzeigen mit einen Modifikator Feld wie bei der INI-BAsiswert?

    (es gibt auch noch andere Felder wo eine Veränderbarung fehlt. wie bei den Kampfwerten, wenn man sowas wie Bestimmte Kampfstile hat oder wenn man ne Fernkampf Waffe hat die Verbessert ist durch welche man einen verbesserten Fernkampfwert bekommt, kann man das leider nicht eintragen. Da fehlt auch ein Modifikationsfeld für den Fernkampfwert bei der Waffe)

    Hy Isurandil,

    gab es nicht mal "Flink" als auswählbaren Vorteil? Das ding gibt ja plus 1 auf Ausweichen und gehört daher in die Berechnung mit rein, aber man kann sowas nirgends manuell eingeben und ich meine auch früher gab es das mal.

    E:
    Desweitern gibt es folgende Fehlermeldung wenn ich auf Iniative auswürfeln klicke

    Zitat

    No attribute was found for @{Mya|BE_RG_INI}

    No attribute was found for @{Mya|BE_RG_INI}

    No attribute was found for @{Mya|BE_RG_INI}

    und ja die Fehlermeldung kommt 3 mal Waffe ist korrekt eingetragen. Was RG Sein soll ist unklar. Ini steht auch was drin und BE ist korrekt auf 0

    ah wenn man KEINE RÜstungsgewöhnung hat kommt das. Man muss eine Rüstungsgewöhnung angeben damit die INI ausgewürfelt wird. Ohne passiert nix.

    Wenn man die Rüstungsgewöhnung danach wieder ausschaltet wird die INi normal gewürfelt. Aber man muss sie kurz einmal gesetzt haben bei neuen Bögen.

    Entschuldigung das ich mich hier einmische, da ich von dem System an sich eignetlich keine Ahnung habe. Aber die Erklärung von ju-mo passt doch absolut nicht zu der Beschreibung des Zaubers, vorrausgesetzt die Beschreibung aus dem Link ist korrekt.

    Beschreibung (wie ich sie da lese):

    Zitat

    Du verzerrst den Raum um eine Kreatur und verdrehst den Weg ihrer Nahkampfangriffe unvorhersehbar, aber immer auf eine Kreatur in der Nähe zu, die das Ziel bedroht. Bis zum Beginn deines nächsten Zuges wirken sich Nahkampfangriffe der Zielkreatur auf ein zufälliges Ziel statt auf das beabsichtigte Ziel aus.



    Das heißt doch, das die Verzauberte Kreatur also mit den Beispiel von ju-mo der Barbar:

    (unter der Vorraussetzung das mit "Das Ziel bedroht" das Ziel des Zaubers also in dem Fall unser feindlicher Barbar ist)

    1. Nicht sich selbst treffen kann, weil man selber nie einer Kreatur in der nähe von sich selber ist vorallem man Bedroht sich ja nicht selber.

    2. Dieser auch nicht seinen Freund trifft, weil der Freund ja an seiner Seite Kämpft und ihn nicht bedroht.

    Demnach sorgt der Zauber doch nur dazu, das der verzauberte Barbar, wenn nur der Tank in Nahkampfreichweite ist, auch weiterhin nur den Tank treffen kann. Da es als mögliches Zufälliges Ziel des Zaubers nur diese eine bedrohende Ziel gibt?

    Demnach ist der Zauber doch eher dann gut, wenn man eine Gruppe aus 2-3 Nahkämpfern hat die sich um ein großes feindliches Biest sammeln und dieses bekämpfen und das Biest dann durch den Zauber nicht gezielt einen Nahkämpfer nach dem anderen Ausschalten kann sondern nur Zufällig immer einen anderen Angreifer sodass schlicht ein planmäßiges gezieltes Ausschalten einen nach dem anderen nicht funktioniert?

    (Ich seh den Zauber tatsächlich auch eher auf einer Gegnerischen Seite um die Gruppe zu ärgern damit die nicht gezielt vorgehen können und sich die Kämpfe dadurch länger hinziehen. bzw die feinde halt entsprechend mehr Schaden machen können und ihrerseits gezielt Leute abschlachten können)