Boron zum Gruße
nun möchte ich mich auch einmal zu Wort melden, ich befasse mich schon seit einige Monaten mit dem Thema (Prokrastination sei dank) und war eher der Stille mitleser.
Lieber Xanderan
erst einmal möchte ich dir Danken, deine Argumente und Auslegung der Richtline sind ja deutlich abweichend zu den meisten anderen die hier Sprechen bzw. schreiben. Das gab und gibt mir und auch hoffentlich vielen anderen eine neue Sichtweise auf das Thema. Besonders da leider sehr viel einseitig Bericht erstattet wird und das es auch oft ins Unsachliche oder gar Persönliche abdriftet, was ich sehr schade finde, denn das hat in einer solch wichtigen und Politischen Diskussion nichts zu suchen. Gerade die Persönlichen Angriffe auf Axel Voss (der mir auch nicht unbedingt Sympatisch ist aber das tut eben nichts zur Sache) sind da eher ein trauriges Bild. Er ist eine politische Figur in dem ganzen und so sollte man das auch behandeln. Herr Newstime, der ja zur Zeit viel Kritisch über die Richtlinie berichtet hat selbst auch in seinem letzten Video erwähnt das es für ihn eine sehr persönliche Angelegenheit ist, den Artikel 13 zu verhindern und nichts mit Journalismus und sachlicher Berichterstattung zu tun hat.
Nichtsdestotrotz (das ist tatsächlich ein Wort) bleibe ich in meiner Meinung gegen den Artikel 13. aus verschieden Gründen die hier auch schon oft genannt und Diskutiert wurden. Besonders die vielen "könnte" "möglicherweise" "sollte" "sollte nicht" sind mir in diesen Formulierungen zu waage und lassen sehr sehr viel Interpretationsspielraum von "Die Richtline bewirkt gar nichts" bis hin zu "Es muss alles gefiltert werden bis zum letzten Bit". Da steht aber auch die Frage im Raum ob eine Konkretere Richtline eine Mehrheit bekommt oder ob es letztendlich so Waage formuliert wurde damit alle zufrieden waren.
Ich hätte noch 2 Punkte in deinen Aussagen zu denen ich gerne etwas Sagen bzw. etwas Fragen möchte:
Und bis das passiert ist, hat sich die Plattform erstmal ne goldene Nase daran verdient, wenn es überhaupt entdeckt wird.
In deinem Zitat ging es um Urheberrechtsverletzungen auf entsprechenden Plattformen. Mich würde interessieren ob du dafür Quellen hast. Also ob dir Studien etc. bekannt sind (sofern du dich damit näher beschäftigt hast) die Zahlen dafür wiedergeben wieviele der Uploads, prozentual und absolut, zbsp auf Youtube oder einer anderen Plattform (wie Instagram, Twitter etc um mal ein paar große zu nenen) tatsächlich Urheberrechtsverletzungen sind. Mir sind leider keine Quellen bekannt die sich ausführlich mit dem Thema befasst haben.
Es wäre ja merkwürdig, wenn wir uns tatsächlich nur im 1% Bereich befinden, dafür so eine "mögliche" massive Einschränkung hinzunehmen, wenn es sich eh um ein eher "kleines" Problem handelt. Ausgenommen sind da natürlich Plattformen die Gezielt genau das tun. Beispiel kinox.to etc. Aber diese befinden sich ja eh nicht im Raum der EU, dort würde mich interessieren ob Sich für diese Plattformen etwas ändert mit der neuen Richtlinie.
Natürlich fallen auch kleine Plattformen unter Artikel 13, zumindest solange sie den Kriterien der Definition in Art. 2 entsprechen (Den Absatz weiß ich grad nicht mehr genau, aber es ist der letzte dieses Artikels). Und wie gesagt, die Hürden dafür sind groß. Und selbst wenn sie das tun, dann gelten ja noch die Ausnahmen für die neuen Plattformen (Jünger als 3 Jahre bzw. weniger als 10 Millionen € Umsatz).
Was dieses Thema angeht so bin ich durch dieses Video darauf gekommen: Artikel 13 Argumente der Befürworter widerlegen,
dort wird dieser Punkt auch angesprochen und es geht darum wie genau das nun festgelegt ist, wer darunter fällt. Dort wird eben erwähnt das die Einschränkung sehr unklar Formuliert ist und gar nicht in der Richtline sonder als Vorpunkt davorgestellt ist. Und das mit den Ausnahmen ist dann ja trotzdem für zwar kleine und/oder gering verdienende aber eben alte Plattformen nicht da.
Mir fehlt noch eine wirklich Diskussionsrunde mit Leute die Sachverstand von allen betroffenen Themen haben und Pro und Kontra der einzelnen Argumente gut mit Fakten und Wissen be- oder entkräften können. Ich bin da sehr auf die die Live-Sendung von der Kanzlei WBS heute abend um 20 Uhr Gespannt:
Artikel 13: Jetzt wird geredet
Edit: Dei hat Jungbluth ja auch schon erwähnt
So genug Prokrastination, zurück an die Master Thesis.
Rupes