Beiträge von Golgario

    Hallo!

    Ich habe mich gefragt, wie es sich bei Tieren, welche besondere Angriffsarten mit automatischen Zuschlägen (etwa Anspringen AT+4) verhält. Ist es so wie bei Manövern bewaffneter Kämpfender, dass also nach einem Scheitern die volle Erschwernis auf die nächste Aktion aufgeschlagen wird? Irgendeine negative Folge muss es wohl haben, ansonsten würde die Passage beim Doppelangriff, dass der Doppelangriff als gescheitert gilt, wenn nur eine der Attacken trifft, kaum Sinn machen.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. :thumbsup:

    Hallo Leute!

    Ich habe ein kleines Problem. In einer Gruppe, in der ich spiele hat sich einer der Charaktere für den Vorteil Talentschub (Zweihandschwerter) entschieden. Die Regeln sind allerdings gerade für Kampf-Talente etwas schwammig. Wie würdet ihr das handhaben? Zählt der Einsatz - analog dem Armdrück-Beispiel beim Kraftschub - für einen Kampf, der ja eine Abfolge von Proben (zumindest auf AT/PA) ist. Müsste dann die GaP* aufgespalten werden? Oder zählt die Gabe nur für die nächste AT bzw. PA?

    Wie seht ihr das?

    Hallo!

    Ich meistere momentan eine Gruppe in der ein SC nach dem aktuellen Abenteuer anstrebt durch Spätweihe ein Geweihter der Rondra zu werden. Der Charakter führt aber momentan eine Barbarenstreitaxt und hätte diese auch gern als Weihewaffe. Ich hab eine wenig im WdH und WdG nachgelesen, aber konnte nur finden, dass alles außer dem Rondrakamm im besten Fall unüblich ist. Die Vorstellung eines Rondrageweihten mit Barabarenaxt finde ich aber auch irgendwie seltsam. Wäre es denkbar eine Barbarenstreitaxt als Weihewaffe zu führen? Oder zumindest eine andere Zweihandhiebwaffe oder kommen wirklich nur Schwerter im weiteren Sinne in Betracht?

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :/

    Hallo,

    ich habe mich gefragt wie die Eigenschaft "Angriff mit [Element]" bei Elementaren funktioniert. Im Regeltext WdZ S. 232 ist man auf den Zorn der Elemente verwiesen. Dann ist aber die Rede von einem Angriffswurf und dem dementsprechenden Schaden.

    Aber wie lange dauert der Angriff? Ist es tatsächlich nur ein Angriffswurf (also eine AT) oder dauert es die fünf Aktionen die beim Wirken des Zorns der Elemente nötig wären?

    Und wirft man dann auf den normalen AT-Wert des Dschinns den er mit seiner Waffe hätte?

    Kostet das den Dschinn AsP aus seinem Wunschvolumen in Höhe des verursachten Schadens, wie das Wirken des Zaubers?

    Und orientiert sich der Schaden an den 2W6+ZfP* (wo auch immer diese ZfP* herkommen sollen, man wirft ja schließlich keine Zauberprobe sondern einen Angriffswurf) wie der ZdE oder an dem Schaden der "Waffe" des Dschinns. die ja letztendlich nur eine geformte Variante seiner elementaren Kraft ist?

    Vielleicht könnt ihr mir ja hier weitehelfen :)

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage. Bei dem Dienst Bindung (im Bezug auf Elementare) sind im WdZ Basiskosten von 2 AsP für eine Woche Basisdauer angegeben. Nun habe ich mich gefragt, ob ich dann für zwei Wochen 4 AsP bezahlen muss (bzw. der Dschinn) oder für einen Monat 4 AsP. Ich habe jetzt schon öfter in Forumsbeiträgen die Variante mit 4 AsP für einen Monat gelesen, kann mir aber nicht recht erklären, wo das herkommt. Wäre es dann auch möglich für 6 (oder 8?) AsP für ein Jahr zu binden usw.? Andernfalls wäre es ja wohl auch kaum möglich für länger als vielleicht ein Jahr zu binden, was aber in den Regeln explizit erwähnt wird. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    :thumbsup:

    Ok danke!

    Aber noch eine Frage, gelten die gleichen Regeln bei dreifach geweihten Waffen (heiligen Waffen)? Oder ist es bei denen dann gegen Dämonen aller Domänen doppelter Schaden und gegen Dämonen der Gegendomäne dreifacher? Von meinem Gefühl her müsste der dann ja dem Gedanken folgend nochmal eine Stufe höher sein und ich fände es auch eher wenig sinnvoll einem Dämonen der Tasfarlel-Domäne keinen Bonusschaden durch ein z.B. praiosheiliges Schwert oder ein rondraheiliges Schwert zu verursachen. Oder wie seht ihr das oder gibt es dazu eventuell noch Quellen? :/

    Hallo Leute!

    Ich verstehe nicht ganz, wie das mit dem Schaden durch geweihte Objekte gemeint ist. Also die Regelungen mit der Tabelle sind sehr gut verständlich solange es um geweihten Boden geht, aber ich frage mich wie das mit einem bloßen Kontakt funktioniert. Also beispielsweise wird ein Dämon von einem geweihten Sonnenzepter (einfach geweiht) getroffen oder ähnliches. Seite 56/57 WdZ hilft da kaum. Es wird nur darüber gesprochen, dass sie verletzend wirken und ähnliches, aber beim Schaden bin ich wieder auf eine Tabelle verwiesen, die sich mit dem Schaden/KR beim Stehen auf geweihtem Boden beschäftigt. Halbiere ich den Schaden dort? Gibt es vollen Schaden, solange der Kontakt (Attacke) jede Runde wiederholt wird (abgesehen von leichten Empfindlichkeiten die ja pro Stunde oder Spielrunde gelten)? Oder steht dazu irgendetwas irgendwo, was ich übersehen habe? Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    :thumbsup:

    Hallo!

    Ich wollte fragen, wie ein Passus bezüglich der zweiten Angriffsaktion im beidhändigen Kampfstil (Beidhändiger Kampf II) zu verstehen ist. Es geht mir darum, dass nach den Regeln der zweite Angriff folgenden Einschränkungen unterliegt: "Eine zusätzliche Angriffsaktion findet frühestens 4 Initiativphasen nach der ersten Aktion statt". Sind damit einheitliche Phasen gemeint, sodass ich nachdem ich in einem Kampf vier mal an der Reihe war (also selbst 4 Initiativphasen hatte) die Aktion als Angriff nutzen kann oder sind INI-Punkte gemeint, also wenn mein Kämpfer 15 INI hat kommt der Angriff isoliert bei 11 INI (ähnlich wie bei einem umgewandelten Angriff)?

    Hallo und danke für die schnelle Antworten!

    Ja das mit den Eltern würde ja durchaus Sinn machen. Ich hab aber auch schon häufiger gelesen, dass Aves und Lolgramoth als Widersacher gelten und fand das sehr sinnvoll, da sich ihre Aspekte teilweise gegenüberstehen. Das sollte man wohl, wie vorgeschlagen, einfach mit Spieler bzw. Meister klären.

    Ich hab auch eben mal einen Blick ins Liber Liturgium geworfen und da steht sogar, dass "niemand den Geweihten angreifen wird". Ich bin ziemlich zwiegespalten. Einerseits gebe ich euch Recht, dass das Chaos der Niederhöllen die Ordnung Alverans, aber man könnte das ja auch als Meister weniger als Fügen in die alveranische Ordnung, sondern mehr als Zurückweichen vor der Macht Alverans sehen. Außerdem sollten die Liturgien der Götter ja grade auch gegen Dämonen wirken und entfalten ja auch manchmal ihre Wirkung grade gegen Dämonen. Andererseits impliziert der Titel der Liturgie eine freundschaftliche Verbindung zwischen Geweihtem und Nichtangreifendem (mag sie auch nur durch die Liturgie entstehen), die bei Dämonen ja keinesfalls einschlägig wäre. Ich frage mich aber auch, wenn man bei "kein denkendes Wesen" und "niemand" Dämonen hätte wirklich ausschließen wollen, warum man das dann nicht explizit in die Liturgiewirkung geschrieben hat. Aber auch eine große Liturgie ist schnell beendet, wenn sich alle anwesenden Dämonen auf den Flötisten werfen und dieser in der Zeit bis er zu Boden fällt (was im Angesicht der Niederhöllen leidlich schnell geschieht) lediglich 1W6 bzw. 2W6 SP/KR verursacht ohne sich verteidigen zu können. Das würde sich - denke ich zumindest - auch irgendwie nicht richtig anfühlen.:/

    Bin mir da irgendwie unsicher.

    Hallo,

    ich habe mich gefragt, wie eigentlich der Einsatz von 4 ZfP* nach der Zauberprobe für "zusätzliche Dienste die über den Rahmen der AsP hinausgehen, die das Elementarwesen für seinen Beschwörer einzusetzen bereit ist" (Elementare Gewalten S. 149, links unten) zu verstehen ist? (Mir geht es hauptsächlich um den Zauber Dschinnenruf)

    Kann ich dann einfach wild drauf los befehlen? (Nach dem Motto: Dienst Schutz gegen diese 25 Orks)

    Oder verrechne ich das mit den gesamten AsP des Dschinn? (Also mein "Wunschvolumen" an AsP ist aufgebraucht, aber der Dschinn hat ja noch eigene AsP, die dann über diesen Umweg genutzt werden können)

    Oder verstehe ich die Passage vielleicht völlig falsch? Würde sich irgendwie seltsam anfühlen, das ganze System mit dem strengen AsP-Volumen mit nur 4* ZfP umgehen zu können., wenn 1 ZfP* gleichzeitig genutzt werden könnte um das "Wunschvolumen" um 1 AsP zu steigern (was ja dann immer obsolet wäre, wenn man 4 ZfP* oder mehr übrig hätte).

    Danke schon mal ^^

    Hallo,

    ich habe mich gefragt wie geweihter Schaden, der durch die Liturgien der Halbgötter verursacht wird, regeltechnisch eingeordnet wird. Also kann ein Schutzsegen des Aves oder der Ifirn eventuell sogar die Empfindlichkeiten ihrer oder seiner Eltern ansprechen oder gibt es keine weiterreichenden Empfindlichkeiten gegen diesen Schaden? Gibt es dafür vielleicht sogar eine Quelle?

    Außerdem habe ich mich gefragt, ob Dämonen als denkende Wesen im Sinne der Liturgie "Aller Welt Freund" zählen (und den spielenden Geweihten demnach nicht angreifen dürfen). Ich meine grundsätzlich müsste dies ja der Fall sein, da Dämonen (offensichtlich) denken. Ich fand die Formulierung, die dazu geführt hat aber etwas schwammig, da Pflanzen und Tiere explizit erwähnt werden und Dämonen nur im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. :thumbsup:

    Hallo Leute!

    Meiner Ansicht nach ist der Regeltext zum Ausfall leider etwas missverständlich geraten, beziehungsweise deckt er nicht alle Eventualitäten vollends ab. Deswegen wollte ich fragen, wie ihr das am Spieltisch regelt.

    Beispielsweise die Möglichkeit des Verteidigers einfach stehen zu bleiben. Wann kann er diese Probe würfeln?

    Ist es eine Aktion, freie Aktion oder eben weil er ja faktisch nichts macht keine Aktion?

    Wann steht im diese Probe zu? Als Reaktion auf den ersten Angriff, auf den zweiten oder eben erst wenn seine INI-Phase ansteht?

    Das was mich wohl am meisten beschäftigt hat: Wie wird nach geschaffter Probe verfahren, wenn man sie als Reaktion auf den ersten Angriff zulassen würde? Verfällt der zweite Angriff, weil der Angreifende in den Verteidiger laufen würde (und im WdS, Seite 60 steht: "eine AT-Serie endet") oder kommt der Angriff einfach? Wenn ja muss der Verteidiger getreu den Regeln des Ausfalls einen Paradeversuch unternehmen oder ist er frei in seinem Handeln und kann den Angriff auf sich nehmen, um einen Gegenschlag in seiner INI-Phase zu starten? Und kann der ursprüngliche Angreifer dann noch ausweichen oder verfällt dessen freie Aktion? :/

    Danke für die schnelle Antwort @Windweber :)

    Ich dachte der Hauptvorteil wäre, dass die Wesenheit auch magische Effekte analog zu den Regelansätzen bei einer Artefaktseele hervorrufen könnte. (Z.b. bei einem Humusdschinn evtl. ein heilender Effekt bei einem verletzten Kameraden bei Berührung der Keule o.ä.) weil die Erleichterung der Proben, die die Keule betreffen ja bei einer geschafften LO- Probe LO/2 ist, aber bei einer misslungenen LO-Probe eine Erschwerniss von LO/2 anfällt und somit gerade anfangs bei niedriger LO ja eher eine ziemlich große Last für den Schamanen darstellt und keinen Vorteil. Außerdem wäre es ja dann völlig irrelevant welche Wesenheit in der Keule des Schamanen wohnt. (was wegen der dreifachen Kosten eines Dschinns im Vergleich zu einem Totengeist schon recht unverhältnismäßg wäre, bzw. die Ritualprobe bei Geist der Keule ja auch schwerer ist, wenn man sich für einen Dämon oder Dschinn entscheidet statt für einen Totengeist.)

    Aber ich werde mal das Kapitel im WdA, das du angesprochen hast mal raussuchen. Vielleicht werd ich daraus ja schlau :D

    Hallo!

    Ich war gerade dabei einen Nivesenschamanen zu erstellen und bin auf den Vorteil beseelte Knochenkeule gestoßen und fand den sehr interessant. Dieser Vorteil erlaubt einem ja von Anfang an schon eine von einem Wesen besessene Keule zu führen, wie mit Geist der Keule. Es gibt dann einen Verweis ins SRD, wo aber kaum etwas dazu zu finden ist.

    Deswegen meine Frage: Gibt es genaue Regeln dazu, was der beseelende Geist/Elementar/Dämon bereit ist für mich zu tun und was er überhaupt genau tun kann?( Im SRD wird nur die Magie der Artefaktseelen angesprochen)

    Wie viel ASP hat er und wie regenerieren sich diese? Kann ich mit ihm "sprechen"? Und am allerwichtigsten: Wie bringt man eurer Meinung nach sowas gut an den Spieltisch?

    Ich glaube, ich würde das den Angreifer entscheiden lassen. Auf dem Rücken liegend kann man sich einfach bei weitem nicht so schnell rückwärts bewegen wie auf den Füßen. Wenn der Angreifer darauf "Rücksicht" nimmt und will, dass der Verteidiger vor ihm kriecht, ersetzt das kriechen den Schritt in der freien Aktion. Wenn nicht, gelten die Regeln zur Unfähigkeit des Zurückweichens. Wäre jetzt meine spontane Idee.

    Das wäre jetzt tatsächlich auch mein Lösungsansatz gewesen.

    Danke für die schnelle Antwort!

    Und was würde eurer Meinung nach dann an die Stelle der freien Aktion Schritt treten? Quasi die gleiche freie Aktion nur an die geänderten Umstände angepasst (z.b. weg robben oder so etwas) ? Oder würden dann gleich die Regeln zu der Situation zum Tragen kommen, dass der Verteidiger nicht mehr zurückweichen kann?

    Zur Länge der Waffe: Mein Charakter führt eine Zweililie.

    Hallo Leute!

    Ich wollte fragen, ob ein Ausfall auch gegen einen Gegner, der beispielsweise durch ein Umreißen, Niederwerfen oder einen Fußfeger (oder eben einen Patzer) zu Boden verfrachtet wurde, möglich ist. Finde dazu nichts in den Regeln, aber aus Film, Fernsehen und Bücherwelt kennt ja man solche Szenen, in denen ein Charakter am Boden liegt und jemand ihn mit Schlägen eindeckt und zurücktreibt. Kleine Anmerkung: Wir spielen ohne Distanzklassen.

    Wisst ihr ob irgendwo eine Regel dazu zu finden ist? Falls nicht, wie seht ihr das?

    Danke schon mal :)

    Danke für die schnelle Antwort!

    Kann man den Dschinn eigentlich auch an meinen Charakter binden oder geht das nur mit Dämonen?

    Müsste ich dann eine erneute Kontrollprobe für den Dienst Schutz werfen?

    Und wie ist eigentlich der Einsatz von 4 ZfP* nach der Zauberprobe für "zusätzliche Dienste die über den Rahmen der AsP hinausgehen, die das Elementarwesen für seinen Beschwörer einzusetzen bereit ist" (Elementare Gewalten S. 149, links unten) zu verstehen? Kann ich dann einfach wild drauf los befehlen? Oder verrechne ich das mit den gesamten AsP des Dschinn? Oder verstehe ich die Passage vielleicht völlig falsch? Würde sich irgendwie seltsam anfühlen, das ganze System mit dem AsP-Volumen mit nur 4* ZfP umgehen zu können.