Beiträge von Satinavian

    Leider gibt es ja immer wieder Spieler, die es nicht mögen, wenn man ihre Wahlmöglichkeiten einschränkt. Das sind dann auch meistens diejenigen, die solche zu starken Charaktere entwickeln.

    Wie gesagt, es kommt darauf an, ein Gleichgewicht zu finden.


    Außerdem : Die meisten Runden, die fast alles erlauben, haben trotzdem fast nie überoptimierte Charaktere, die die Grenzen ausloten. Weil die meisten Spieler daran gar kein Interesse haben. Selbst in meinen freizügigsten 3.5 Runden ist nie ein Ubercharger oder persistomancy Codzilla aufgetaucht und chaingating gab es auch nie. Dafür hatten ein paar echte Exoten wie einen Pixie-Paladin, einen Mumienkrieger und einen Oger-Warhulk, die es wohl in restriktiven Runden nie gegeben hätte.

    Wie geht ihr mit starken Kombinationen um?

    Hätten das die Entwickler berücksichtigen und besser balancieren sollen?

    Generell ist es schwierig : Je mehr tatsächlich relevante Entscheidungen man bei Charakterbau und Steigerung treffen kann, desto häufiger gibt es gute und weniger gute Wahlmöglichkeiten. Und oft sind es gar nicht Fähigkeiten an sich, die zu stark oder zu schwach sind (wo man als Regelschreiber nachbessern kann), sondern Kombinationen, die Synergien oder Redundanzen erzeugen. Gegen letztere lässt sich halt nur was machen, wenn man Wahlmöglichkeiten einschränkt.

    Bedenkt man das Alles, heißt es, eine gute Mitte zu finden. Genug Balancing, dass das Spiel funktioniert und nicht ständig Charaktere andere in den Schatten stellen, genug Charakteroptionen und Kombinationen,

    dass die Spieler ihre Konzepte realisieren können und sich auch nicht langweilen.

    Wo genau diese optimale Mitte ist, ist Geschmackssache und dennoch oft Fokus erbitterter Diskussionen.


    Konkret für D&D kommt noch dazu, dass es haufenweise Altlasten hat, die Balancing erschweren, die loszuwerden allerdings vielen Spielern das Gefühl geben würde "das ist nicht mehr D&D". Seitdem 4E so grandios gescheitert ist, ist man da sehr vorsichtig geworden.

    Ich frage mich auch, wie sich WotC letzter Skandal um die Lizenz und One D&D da eventuell noch drauf auswirken werden oder ob das an der Deutschen Szene weitgehend vorbeigeht.

    D&D bekommt gerade den BG3 Schub. Ich erwarte nicht, dass es in nächster Zeit schwächelt.

    Allerdings könnte es sein, dass D&D Beyond nicht voll davon profitiert und der VTT floppt.

    D&D5 hätte ich erwartet, aber PF2 überrascht mich jetzt doch ... ich dachte, das ist "das" Konkurrenzprodukt zu D&D ...

    PF2 setzt halt stark auf organized play, was hierzulande ja nicht wirklich existiert. Die Regeln sind sehr gut, um mit wechselnden Spielern und Charkteren Kurzabenteuer mit immer ähnlichen Mustern und spanndenden Kämpfen zu haben, ohne das irgendwo das Balancing hakt.

    Aber das interessiert die Käufer hier kaum. Mich auch nicht. PF1 bleibt für mich der beste D&D Ableger.


    Das ist ein bisschen schade, denn eigentlich bringt PF2 viele gute Innovationen. Das exploration und downtime Zeugs, die Idee der gestuften skill feats, class feats statt tausender Archetypen. Aber am Ende kommen halt Charaktere raus, die sich irgendwie uninspiriert anfühlen. Und die immer gleiche Werte-Tretmühle ist prominenter als zuvor.

    Das ist aber genau das, was DSA4 mit dem Nachteil "Randgruppe" hatte und sogar DSA5 in Ansetzen mit ähnlicher Wirkung, wenn auch schwächer mit Nachteilen wie "unpassender Name" hat.

    Und ja, wenn der Ork quasi immer Abzüge auf gesellschaftliche Proben bekommt, weil er Ork ist, spricht nichts dagegen, wenn er zum Ausgleich gleichwertige Vorteile hat, weil er Ork ist.

    Wenn Menschen aus dem Mittelreich so viele soziale Vorteile bekommen, weil sie sich mit den meisten Einwohnern des Kontinents gut verstehen, sollen sie dafür blechen. Und zwar so viel, dass der Ork davon ebenjene gesellschaftlichen Nachteile wegkaufen könnte.


    Oder man macht Aventurien diskriminierungsfrei und vergibt eben nur in Ausnahmefällen Erschwernisse, wie wenn z.B. Vorurteile aufschlagen.

    Kulturkunde und Kulturunterschiede sind in diesen Punkten auch nicht anders. Situation einschätzen, Schwierigkeit festlegen und weiter spielen. Alle nötigen Regeln findet man RW ab S. 15

    Es ist halt eher eine Sache der Fairness. Wenn manche Kulturen fast immer Erschwerbisse bekommen und andere fast nie, sollte das bei einem System wie DSA5 Punkte kosten/bringen. Ganz speziell für solche riesige Kulturen wie "Mittelreich" oder eher Nischenkulturen wie "Archaische Achaz".

    Ich hab die Regel mit der Erschwernis von 0 bis -3

    Aus der Tabelle 'allgemein (aktive Partei)' der Fokusregel 'Soziale Konflikte':

    Danke.

    Also nur für die Vergleichsproben gegen Willenskraft und selbst bei falscher Kultur/Spezies kann der Aufschlag 0 bleiben. Aber der Meister kann dem Achaz-Casanova eine -3 auf den Betörenversuch geben wegen Spezies. wenn er will, verstehe.

    Gefällt mir trotzdem nicht besonders.

    Ist halt immer das gleiche Problem : Wie nuanciert will man Fähigkeitenprofile ? DSA5 hat die Zahl der Talente ja absichtlich eingestampft, was vieles übersichtlicher macht und keine "nutzlosen" Talente erlaubt. Aber dafür gehen halt Details verloren.

    Im Prinzip wäre ich deiner SF gegenüber aufgeschlossener, wenn sie :

    - nur 3 Stufen hätte

    - nur Wissensabfragen zu der Kultur erleichtert, aber keinerlei Interaktionsboni gewährt.

    - entsprechend auch nur 1 Punkt pro Stufe kostet, mit dem üblichen : Jeder hat das Maximum in der eigenen Kultur.

    Und damit kommt auch Rakorium besser hin, denn der kann ganz sicher nicht besser mit Echsen interagieren als jeder andere.

    Bisher erschwert es einem Spieler die Probe wenn man aus unterschiedlichen Kulturen stammt um 0 bis -3 im sozialen Konflikt.

    Ja, das finde ich auch nicht gut. Das führt dazu, dass manche Charaktere die ganze Abenteuerlaufbahn die drei Punkte Erschwernis auf jede Probe bekommen und andere nur dann, wenn sie in wirklich exotische Orte reisen. Ohne, dass es dafür Punktausgleich gibt. Außerdem bleiben Fragen der Symmetrie offen. Und welche Kulturdifferenzen genau mit welcher Erschwernis korrelieren, bleibt auch offen. Wobei, ist das wirklich die Regel ?

    Regel Kulturkunde sagt stattdessen :


    Optionale Regel

    Helden können bei Gesellschafts- und Wissenstalenten eine Erleichterung von 1 erhalten, wenn es um Themen aus ihrer Kultur geht, und eine Erschwernis von 1, wenn sie es mit Themen zu tun haben, die ihre Kultur nicht oder kaum kennt. Der Meister sollte in jedem Fall das letzte Wort haben und aufpassen, dass durch diese Modifikatoren nicht das Spielgleichgewicht gestört wird. Durch den Einsatz dieser Optionalregel wird das Spiel etwas komplexer.

    Was erheblich weniger problematisch ist. Erstens ist die Erschwernis nur 1, zweitens fällt sie nur themenbezogen an, wenn das, worum es geht, in der eigenen Kultur nicht/wenig präsent ist.

    Erstens sagt das einem immer noch nicht, worauf man für konkrete Fragestellungen wie "Können Goblins im Dunkeln sehen" nun würfelt. Ja, man bekommt Erleichterungen, aber die richtige Talentprobe zu finden, ist genau so schwer wie zuvor.

    Zweitens ist das absolut broken. Jeder bekommt also 5 Punkte Erleichterung für jegliche Interaktionen in der eigenen Kultur ? Das überschattet doch generell die eigentlichen Talentwerte und sorgt dafür, dass jeder, der nicht aus der Hauptkultur des Kampagnienschauplatzes ist, aufgeschmissen ist.

    Nicht einmal der Adel ist das.

    Auch dieser muss bei Anklage durch einen Freien, vor seinem Lebensherren seine Unschuld beweisen.

    Korrekt. Dennoch kann nicht jedes Gericht über den Adligen urteilen. Dazu muss es ein hinreichend hochrangiges sein. Gildenmagier haben nicht das gleiche Privileg.

    Weiterhin zitierst du aus dem WdZ :

    n rein weltlichen Angelegenheiten – sei es Belästigung durch alchimi-

    stische Tätigkeiten oder ein Diebstahlsdelikt – sind auch Magier den

    örtlichen Gesetzen unterworfen und werden von Richter, Vogt oder

    Baron abgeurteilt. Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen

    wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen.

    Lies bitte noch mal genau : Der CA wird hier bei mittels Magie durchgeführten Kapitalverbrechen zu Rate gezogen. Bei den rein weltlichen Angelegenheiten sind statt dessen nur die örtlichen Gesetze relevant, wenn es um Urteile von Richter Vogt und Baron geht. Die weltlichen Gerichte verhandeln keine Streitfälle des Gildenrechts. Das machen die Gildengerichte allein, denn genau dazu sind sie da.

    Zitat

    *nur 'in diesen Fällen', ergo: nicht immer

    "In diesen Fällen" ist etwas ganz anderes als "nur in diesen Fällen". Es könnte ebenso meinen "auch in diesen Fällen" oder "sogar in diesen Fällen".

    Und glücklicherweise wird anderswo präzisiert, in welchen Fällen es nicht passiert : Bei Bagatelldelikten, die weltliches Recht und nicht Gildenrecht betreffen.

    Vertragsbruch ist kein magisches Verbrechen.

    Es ist auch kein weltliches Verbrechen. Es ist überhaupt kein Verbrechen. Aber das ist nicht so schlimm, denn Verstoß gegen die Kleiderordnung ist auch nicht wirklich Vertragsbruch. Und davon, dass Magier heilige Eide auf den CA schwören, höre ich zum ersten Mal. Wäre auch ziemlich absurd, wenn der jeden Konvent revidiert werden kann.

    Ein Commentariolus ist aber keine rechtsgültige Ergänzung, der Vorschrift.

    Es ist schlicht die Interpretation und Meinung eines Aventuriers, die öffentlich gemacht wurde.

    Für die Rechtsprechung relevant ist weit weit mehr als das tatsächlich geschriebene Gesetz. Gewohnheitsrecht, Präzedenzfälle, Umsetzungsregeln, besondere Hinweise, Fußnoten, Formulierungen, die unter Juristen eine andere Bedeutung haben als ihre wörtliche usw. Genau deshalb kann man einem Laien nicht einfach ein Gesetzbuch in die Hand drücken und denken, er wird es schon korrekt interpretieren.

    Wenn einer der einflussreichsten Paragraphenreiter der GGGdG einen Kommentar zu einem Kapitel zum CA und dessen Umsetzung in der Praxis macht, ist das potentiell mehr als nur eine Meinung. Wie Rohals Erben ja dann bestätigt hat.

    Zitat von Rohals Erben S.62

    Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Offensichtlichkeitsgebot des Pamphlets: Gildenmagier dürfen ihren Stand nicht verhüllen. Wo der Codex Albyricus alle Details zu diesem Punkt nur als Empfehlung formuliert, werden sie im Pamphlet als bindende Regeln interpretiert. Siegelpflicht und Gewandordnung sind also überall dort, wo der Codex durch das Garether Pamphlet ergänzt wird, tatsächlich verbindlich.

    Die Details werden vom GP als bindende Regeln interpretiert.

    In Gareth ist die Kleiderordnung also zwingend.

    Solange ausschließlich der CA und nicht das GP gilt, ist die Kleiderordnung nur eine Empfehlung.

    Habe selber darüber nachgedacht, ob ich noch auf das Garether Pamphlet eingehe.

    Ja, das Garether Pamphlet ist ein weltliches Gesetz, separat vom CA und wird auch vor weltlichen Gerichten verhandelt. Allerdings sind die Auszüge, die wir vom Pamphlet diesbezüglich haben, alle zum Siegel und zur allgemeine Erkennbarkeit von Magiern, nicht auf die 5 Gewänder zugeschnitten. Der RE-Auszug ist die erste Stelle, die auch nur darauf hindeutet, dass das GP ähnlich konkret wie der CA sein könnte

    Aber sowohl nach WdZ als auch nach AAL, hat die Weltliche Obrigkeit IMMER die Gerichtsbarkeit inne.

    In dieser Pauschalität eben nicht. Die weltliche Gerichtsbarkeit kümmert sich nicht um Dinge, zu denen die weltlichen Herrscher keine Gesetze erlassen haben.

    Zitat von WdZ S. 298

    Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den ‘gefährlichen Madajünger’ vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss besser aufgehoben sei, zumal die Weiße Gilde auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen (was des Vogtes Säckel füllen kann).

    Dieser Abschnitt sagt ja klipp und klar, dass selbst bei mittels Magie begangenen Kapitalverbrechen (was AAL Schwerverbrechen nennt) weltliche Vertreter des Gesetzes immer noch über Gerichtsbarkeit verfügen.

    Nein.

    Dieser Abschnitt sagt klipp und klar, dass bei Kapitalverbrechen, wo ja offensichtlich weltliche Gesetze existieren und weltliche Gerichte zuständig sind, sich daran nichts ändert, wenn Magieeinsatz im Spiel war oder Magier die Täter.

    Die weltliche Gerichtsbarkeit ist also nicht selbst bei mit Magie begangenen Kapitalverbrechen im Spiel, statt dessen bleibt sie für Kapitalverbrechen zuständig, auch wenn Magie im Spiel war.

    Bei Bagatellen in 'profanen Belangen' (wo der Bruch mit der Kleiderordnung, in meinen Augen, dem Kontext nach drunter fällt) müssen sie nicht einmal die Gilde über den Rechtsbruch in Kenntnis setzen:

    Ich denke nicht, dass das damit gemeint ist. Eher, dass der Magier, der die Zeche geprellt hat, ganz normal wie jeder andere Zechpreller behandelt wird, statt dass der ganze Benachrichtigung/Gildenbeobachter/Auslöse-Zirkus anfängt. Boten, Wartezeiten und Experten sind zu teuer, um sie bei kleinen Streitwerten zu bemühen. Dazu ist die Regel da.

    Das betrifft insbesondere Dinge, die normalerweise vor niederrangigen Gerichten behandelt werden.

    Die Kleiderordnung gehört eher zu den Vorschriften von Magiern für Magier. Die Magierschaft gehört genau so wie die Kirchen, die Zünfte usw. zu Gruppen, die eigene Regeln und eigene Gerichtsbarkeit für eigene Mitglieder haben. In genau diese Reihe wird der CA ja in der GA gestellt. Und in all diesen Gruppen ist es so, dass gerade Kleinigkeiten/Bagatellen und interne Angelegenheiten von den internen Gremien/Gerichten verhandelt werden aber gerade eben Kapitalverbrechen eher nicht.

    Dass Gildengerichte überhaupt auch mal über magische Schwerverbrechen entscheiden dürfen oder manchmal solche Fälle von weltlichen Gerichten überwiesen bekommen, ist als besonderes Privileg und Gunstbeweis zu verstehen, welches zeigt, wie viel mehr Einfluss z.B. die graue Gilde hat im Vergleich zur Schusterzunft. Aber im Kern sind die Gruppen ähnlich. Wenn es bei den Schustern Streit um ein Gesellenstück gibt, entscheidet das die Versammlung der Schustermeister nach den Regeln der Schusterzunft. Ebenso, ob die Tracht eines Schuster den Regeln genügt oder nicht (solange nicht eine andere Gruppe behauptet, der Schuster hätte ihre Tracht/Standessymbole getragen). Und das ist mit dem CA und den Gildenmagiern exakt das Gleiche. Ob der Praiosgeweihte, der, falls er sehr betrunken ist, irgendwelchen Unsinn fabuliert, gegen das Wahrheitegebot verstoßen hat oder nicht und falls ja, welche Strafe angemessen ist, wird ebenfalls nicht vor einem weltlichen Gericht verhandelt, ganz gleich, ob Bagatelle oder nicht.

    Wie viel Bosparano ein Eleven können muss, um Adept zu werden und ob der Examinator parteiisch war, wird nicht vor einem weltlichen Gericht verhandelt, ob das Große Gewand die richtige Farbe hatte, auch nicht.

    Der Konvent hätte es auch einfach bei "ein Magier muss stets durch seine Kleidung erkennbar sein" belassen können.

    Was effektiv das ist, worauf der erste Commentariolus aus 1010 hinausläuft. Ob der nun nur die Rechtspraxis beschreibt oder gar selbst als Auslegungshilfe zu verstehen ist (historisch haben viele solche Kommentare zu Gesetzeswerken fast selbst gesetzescharakter entwickelt, allerdings nur manchmal) , sei dahingestellt, aber offensichtlich wurden und werden die Bekleidungsvorschriften in der Magierschaft schlicht nicht streng gelebt.

    Rohals Erben macht nicht viel anderes, als hier den IT-Text durch eine effektiv gleich lautende OT-Aussage zu ersetzen.


    Wenn der Verstoß gegen die Kleiderordnung nur eine Bagatellvergehen ist, dann obliegt sie nicht der Gildengerichtsbarkeit, sondern der Weltlichen 'des Greifen'.

    Die Gilde hat nur bei Verbrechen mittels Magie die Gerichtsbarkeit inne.

    Auch das ist nicht korrekt.

    Die Gildengerichtsbarkeit beschäftigt sich sehr wohl auch mit rein magierinternen Angelegenheiten, einschließlich Bagatellfällen. Das betrifft insbesondere all die Dinge, die die weltliche Gerichtsbarkeit überhaupt gar nicht verfolgt oder verhandelt. Da ist natürlich nichts mit Überstellungen, für so was muss der Kläger schon gleich zur Gilde gehen.

    Man sollte auch nicht aus den Augen verlieren, dass die Textschnipsel, die wir zur Gesetzeslage haben, sich sehr auf Verbrechen konzentrieren. Dass aber wohl die meisten Gesetze und auch die meisten Verhandlungen immer und zu jeder Zeit Zeug betrifft, das modern unter Zivilrecht laufen würde.

    In WdH tragen Andergaster Magier noch einen wattierten Waffenrock oder einen Lederpanzer (obwohl erstaunlicherweise nicht von einem Dispens für den die Rede ist).

    Nach meiner Erinnerung :

    Der andergaster Lederpanzer wurde ursprünglich mal als eine 2/2-Rüstung aus nichtgehärtetem Leder eingeführt. War also sowohl den DSA3-Regeln für Magierrüstungen maximal 2 konform als auch den CA-Formulierungen, die nur gehärtete Leder verbieten. Aber in irgendeiner DSA4.0 Beschreibung war mal kurz von einem Dispenz die Rede, der dann allerdings in der nächsten Auflage gestrichen wurde, weil gar nicht nötig. WdH hat immer noch den "leichten" Lederpanzer mit 2/2 statt 3/3, sagt aber an dieser Stelle nicht explizit, dass es nichtgehärtetes Leder ist, was es aber wohl immer noch sein soll.

    Inquisitoren haben eine vernünftige rechtliche Ausbildung und halten sich an gängige Rechtspraxis, Bannstrahler haben eh keine Befugnisse, über Magier zu richten und Adlige, die Willkür betreiben wollen, haben genug Spielraum, da nicht irgendwelche fragwürdigen Interpretationen obskurer Gesetze benutzen zu müssen.

    Und das macht alle Inquisitoren immer gerecht und ehrlich und Bannstrahler nehmen sich niemals mehr raus als sie dürfen? In deinem Aventurien sind diese beiden Orden frei von Korruption und Fanatismus?

    Und in Bezug auf Adlige bin ich mir auch nicht sicher, ob es stimmt was du da sagst.

    Spielraum muss durch eine Anklage geschaffen werden, ohne eine Anklage kann ein Adliger nicht wirklich viel gegen ein Gildenmitglied unternehmen.

    Inquisitoren tauchen recht selten auf und wenn, aber sie andere Dinge zu tun als sich mit so was lächerlich zu machen. Auch, wenn sie es theoretisch tun könnten.

    Bannstrahler nehmen sich durchaus mehr raus als sie dürfen. Aber das muss ein Gildenmagier sich nicht bieten lassen.

    "Hast du wirklich alle 5 Gewänder ? Zeig sie her"

    "Was geht dich das an ? Und nein, ich werde nicht meine Besitztümer von einem dahergelaufenen aufgeblasenen Trottel untersuchen lasse. Und jetzt gibt den Weg frei und lass Leute höheren Standes passieren."

    Magier haben einen höheren SO als typische Bannstrahler. Nicht viel, aber genug.

    Adlige haben ihre Macht hauptsächlich in ihrem Herrschaftsgebiet. Wo sie sowohl Gesetze erlassen können, als auch für deren Durchsetzung zuständig sind und sogar (je nach Schwere und Titel) selber darüber Gericht halten dürfen.

    Wenn die jemanden schikanieren wollen, dann können die das. Warum das Gildenrecht bemühen, dass die Magier eh besser kennen und außerdem die Magier den Gilden überlässt, wenn man einfach sagen kann "In dieser Baronie muss jeder Gildenmagier jeden morgen bei Sonnenaufgang bei der Burg antanzen und dem Hauptmann seine Pläne für den Tag erläutern, damit dieser rechtzeitig über gefährliche Zauberei Bescheid weiß" ?

    Ich halte die Interpretation, dass die Gewänderregeln den Besitz meinen, auch aventurisch für nicht relevant. Nicht mal für Leute, die es explizit zu Schikanezwecken nutzen wollen.

    Schau nochmal in dein WDZ

    Der Passus von Seite 296f. ist belegt mit:

    Gemäß der neuesten Fassung (1022 BF) des Codex Albyricus, speziell Folio I ... Im Bereich der Rüstungen sind untersagt ...

    - M.M.S Kosmaar; Commentariolus, Punin 1023 BF

    Es ging um den Absatz "von Waffen und Rüstungen", nicht den Absatz "vom Gewande". Und nicht nur gibt Kosmaar hier die aktuellen Rüstungsregeln wieder, er diskutiert sogar die Änderung zu den älteren CA-Auflagen, die wohl den Begriff Corpuswehr enthielten und in ihrer Auslegung umstritten waren. Der CA enthält also definitiv einen Abschnitt über angemessene Rüstungen für Magier und zwar nicht als Teil der Gewänderregeln.

    Weil Bannstrahler und Inquisition sich immer nach dem gesunden Menschenverstand richten, wenn es um die Bestrafung von Zauberern geht?!?

    Und Adlige immer das Gesetz ehrlich und gerecht vertreten?!?

    Inquisitoren haben eine vernünftige rechtliche Ausbildung und halten sich an gängige Rechtspraxis, Bannstrahler haben eh keine Befugnisse, über Magier zu richten und Adlige, die Willkür betreiben wollen, haben genug Spielraum, da nicht irgendwelche fragwürdigen Interpretationen obskurer Gesetze benutzen zu müssen.

    WdZ. S. 296

    Ist kein direkter CA Auszug aber Sirdon Kosmaar diskutiert die neueste CA Version und ihre Änderungen an Waffen und Rüstungen. Ja, effektiv sind nur Gambesons, Tuchrüstungen, leichte Lederrüstungen, Iryanrüstungen und ähnliches gestattet. Aber das meine ich ja : auch der Gambeson ist nicht wirklich konform mit den fünf magischen Gewändern und darf trotzdem getragen werden, wenn es in den Kampf geht.


    Generell verstehe ich Kleidervorschriften auch als "Womit darf man herumlaufen", nicht "was soll man daheim im Kleiderschrank haben". Ich denke, wer inneraventurisch letzteres aus den Gesetzen liest, macht sich einfach nur lächerlich.

    (Ich glaube Andergast z.B. gehört zu den Reichen, wo der Codex zwar gilt, aber so etwas wie die Kleidervorschriften, Rüst- und Waffeneinschränkungen stark modifiziert wurden. Zum Beispiel ist das Tragen eines Kurzbogens, teil der typischen Ausrüstung.)

    Gerade Andergast wird ununterbrochen geretconnet, sowohl das Land als auch die Akademie. Es war noch gar nicht so lange her, da waren die Andergaster Magier ganz besonders kodexkonform, weil die Gilde recht direkt die Akademieleitung übernommen hatte, um sicher zu stellen, dass die akademischen Grundlagen nicht zu Gunsten von Kampfkraft zu kurz kommen. Und plötzlich tauchen diese komischen Waldläufermagier mit Bögen auf...

    Andergaster über die Editionen zu spielen ist ein Krampf. Ständig erkennt man das eigene Land nicht mehr. Die Magiersache ist zwar nicht so schlimm, wie von einem Tag auf den anderen ein Patriarchat zu haben, aber trotzdem.

    Die Gewandungsregeln lassen viel Spielraum.

    Während z.B, das Reisegewand sich über Stoff und Farbe der Robe auslässt, sagt es fast nichts über den Mantel aus, der darüber getragen werden darf. Der darf aus den teuersten Materialien in beliebigen Farben und von beliebigem Schnitt sein Der eitle Magier, der sich kodexgemäß kleiden will, hat also eine große Garderobe von Mänteln, auch sehr dünnen Mänteln für verschiedene Anlässe, während die hässliche Leinenrobe kaum erblickt werden kann und mehr als Unterwäsche dient.

    Weiterhin ist zwar gesagt, zu welchen Zaubereien man die anderen Gewänder tragen soll, aber für alle anderen Gelegenheiten gibt es wenig Vorschriften. Es ist nicht gerade verboten, mit einem großen Gewand einkaufen zu gehen oder in einem heißen Sommer fast immer die kurze Tunica des Beschwörungsgewandes zu tragen.

    Standesübliche Kopfbedeckungen werden idR getragen. Deren Vorgaben sind auch idR wenig strikt.

    Erkennbarkeit als Magier war erfahrungsgemäß gegeben. Zwar kann man Gewänder schneidern, die technisch gesehen kodexkonform sind und trotzdem nicht nach Magier aussehen, aber bisher hat nie irgendein Magier dies für erstrebenswert gehalten. Eher im Gegenteil.

    Meine meistgespielte Magierin trug aber die meiste Zeit ihr Ordensgewand, nicht ihr Reisegewand.

    Nun ja, diese Art von Vorurteil wäre wohl in DSA kein regeltechnischer Nachteil

    Was die rein regeltechnischen Auswirkungen angeht, so bietet DSA ja nicht nur die Option "Würfel' auf den Nachteil ob etwas passiert, das der SL sich ausdenkt", sondern auch die viel sauberere Variante "Unter Einwirkung der schlechten Eigenschaft sind alle relevanten Proben um Nachteilshöhe erschwert.". Bei Vorurteilen währen das wohl alle gesellschatlichen Proben im Umgang mit Magiern und die meisten Wissensproben zu Magiern und ihrem Wirken.