Beiträge von Kasimir der Beleibte
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Wie sieht das eigentlich mit den preislichen Kosten von Helmen aus? Haben Helme gesonderte Regelungen?
Im Regelwiki steht nur (Beispiel Zwergenhelm): "Anmerkung: Der Zwergenhelm gilt als Plattenrüstung für die Trefferzone Kopf.
Helmvorteil: Gegen Treffer von Kreaturen der Größenkategorie groß oder riesig schützt der Zwergenhelm mit RS 7.
Helmnachteil: Proben auf Sinnesschärfe sind um 2 erschwert, wenn es ums Hören geht."
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Yolo Forum,
Wir haben uns die Frage gestellt, wie man pervertiertes Element erkennt ?
Ist es überhaupt von "natürlichen" Elementen zu unterscheiden, wenn ja was sind die Merkmale?Eine nächste Frage, die uns in den Sinn gekommen ist:
Wie ist das mit der Dämonenbindung?
Ist der gebundene Dämon an einen festen Auftrag gebunden, oder ist es möglich ihn durch ASP Aufwand neue Aufträge zu erteilen?Und nun noch eine letzte Frage:
Hat ein Ingerimm-Geweihter die Möglichkeit pervertiertes Feuer zu erkennen, und würde er dieses löschen? -
Ich hätte da mal eine ganz kurze und doofe Frage.
In DsA 5 hat man ja bei jeder Wiederholungsprobe eine Erschwernis von 1 Punkt, welche für 24 Stunden anhält. Heißt das jetzt, dass die Erschwernis auch noch anhält, selbst wenn die wiederholte Probe geglückt ist ?Also zum Beispiel ein Charakter schafft seine klettern Probe nicht. Er wiederholt die Probe (welche um den einen Punkt erschwert ist) und schafft sie diesmal. Einen halben Tag später wird abermals eine klettern Probe von dem Charakter verlangt. Hat er die Erschwernis immer noch ?
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Eine Kleinigkeit hätte ich aber dann doch noch.
Zunächst einmal zum Verständnis: Unsere Gruppe spielt momentan noch größten Teils nach DsA 4.1 Regeln, also unsere Charaktere sind nach DsA 4.1 Regeln gebaut. Dennoch wollen wir Schritt für Schritt nach DsA 5 wechseln und fügen dafür Schrittweise die neuen Regeln ein. Beispielsweise haben wir vor kurzem das Talentsystem mit den Qualitätspunkten eingeführt, oder das Erschwernisse und Erleichterung nun direkt die Eigenschaften beeinflussen.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen:
Momentan spiele ich einen Ingerimmgeweihten, welcher leider noch nicht im DsA 5 Regelwerk beschrieben ist. Und im Ingerimm-Vademecum auf Seite(n) 121f. unter der Überschrift "Geduld" heißt es: "Ein Ingerimmgeweihter kann unendlich Geduld zeigen, bis ein Werkstück seinen Ansprüchen genügt. [...] Er wird nicht müde, das Werkstück so zu formen, wie er es in seinem Inneren vorgesehen hat - und kostet es ihn auch mehr Anläufe, als ein Handwerker willentlich in Kauf nehmen würde."Wenn nun nach den Regeln aber vom Meister vorgegeben wird, wie viele Versuche (wie viel Zeit) maximal gebraucht werden dürfen. Ist es doch quasi unmöglich in DsA5 diesen "Gedulds" Aspekt eines Ingerimmgeweihten auszuspielen.
Natürlich ist es mir bewusst, dass auch mal das Werk eines Ingerimmgeweihten schief gehen kann, dennoch gehe ich davon aus, dass die Hilfsangaben im Regelwerk Angaben sind, welche für einen "Normalen" Handwerker gelten. (zum Beispiel: Ledermaske anfertigen: Zeitintervall pro Probe 2 Tage/ Anzahl der erlaubten Proben 5 (Regelwerk S.211)).
Für mich gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Entweder auf den Aspekt der "Geduld" bei Ingerimmgeweihten gänzlich verzichten.
2. Als Meister den Ingerimmgeweihten-Spieler generell mehr erlaubte Proben zugestehen, als man es einen nicht Ingerimmgeweihten-Spieler erlauben würde.
3. Den Ingerimmgeweihten-Spieler generell unendlich Proben erlauben und der Meister bestimmt nur das Zeitintervall. Wenn der Ingerimmgeweihte nun also 12 Proben für die Ledermaske benötigt um auf die 10 QS zu kommen, so benötigt er eben 12x2 Tage, also 24 Tage dafür. Die Arbeit würde ich dann scheitern lassen, wenn entweder ein Patzer geschehen ist (logischerweise), oder wenn zu viele misslungene Proben gewürfelt haben. Zum Beispiel, dass der Meister entscheidet, du hast unendlich versuche aber wenn du mehr als 3 misslungene Proben hast ist das Werk fehlgeschlagen. Oder wenn der Charakter durch misslungene Proben eine, vom Meister bestimmte Anzahl an einem negativen Talentwert "sammelt". Dafür müssten dann die misslungenen Proben getrennt aufgeführt werden. (Das war jetzt sehr kompliziert erklärt, lol)Das wären so die Möglichkeiten die mir einfallen würden.
Wie würdet ihr das, im Einklang mit den neuen Regeln handhaben ? -
Hallo alle Miteinander, ich hoffe, das dass das richtige Unterforum für meine Frage. (und schon mal sorry für den wahrscheinlich langen Post)
Ich habe mir vor kurzem das DsA5 Regelwerk besorgt und verstehe einiges an den "Sammelproben" nicht und hoffe, dass zumindest ein paar meiner Probleme beantwortet werden können. Ich hoffe, dass ich mich nicht allzu kompliziert Ausdrücke.
1. Wenn ich es richtig verstanden habe, läuft eine Sammelprobe so ab, dass der Meister für das Vorhaben des Spielers, eine erlaubte Anzahl an Proben festlegt, sowie einen Zeitintervall in welchen Abständen eine Probe gewürfelt werden darf. Innerhalb der erlaubten Proben müssen dabei 10 QS für ein finales Ergebnis erreicht werden, und bei 6 QS hat man ein brauchbares Zwischenergebnis erreicht.
Auf Seite 26 des Regelwerkes wo es um Sammelproben geht heißt es: "Es ist außerdem zulässig, das Ansammeln mit unterschiedlichen Fertigkeitsproben zu erreichen. Beispielsweise kann ein Held zur Herstellung eines neuen Speers verschiedene Talente (Metall- und Holzbearbeitung) einsetzen, da die Waffe aus unterschiedlichen Materialen besteht. In diesem Fall ist für die einzelnen verwendeten Fertigkeiten eine Zahl an QS angegeben, die erreicht werden müssen. Erst wenn alle QS in den einzelnen Fertigkeiten erreicht sind, ist die Probe insgesamt abgeschlossen."
Irgendwie verstehe ich nicht so richtig, was das genau zu bedeuten hat. Muss nun, wenn mehrere Talente benutzt werden für jedes eine QS von 10 erreicht werden, damit das Vorhaben erfolgreich ist ?
Müssen für alle eingesetzten Talente zusammen genommen ein QS von 10 erreicht werden ? Zum Beispiel, der Meister kann verlangen, dass der Spieler 7 QS in Holzbearbeitung und 3 QS in Metallbearbeitung ansammeln muss.
Gelten die 10 QS in diesem Fall überhaupt ?
Vielleicht kann ja jemand etwas mehr Licht ins Dunkle bringen.2. Wie wird das mit der Qualität bei Sammelproben geregelt, wenn sowieso immer eine QS von 10 erreicht werden muss. Zum Beispiel steht bei vielen Handwerkstalente (Regelwerk S. 206 ff. ), dass eine höhere Qualität ein besseres Produkt erzielen kann oder das Werk schneller Fertig wird. Wenn aber nun sowieso jeder eine QS von 10 erreicht werden muss. Das einzige was für mich logisch wäre ist, dass es hier um die erreichten QS pro einzelner Probe geht. Beispielsweise der Spieler will eine Amphore aus Tonformen und hat dabei 5 Proben mit einem jeweiligen Zeitintervall von 30 Minuten zur Verfügung (Angaben dreist von Seite 213 des Regelwerkes übernommen). Kann nun der Meister sagen, dass beispielsweise für jede QS über der ersten, der Charackter 5 Minuten einspart. Wenn er also eine QS von 4 erreicht benötigt er für dieses Zeitintervall 15 Minuten weniger, beziehungsweise kann die nächste Probe bereits nach 15 Minuten einsetzen.
Habe ich das so richtig verstanden?3. Ist es möglich ein größeres vorhaben in mehrere Schritte aufzuteilen. Beispiel: Ich möchte ein Musikinstrument, etwa eine Geige bauen. Nun sage ich dem Meister aber nicht etwa, dass ich eine Geige bauen möchte und er gibt mir die erlaubten Proben und das Zeitintervall, sondern ich möchte es Schritt für Schritt angehen und sage dem Meister, dass ich zunächst einmal nur den unteren Boden des Geigenkörpers anfertigen möchte und der Meister gibt mir für dieses "Teilvorhaben" eine Anzahl an Proben und das Zeitintervall.
Ist soetwas möglich ?Ich bedanke mich schon mal im voraus.