Hm, will ich diese Bilder im Kopf haben?!? Und wenn nicht, was kann ich dagegen tun?
Beiträge von Daswadan
-
-
Nachts könnte das mit den Schatten ein Problem sein. Für einen Schatten braucht man immer auch eine Lichtquelle, nochmalerweise die Sonne, denke ich. Du kannst übrigens nicht in jeden Schatten hineintreten, du benötigst einen "von der Größe her passenden".
-
Jungbluth: Bitte überdenke einmal deinen Umgangston...
Davon abgesehen:
Es gibt einen Unterschied zwischen Streaming und Download. Streaming von illegalen Uploads ist zurzeit noch eine Grauzone in der Gesetzgebung, während der Download “offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlagen“ verboten ist.
Es ist korrekt, dass es den sog. Privatkopieparagraphen gibt. ABER -> Auszug aus §53 Abs.1 UrhG:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine [...] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
----------
Das komplette Urheberrechtsgesetz kann man sich hier anschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Zur Vereinfachung hier zwei Auszüge von anderen Websites:
----------
Auszug aus anwalt-im-netz.de:
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:
- Wenn ein Mensch
- einzelne Vervielfältigungen
- eines fremden Werks
- für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
- herstellt
- und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
- und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.
Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein. So dürfte etwa der technisch beschlagene Sohn eine kopierte DVD nicht an seine Freunde verkaufen.
Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.
Eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage kann z.B. die garantiert "echte" 1-Euro DVD eines aktuellen Films oder eine CD mit Musikstücken von Filesharing-börsen sein. Ab 2008 sind auch viele Filesharingsysteme direkt betroffen: Eine "offensichtlich rechtswidrig" öffentlich zugänglich gemachte Vorlage, z.B. Musik oder Video, wie man sie bei Filesharing- oder Peer-top-peer-Netzwerken erhalten kann, kann ebenfalls nicht Gegenstand einer zulässigen Privatkopie sein.
----------
Auszüge eines Artikels von wissen.de:
Kopien von Musikstücken und Filmen für den privaten Gebrauch bleiben weiterhin erlaubt, solange die Vervielfältigung weder nicht kommerziellen Zwecken dient. Die Zahl der Duplikate darf dabei sieben Exemplare aber nicht übersteigen. Die Kopien dürfen in begrenztem Maße sogar an Freunde, Verwandte oder gute Bekannte weitergegeben werden aber nur, wenn dies unentgeltllich geschieht.
Allerdings legt das neue Urheberrechtsgesetz nun eindeutig fest, dass eine solche Kopier-Erlaubnis für den privaten Gebrauch nicht für “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen“ gilt. Hierdurch soll der Austausch nicht autorisierter Musikstücke und Filme durch Internet-Tauschbörsen unterbunden werden. Da bei den auf diesen Tauschbörsen kostenlos angebotenen Musik- und Filmdateien in der Regel davon auszugehen ist, dass diese ohne die Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt wurden, ist der Download solcher Daten nach dem neuen Gesetz verboten gleich ob zu privatem oder kommerziellem Zweck!
Tauschbörsen und Musik-Stores
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem Nutzer von Internet-Tauschbörsen wie z.B. Morpheus oder Kaazaa bewusst ist, dass die Einstellung der dort zugänglichen Musik-Files in den allermeisten Fällen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt ist. Das Herunterladen solcher offensichtlich illegal hergestellter Kopiervorlagen ist somit verboten. Erlaubt ist nur der Download von Musiktiteln, die von der Musikindustrie oder den Künstlern selbst ausdrücklich kostenlos zu Werbezwecken im Internet zur Verfügung gestellt wurden. -
Baller mich mich Seitenanzahlen voll.
7, 9, 13, 22, 23, 24, 31, 38, 44, 45, 47, 55, 62, 88, 93, 104, 122, 133, 134, 150, 212, 220Falls du weitere Seitenzahlen brauchst - ich habe noch viel mehr.
-
Wäre das Excel Heldenblatt auf heldenblatt.ch evtl. eine gangbare Alternative?
-
Oder "Orkse" im Plural... (frei nach Gollum)
-
Im LC ist für den Fulminictus als Zielobjekt "Einzelwesen angegeben". Also: Ja, deine Interpretation ist korrekt.
Es gibt auch eine Variante namens "Welle des Schmerzes", die auf alles in einem Umkreis von 3 Schritt Auswirkungen hat. Diese Variante richtet allerdings nur SP(A) an.
-
Ja klar kann man mehr zahlen! Wenn ich schlecht würfle, also z.B. etwas völlig hahnebüchenes oder unglaubwürdiges erzähle und der Händler das erkennt, sollte das Mali geben. Sonst kann Handeln ja nur neutral oder positiv verlaufen.
Das würde zum einen voraussetzen, dass der Verkäufer mit einer "Mit diesem Kunden kann man's ja machen"-Mentalität um die Ecke kommt und zum anderen, dass der Käufer keinen Plan hat.-> Aus meiner Sicht ist es für normale Einkäufe von Alltagsgegenständen wie Kleidung, Nahrung etc. eher unrealistisch.
Wenn man jedoch etwas Besonderes / etwas Seltenes einkaufen möchte, muss der Preis nicht unbedingt festgeschrieben sein, da wird der Verkäufer bestimmt schon einmal einen höheren Preis ansetzen, als er eigentlich erwartet. Das wäre dann eine Grundlage zum Feilschen.
Was ich ebenfalls für unrealistisch halte, ist, dass der Verkäufer bei einer Preisnachfrage sagt, dass eine Ware z. B. 1 Dukaten kostet, und dass nach ein wenig Würfelei ein Preis von 1,1 Dukaten heraus kommt. Sobald ein Verkäufer einen Preis genannt hat, wird dieser nicht mehr über-, sondern höchstens noch unterschritten.
Was auch noch zu beachten wäre, ist der Unterschied zwischen Handel (also Einkauf und Verkauf mit Gewinn oder Verlust) und simplem Einkaufen.
Für das ganze Thema wird auch in dem blauen Band Handelsherr und Kiepenkerl (Q4) etwas ausführlicher beschrieben. Für einen normalen Spieleabend muss man sich das Buch nicht extra zulegen (meine Meinung), aber für Spieler von SCs, die etwas mit Handel zu tun haben, oder die aus Kulturen kommen, in denen Feilschen zum guten Ton gehört, mag das interessant sein.
-
Ich habe im Netz unter dem Link
http://www.helden.de/forum/showthre…ge-Texte/page12
etwas gefunden. Ein Stück nach unten scrollen - Eintrag von TheRavenNevermore am 10.12.2004, 13:48.
Ist es das?
-
So schön die Übersetzungen ins Elfische / Elbische auch sind ( Keldorn: echt beeindruckender Wortschatz), aber Sindarin gibt es in Aventurien eigentlich nicht, oder?
-
Sauerkraut-Hackfleisch-Pfanne (5 Pers.)
Schnell gekocht, lecker und macht satt - dieses Gericht schmeckt in Andergast jedem vom einfachen Bauer bis zum Adeligen.
500g Hackfleisch *)
1 rote Paprika
500g Sauerkraut
2 – 3 Tomaten
1 Zwiebel
5 Prisen Kümmel
2 EL Tomatenmark
2 TL Senf
250ml Gemüsebrühe
1 TL Öl
Salz
Pfeffer
Paprikapulver edelsüß*) In Andergast ist Schweinehack authentischer, der Verfasser bervorzugt Rinderhack.)
1. Zwiebel hacken und mit Hackfleisch im Fett anbraten.
2. Paprika und Tomaten würfeln. Zusammen mit dem Sauerkraut zum Fleisch geben und kurz anbraten.
3. Mit der Brühe ablöschen. Tomatenmark und Senf hinzugeben. Mit Salz, Pfeffer und Paprikapulver sowie Kümmel würzen.
4. Etwa 20 Minuten bei geschlossenem Deckel köcheln lassen.Dazu Salzkartoffeln mit Kräuterquark servieren.
-
Wie sagt man so schon? "Sprechen hilft - viel sprechen hilft viel."
Wäre es vielleicht eine Option, wenn du an einem Nicht-DSA-Abend ein Gespräch unter vier Augen suchst. Zum einen wird nicht der nächste Spielabend mit Ansage geschrottet. Zum anderen ist der Druck, dem sich derjenige vielleicht ausgesetzt sieht, wenn er an einem Spielabend mit seiner Meinung alleine gegen alle anderen steht, nicht so groß.
Dass das Ganze natürlich zu einer neuen Diskussion führen wird, ist unbestritten. Aber ohne eine Diskussion sehe ich nicht, wie zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung gefunden werden soll. Eine Vorgabe von deiner Seite gefolgt von einem "Ja, prima, machen wir so!" von der anderen Seite scheint ja eher unwahrscheinlich.
-
Letztes Wochenende habe ich das Gewürz-Mischbrot gebacken, hier das Bild dazu:
Das gab's als Beilage zum Al'Anfanischen Feuertopf. Ein Foto davon kommt noch von @Sir Gawain. Eins sei schon einmal verraten: lecker!
-
Füttert den Meister, ansonsten verfüttert er euch an einen Kaiserdrachen.
Bei uns hießen die 1 kg Harobo Dosen seinerzeit "Die Werkzeuge des Meisters".
-
Gewürz-Mischbrot
"Ich habe in unserem Kontor in Kannemünde ein Brot gekostet, so würzig und lecker, gegen das ist ein Brot aus der Heimat fast fade. Das Rezept konnte ich dem Bäcker nach einer guten Flasche Schnappes abschwatzen."
- Angestellter des Hauses Stoerrebrandt in Festum zu einem Kollegen -Zutaten:
200 g Roggenmehl Typ 1370
300 g Weizenmehl Typ 550
1 Würfel Hefe
1 TL Zucker
150 ml warme Milch
200 ml warmes Wasser
1 Bund Schnittlauch
1 kleine gehackte Zwiebel
2 TL Salz
1/2 TL Kümmelsamen
1 TL Fenchelsamen
2 TL Oregano
4 EL ÖIZum Bestreichen:
1 Ei
2 EL Milch
etwas SalzZubereitung:
Mehl in eine Schüssel sieben, eine Vertiefung hineindrücken. Die Hefe in die warme Milch bröckeln, Zucker zugeben und Hefe in der Milch auflösen (verrühren). Hefe-Zucker-Milch in die Vertiefung schütten, mit etwas (wenig) Mehl vom Rand der Vertiefung verrühren. 15 Minuten gehen lassen. In der Gehzeit die Zwiebelwürfel andünsten.
Alle weiteren Zutaten zufügen und mit dem Handrührgerät (Knethaken) erst auf niedriger, dann auf höchster Schaltstufe verkneten, bis sich der Teig vom Schüsselrand löst. (Mehr Spaß macht das Kneten per Hand, ist aber auch anstrengender.) Etwa 50 Minuten gehen lassen.
Mit bemehlten Händen den Teig durchkneten, ein ovales Brot formen und auf ein gefettetes Backblech (Anm.: Backpapier funktioniert auch) legen. Weitere 20 Minuten gehen lassen.
Den Teig einmal längs einschneiden. 1 Ei, Milch und Salz verrühren und damit einpinseln.
Auf mittlerer Schiene in den vorgeheizten Backofen schieben.
Backzeiten:
Elektroherd: ca. 50 Minuten bei 225 Grad.
Gasherd: ca. 50 Minuten auf Stufe 4. -
@Halldor: Die Brötchen auf dem Foto sind echt gut drappiert.
Schweineschmalz ist würziger als Butterschmals - probier's mal aus. Die Brötchen sehen genau so aus wie bei uns zu Hause. Warst du auch überrascht, wie schwer so ein einzelnes Brötchen ist? Das ist mir beim ersten Backen so gegangen.
-
Das mit den Dunklen Zeiten wäre eine elegante Lösung für das Pinien-Kalb, allerdings erstelle ich ungern eine Kategorie mit nur einem Rezept; bis noch mehr antike Rezepte auftauchen würde ich es im traditionsbewussten Horasreich einordnen.
Och, aus der Kategorie "Pinienkalb" oder "Weinbrötchen" (sprich: alte, römische Rezepte) sollte sich bei uns noch etwas finden lassen.
-
Heute haben Sir Gawain und ich das Ghulasch aus Maraskan nachgekocht.
Zugegeben, nachdem wir beide nach Lesen des Rezepts kläglich an einer MU-Probe gescheitert sind , haben wir statt der 16 (!!!) getrockneten Chilis „nur“ 6 genommen. Wir waren uns einig, dass das so sehr gut gepasst hat, die Schärfe kam noch gut durch.
Ghul hatte unser Metzger übrigens gerade nicht vorrätig, deswegen sind wir auf Rind ausgewichen - das hat dem Geschmack aber nicht geschadet.
Ansonsten haben wir uns an das Rezept gehalten, lediglich beim Abschmecken habe ich mich noch für 1 zusätzlichen TL braunen Zucker und 1 TL Salz entschieden. Beim nächsten Mal würde ich die Paprika erst zusammen mit den Curryblättern eine Viertelstunde vor Ende dazugeben, damit die noch ein wenig Biss behält.
Fazit: Lecker, nachkochen lohnt sich!
Und so sah das Ghulasch aus: -
Leider musste ich dafür drei Rezepte etwas umformulieren bzw. Fluff-Texte löschen, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Wenn du, @Daswadan , diese Texte nachträglich bearbeitest oder die Erlaubnis der Rechtinhaber einholst kann ich das aber natürlich rückgängig machen.
Ich habe auf meine Anfrage bisher leider noch keine Antwort von "Halle der Helden" erhalten. Ich bleibe aber am Ball und frage noch einmal nach. -
Ja, auf die Halle der Helden war ich auch gestoßen. Meine Mailanfrage ist schon unterwegs.