Beiträge von Sumpfdolde

    Mittelreich das Prinzip der Volljährigkeit gibt - und zwar im Sinn der Selbstbestimmung, z. B. über den Aufenthaltsort?

    So betrachtet gibt es für den Gros der Mittelreicher niemals eine Volljährigkeit, da als nichtfreie Untertanen das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bei dem örtlichen Baron oder Edelherrn liegt.
    Für die wenigen "begünstigten" würde ich so wie Windweber es schon angedeutet hat, sagen, mit Beendigung bzw. erfolgreicher Abschlussprüfung gilt man als "volljährig", da man hier quasi von seinem Meister "Freigesprochen" wird. Freisprechung

    Ich denk es hängt viel mehr von der Stufe des Schutzsegens ab und was du als MEister? beabsichtigst.

    Schutzsegen Grad I wirkt nur gegen eine sehr eingegrenze benannte Bedrohung LL S. 83 "Der markierte Bereich wirkt für eine bestimmte Art unheiliger Wesen, z.B. eine bestimmte Art Dämonen wie Heshthotim, als einfach geweiht."

    Jetzt lass da mal bei den Dämonenhorden ein Zant dabei sein oder ein Gruuf oder was auch immer, schon ist der Schutzsegen "umgangen".

    Grad II ist schon etwas "flexibler" da hier die "Zielentitäten" weiter gefasst werden können, z.B. alle Untoten.

    Und im Endeffekt auch, wie kompetent der Geweihte ist, da die Wirkdauer LkP* SR ist, d.h. je höher der LkW des Geweihten ist umso eher ist die Chance, dass nach dem Würfeln, so Phex es will, der LkP recht hoch ist. Andernfalls kann der Dämon oder was auch immer einfach solang auf den Schutzkreis einhämmern, bis dieser die Wirkung verliert.

    Eine weiter Möglichkeit als Meister besteht, wenn du den Geweihten in Bedrängnis bringen willst, den Segen erst garnicht zustandekommen lassen. Als Beispiel, dämonisch durchdrängtes Gebiet, z.B. Dämonenbrache, Schwarze Lande +7 und während den namenlosen Tagen +7 kommen wir auf ne Erschwernis von +14, da muss man erstmal durchkommen.

    Ich bin gerade einen Yol-Gurmaker Magier am generieren. Als Vorteile werden unter anderem Treulosigkeit und Agrimothwahn vorgeschlagnüen. Leider sind die in der Bix aventurische Götterdiener und die habe ich nicht. Kann mir wer sagen wieviele GP die geben und ob sue Regeltechnische auswirkungen haben. Was sie so bedeuten ist ja recht offensichtlich.

    Agrimothwahn gibt pro Punkt 1 GP - neben dem krankaften Bedürfniss die Natur zu beherrschen gibt es keine weitere regeltechnische Auswirkungen
    Treulosigkeit gibt auch pro Punkt 1 GP - neben dem Offensichtlichen kann der Char werder Verbindungen noch Soziale Anpassungsfähigkeit als Vorteil wählen

    Gründe aus der Weißen GIlde rausgeschmissen zu werden gibts es einige:

    1.) Trotz wiederholter Ermahnung Verstöße gegen den CA
    2.) Nichtgenehmigte Experimente
    3.) Unwürdiges Verhalten
    4.) Verwendung verbotener Zauber ohne Genehmigung
    5.) praktizierte Dämonologie
    6.) Paktiererei

    Die Weiße Gilde wird natürlich ersteinmal intern mit Disliberation und Disvocatio oder Geldbußen etc reagieren.

    Sollte es dann doch soweit kommen, dass der Delinquent endgültig aus der Weißen Gilde ausgeschlossen wird, hat er die Möglichkeit um AUfnahme bei einen der anderen beiden Gilden zu bitten, wobei die höchste CHance bei der Schwanrzen GIlde liegen dürfte.

    Wobei bei den Punkten 5 und 6 wird dem armen Tropf nicht die Möglichkeit bzw Zeit bleiben einen Antrag auf Aufnahme zu stellen, da die Weiße Gilde wohl den betreffenden umgehend der Praioskirche übergeben wird und diese wohl im günstigsten Fall ausbrennen wird aber wohl eher gleich ein nettes Magier BBQ ausrichten wird

    Edit: Da hat wohl KampfGurke schneller getippt

    Ah, ich wusste doch da war was, ich kannte den Dienst für meinen Zant *g* ja ich beschwöre Zantim zum suchen, immer mit dem KOmmentar, brings em Herrchen *g*
    Ich wusste jetzt nur nicht obs ein eqiuvalent für Elementare gibt, wie gesagt ich war nciht zu hause

    Im übrigen würde ich doch stark anatomisches Fachwissen und chirurgische Kompetenz unterscheiden. Ich zum Beispiel habe erstklassige Anatomiekentnisse aber du möchtest nicht, dass ich dich aufschlitze ;).

    Aber wenn ich mir des mal ernsthaft so überlege, der Wundarzt wird ja auch über HK: Wunden abgehandelt, was mE Sinn macht.

    Also ich würde das so handhaben:

    Ich würde eine HK: Wunden-Probe ablegen, erschwert um 3(Fummelarbeit). Dazu würde ich eine Anatomieprobe zulassen, bei bestehen könnten die hälfte der TaP* als Erleichterung verwendet werden.

    So jemand ist weder Kundschafter noch Entdecker, sondern entspricht vom Talentbild her am ehesten dem Räuber (der Landadelige z.B. der Variante Kutschenräuber). Wobei eben der Räuber durch seinen sozialen Stand, angedachte Nachteile etc. nur bedingt für die beiden "Professionen" passt.

    Hört sich an, asl beschreibst du hier den klassischen Raubritter *g*

    Ich hätte gerne noch den Strafverteidiger und den Verhörspezialisten *g*
    Klar beide Professionen kann man über Nandus/Hesindegeweihte erstellen, aber so als Standartprofession fänd ich des echt interessant

    Je nachdem in welcher Region ihr spielt, kann man ich den Adelstitel einfach kaufen, in Aranien ist das zum Beispiel möglich, so habe ich meinen Bey bekommen *g*
    Im Mittelreich musst nur einen guten Fälscher kennen, der Kenntniss von der Wappenrolle hat, dann ist so ne Adelsurkunde für die nötige Aufwandsentschädigung *g* verfügbar