1. Passierschlag in DSA 4 ist dann möglich, wenn sich ein Kämpfer (mag es der eigene Gegner sein oder ein anderer) sich durch den eigenen Kontrollbereich bewegt, und zwar meist bei "wenn er gerade rennt, sprintet, sich rückwärts bewegt oder sich aus dem Gefecht mit seinem Gegner löst" (WdS, S. 84).
Ist es ein Schlag von der Seite oder von hinten auf das Ziel, dann verbietet sich ein Passierschlag von selbst, denn Schläge von der Seite oder von hinten sind verboten. Wenn jemand dabei ist, sich aus einen Kampf zu lösen, oder gerade sich gar nicht verteidigen kann (rennen) finde ich einen Passierschlag auch nicht angebracht.
Der Zweikampf ist heilig, betrachtet der Ronnie die andere Kampfpaarung als Zweikampf würde er wohl nicht mit einem Passierschlag eingreifen.
Er würde auch den eigenen Zweikampf damit stören, wenn er einen weiteren Gegner angreift.
Nun gibt es aber immer wieder spezifische Umstände und Situationen, die man bis ins Kleinstdetail genau hypothetisch zerlegen kann, wann warum vielleicht doch.
Solche Situationen gibt es.
Der rondrianische Ehrenkodex muss gegen die Realitäten und gegen seine eigenen verschiedenen Auflagen oft irgendwo den Kürzeren ziehen. Es sollte nur nicht leichtfertig geschehen, es ist in meinen Augen immer eine wichtige und gewichtige Entscheidung mit Auswirkungen auf den Ronnie, und es gibt noch viel mehr Situationen, da ist das schlicht unangemessen (nach meinem Verständnis).
2. Diese Feinheiten im Bornland sind mir aus dem Vademecum auch "Land des schwarzen Bären" so nicht bekannt. Bezieht sich das aus Setzungen aus der TRK, oder der neuen Bornland-SH? Die kenne ich beide nicht und kann daher wenig dazu schreiben.
Ich gebe aber zu bedenken, dass man den Weihetempel als Kind betritt und bis ins Erwachsenenleben in dem Fall in Festum verbringt und einen maßgeblichen Teil des Lebens ganz anders beeinflusst wird als in der jungen Kinderzeit (und in Festum wird mit Goblins noch einmal ganz anders umgegangen, dort haben sie sogar Bürgerrecht). So etwas könnte mit hinein spielen.
3. Wenn man nicht einige Dutzend Waffen mit sich herumtragen möchte (oder kann^^), dann muss es eine gleichwertige Waffe sein.
Vademecum, S. 84: "Als Waffe ist stets eine solche zu wählen, die der des Gegners ebenbürtig ist".
Das lässt natürlich einen Ermessungsspielraum und muss dies auch tun, möchte man sich vorher nicht mit Maßband die gegenseitigen Waffen ausmessen um zu überprüfen, dass die des Ronnies auch in keinem Fall zu lang wäre. Aber Dolch gegen Zweihänder passt offensichtlich nicht, und Schwert gegen Säbel sollte dagegen gut hinkommen.
Bei Überzahl sehe ich es tatsächlich so, dass eine zwar größere Waffe (z.B. Rondrakamm gegen die 4 Schurken mit Säbeln) zwar allein betrachtet keine gleichwertige Waffe ist, aber gegen eine Überzahl in jedem Fall dennoch im Nachteil.
Dann wäre ich mit Hirschfänger, Schwert/Säbel (+Schild evtl.), Streitkolben und Rondrakamm doch ziemlich gut bedient, oder?
Es fehlt noch waffenlos. Nicht alles ist dem Ziehen einer Waffe wert, braucht aber mehr als mahnende Worte.
5.
Ich halte inne, wenn er die Waffe verliert und wenn er trotz Aufforderung die Waffe aufhebt und in Kampfposition geht, so ist er reif. Wie klingt das für euch?
Gut für mich. So der Gegner Waffe aufnehmen und sich wieder kampfbereit machen kann, kann es weitergehen.
Auch wenn es durchaus angemessen sein kann, danach noch einmal aufzugeben anzubieten, aber das käme drauf an.