Der Nachteil "Schulden" kommt sehr häufig vor, wird aber nach meinem Eindruck oft nicht vernünftig ausgespielt (zB so: wenn man nach einem AB Geld übrig hat, reduziert man die Schulden. Hat man kein Geld übrig, bleiben sie so hoch, wie sie sind).
Folgende Dinge sind IMO wichtig:
1. Da der Held mit "Schulden" immer jemand ist, der herumreist und sich im Zweifelsfall leicht seiner Schuld entziehen kann, benötigt die Partei, bei der die Schulden gemacht worden, einen oder mehrere Bürgen, die diesen Namen auch verdienen (also ihrerseits kein solches Lotterleben führen, einen festen Wohnsitz haben und auch Bürgerrechte o.ä.)
2. Benötigt man einen Zahlungsplan, wie viel Geld in einem bestimmten Zeitinterval zu entrichten ist (zB monatlich 10 Dukaten)
3. Benötigt man eine Regelung, was passiert, falls der Schuldner säumig wird, also seine Raten nicht zahlt (also ab wann und wie der Bürge belastet wird, ob es Strafzahlungen gibt o.ä.)
4. benötigt man einen Zinssatz.
(Anmerkung dazu: den Zinssatz kann man natürlich weglassen, denn er erhöht die zu zahlenden Schulden natürlich, je länger man braucht, um die Schulden zu bezahlen. Ich finde den Nachteil aber so interessanter)
Für einen Magier habe ich mir folgende Regelung überlegt, was haltet ihr davon?
Tilgung der Schulden
Durch seine Ausbildung hat XY 1000 Dukaten Schulden auf sich nehmen müssen. Mit der Akademie wurde eine monatliche Ratenzahlung von mindestens 10 Dukaten (und bis zu 50 Dukaten) vereinbart, es gilt ein Zinssatz von 10%, der nach jeder Ratenzahlung angewendet wird.
Sollte XY mit einer Ratenzahlung säumig werden, erhält er ein Verbot, die Bibliothek zu benutzen.
Sollte er mit zwei Ratenzahlungen säumig werden, erfolgt ein zeitweiliges generelles Lernverbot an der Akademie.
Sollte er mit drei Ratenzahlungen säumig werden, wird dieses Lernverbot auf die gesamte Gilde ausgedehnt.
Sollte der Schuldner mit mehr als drei Zahlungen säumig werden, kann die Akademie eine Strafe nach eigenem Ermessen aussetzen oder die Bürgen zur Pflicht berufen.
Alle Kosten, die aus den Strafen erwachsen (für Kuriere zB), werden auf die Gesamtsumme der Schulden aufgeschlagen.
Ist der Magus dauerhaft nicht in der Lage, die Schulden zu bezahlen, hat die Akademie die Möglichkeit, ihn zu Arbeit im Gegenwert der zu zahlenden Schulden heranzuziehen.
Ist der Magus nicht aufzufinden und nicht anerkanntermaßen entschuldigt, ist die Akademie berechtigt, die Schulden von Seiten der Familie oder eines genannten Bürgen einzufordern und deren Besitz zu veräußern, wenn sie die Raten nicht an seiner Statt zahlen können und wenn sie keinen Besitz haben, deren Arbeitskraft zu veräußern.