Gemäß GS S.56 gilt:
ZitatDie natürlichen Waffen eines Geweihten (z. B. seine Fäuste) lassen sich ebenfalls als geweihte Waffen nutzten.
Leider habe ich nirgends sonst in den Regelwerken etwas zu den "geweihten Händen" eines Götterdieners gefunden, daher stellen sich mir ein paar Fragen zu denen ich gerne noch ein paar Meinungen hätte:
1) Kombiniert mit der Liturgie "Tiergestalt" ist ein Angriff der Geweihten, während er in Tierform ist (Biss oder Hieb) ebenfalls eine Attacke mit einer geweihten Waffe?
2) Die Fäuste sind geweihte Waffen. Welchen und wieviel Schaden richten sie bei welchen Gegnern an?
- Paktierer
- Dämonen
- Andere besondere Wesenheiten
3) Eine verletztende geweihte Waffe entsteht u.a. wenn ein Schutzsegen in sie gebunden wird. Wäre dies auch mit dem Körper / den Händen eines Geweihten machbar?
Last but not least:
4) Die Fäuste zählen als geweihte Waffen. Nun gibt es aber wohl kaum einen An/Aus Schalter für die "Handweihe". Was passiert also, wenn ein Geweihter einen getarnten Paktierer berührt? Erhält dieser einen Kontaktschaden?
Die 4 Fragen können auch anderstherum aus der Sicht der Bösewichte gestellt werden unter der Vorraussetzung, dass die Hände von Paktierern "dämonische Waffen" sind.