Magiebegabte Geweihte

  • EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    Welche Geweihten dürfen magiebegabt sein und bis zu welchem Grad (Viertel oder Vollzauberer?)

    Viertelzauberer steht selbst bei Praios nicht bei den ungeeigneten Vorteilen, lediglich Kor verbietet das explizit.

    Bei Tsa ist der Vorteil empfohlen.

  • Kor und Ingerimm brennen definitiv aus, Rondra und Praios eigentlich ebenfalls. Bei den meisten anderen ist es recht egal, denn bis auf Phex und Hesinde muss man eh alle Gildenämter etc niederlegen. Wenn man also Gildenmagier ist und sich weihen lässt, muss man aus der Gilde austreten und alle sonstigen Ämter und definitiv alle Verpflichtungen ablegen (d.h. vorher irgendwie die entsprechenden Nachteile loswerden).

    Einmal editiert, zuletzt von Pack_master (5. Mai 2016 um 21:08)

  • Das ist keine Kirche. Die Götter selbst lehnen Magie nicht ab (nichtmal Kor, als Patron der Kampfmagie). das sind eigentlich immer die Kirchen.

    Bei Tsa ist Viertelzauber empfohlen aufgrund der Kobold-Verknüpfungen.

  • Ich bezweifle, dass Orks den Unterschied zwischen Magie und Götterwirken kennen. Ich kann mir da durchaus vorstellen, dass ein Gravesh Priester durch diese Begabung auf den jungen Ork aufmerksam wird und ihn gerade deshalb ausbildet.

    insane inside

  • Das würde einen solchen Graveshpriester aber (auch dank mangelndem Moralkodex und automatischem GG) zum besten Schmied des Regelwerks machen :S

    EDT Schattenkatze: Die Diskussion zur Kombination von Magie + Karma und die damit einhergehende Frage nach Balancierung oder nicht wurde entsprechend in den Balancierungs-Thread ausgegliedert.

    Einmal editiert, zuletzt von Marchiali (6. Mai 2016 um 12:43)

  • Kor und Ingerimm brennen definitiv aus, Rondra und Praios eigentlich ebenfalls. Bei den meisten anderen ist es recht egal, denn bis auf Phex und Hesinde muss man eh alle Gildenämter etc niederlegen. Wenn man also Gildenmagier ist und sich weihen lässt, muss man aus der Gilde austreten und alle sonstigen Ämter und definitiv alle Verpflichtungen ablegen (d.h. vorher irgendwie die entsprechenden Nachteile loswerden).

    dachte man muss allgemein sein Gildenamt niederlegen. Mitglied in der Gilde darf man dennoch bleiben egal welche Kirche. Wo steht das denn mit dem Austritt?

  • WdG, S. 238: Aus der Akademieliste streichen und Gildensiegel entfernen: kein Mitglieder der Gilde mehr.
    Nandus und Hesinde sind die Ausnahmen, da bei denen tatsächlich Niederlegung von etwaigen Gildenämtern reicht, bzw. Aves darf wohl in der Gilde bleiben. Und Phex-Kirche erlaubt es auch aus Tarnungsgründen, aber da weiß dann die Gilde oder Akademie das auch nicht.

  • Kor und Ingerimm brennen definitiv aus

    Kor brennt nicht aus, die haben die Liturgie dafür nicht mal. Steht in den Errata:


    Zitat von Errata WdG

    Seite 238; Weihe von Zauberern: Die Kor-Kirche brennt ihren Geweihten die Astralkraft nicht aus, da die Purgation in der Kirche nicht vorhanden ist und beauftragt auch keine anderen Kirchen, die Purgation vorzunehmen. Zauberer sind in der Kor-Kirche trotzdem nicht erwünscht.

    It's hard to light a candle, easy to curse the dark instead.
    •••
    The trouble with having an open mind, of course, is that people will insist on coming along and trying to put things in it. -- Terry Pratchett

  • Im falle der Kor-Kirche währe auch das ausbrennen nicht nötig, bei dem haufen Metall das die Rumschleppen, allein die Rüstung und die Bewaffnung, analog dazu natürlich auch die Rondra-Kirche.
    Unabhängig jetz davon, ich könnte mir auch einen kränklichen Puniner einfach nicht mit einem Korspieß vorstellen, das würde doch recht lächerlich aussehen

  • Stubenhocker kann weggekauft werden.

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.