Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen)

  • Nur eine kurze Frage für die Hintergrundgeschichte meines Charas:

    Muss ein geweihter Draconiter sowohl nach Kuslik in den Haupttempel der Hesinde zur Weihe pilgern, als auch in das Oktogon, das Haupthaus der Draconiter, in Thegun, um dort als Vollmitglied anerkannt zu werden?
    Und in welcher Reihenfolge wäre das sinnvoller? Erst Weihe, dann Ordensvollmitglied? Oder anders herum? Eigentlich eher erst Weihe, würde ich annehmen.

    Danke schoma! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Arkado (22. März 2015 um 13:59)

  • Da die Draconiter auch Laien Aufnehmen denke ich, ist es möglich im Nachhinein eine Spätweihe, quasi als Spätberufener zu vollziehen.
    In beiden Fällen denke ich sollte die Weihe der Ordenvorsteher die Weihe vollziehen können, die dafür nötige Liturgi dürfte eigendlich jeder Tempelvorsteher aber zumindest ein Provinzvorsitzender beherrschen

  • Okay, macht Sinn. Aber...

    Für Novizen der Hesinde ist es, soweit ich gelesen habe, quasi verpflichtend sich in Kuslik der "Prüfung von Wissen und Würde" zu stellen, um nach Bestehen dort geweiht zu werden und sein Buch der Schlange zu erhalten. Auch wenn eine Weihe regeltechnisch möglich wäre und der jeweilige Vorsteher die Liturgie beherrscht, würde es quasi gegen die Tradition verstoßen nicht nach Kuslik zu gehen.
    Für Akoluthen des Sacer Ordo Draconis ist es jedoch auch verpflichtend nach Thergun ins Haupthaus des Ordens zu kommen, um Vollmitglied zu werden.

    Daher die Frage, ob ein geweihter Draconiter beide Reisen auf sich nehmen muss. Wäre jetzt auch nicht so schlimm, wenn man eh schon meilenweit weg von zu Hause ist und Thergun wäre von Kuslik aus keine Weltreise. ^^
    Ich denke, ich werd's einfach so notieren. Kuslik und next stop Thergun.

  • Hm, also rein aus dem Gefühl heraus würde ich sagen, der "Dienst" als Draconiter wird dann quasi als Noviziat gewertet, man wird durch die Ordensgeweihten unterrichtet und ausgebildet und quasi als Ausbildungsabschluss wird dann nach Kuslik gepilgert um sich Prüfen zu lassen.

    EDIT Schattenkatze: Das Thema mit der Zauberrücklenkung auf ein dagegen immunes Wesen wurde ausgegliedert.

  • Hi Leute,

    schonmal vor langer Zeit hier nachgefragt, damals aber keine Antwort bekommen. Es geht um den ehemaligen Raben von Punin Ras al-Laila http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Ras_al-Laila .

    Wegeb einer Abentueridee bin ich auf der Suche nach dem Frevel, den dieser Broni begangen haben soll. Finde dazu leider nix offizielles. Was denkt ihr würde sich dafür anbieten?! Hab mir überlegt, dass hier die Granden und der Al'Anfer Ritus ihre Finger im Spiel haben könnten? Irgendwer einen Input dafür?!

    thx and lg

  • Da er immer noch versucht aus seinem grab zu entfliehen, wäre wohl etwas in Richtung dämonischer Gegenspieler (sprich Targunithotpakt), oder Satinavfrevel (unsterblich; Zeit hat keine Auswirkungen mehr) gut denkbar.
    Oder vielleicht hat er eine Möglichkeit gefunden Golgari zu hintergehen.
    Ein anderer Gedanke wäre, dass er ein Wiedergänger ist.
    Wiedergänger – Wiki Aventurica, das DSA-Fanprojekt

  • DAS nenn ich mal ein Stickwort. Frage: Wo genau besteht die Grenze zwischen Wiedergänger und Verlorenem (VTuU)? Ist es nur die Zeit des (Un)Lebens nach dem Tod?

    Non serviam!

    Beherrscher des Kophtanischen Imperavi nach Zant...
    und lobet Thargunithread, die Herrin der Threadnekromantie!


  • Wegeb einer Abentueridee bin ich auf der Suche nach dem Frevel, den dieser Broni begangen haben soll. Finde dazu leider nix offizielles. Was denkt ihr würde sich dafür anbieten?! Hab mir überlegt, dass hier die Granden und der Al'Anfer Ritus ihre Finger im Spiel haben könnten? Irgendwer einen Input dafür?!

    Du könntest auch etwas nehmen wo die Helden nicht gleich dran denken. Unsterblichkeit riecht eigentlich immer gleich nach Dämonen oder schwarzer (/grauer) Magie. Wie wäre es, wenn der Boroni aber eigentlich nix dafür kann sondern Irgendwann mal mit einer Fee (oder einem Kobold - wahlweise beide Schwarz) in Berührung gekommen ist und von diesen unsterblich gemacht wurde. Von der guten Fee vielleicht aus Dankbarkeit. Von der Schwarzfee aus Rache. Man sieht ja, dass Unsterblichkeit nicht immer von Vorteil ist. Dazu noch eine hübsche Hintergrundstory und Hinweise die alle erstmal auf Dämonen hindeuten. Zum Schluss die Überraschung für die Helden, dass der Bösewicht eigentlich garnicht so böse ist.

    DAS nenn ich mal ein Stickwort. Frage: Wo genau besteht die Grenze zwischen Wiedergänger und Verlorenem (VTuU)? Ist es nur die Zeit des (Un)Lebens nach dem Tod?

    Laut VTuU: Verlorene sind immer etwas Besonderes; Geist in Leichnam zurückgeblieben (willentlich oder auch nicht); Leichnam verfault weiter, wird aber von Geist zu Handlungen genutzt; Bewusstsein eines Verlorenen unterschiedet sich kaum von dem eines Menschen (menschliche Gefühlsregungen wie Liebe und Hass möglich); kann sprechen und hat frühere Fertigkeiten

    Ähnliche Bedingungen scheinen bei den Wiedergängern zu herrschen mit einem Unterschied (denn was anderes finde ich auf die Schnelle nicht). Der Wiedergänger hat eine Aufgabe zu erledigen bevor er in Borons Hallen wandern kann. Er muss und will. Der Verlorene "lebt" einfach und ist frei in seinen Entscheidungen. Möglich, dass der Verlorene sich auch noch einer Aufgabe widmen möchte (wie Rache), aber wenn das erledigt ist kehrt er trotzdem nicht in Borons Hallen ein (nette AB-Idee...Helden finden einen Verlorenen der endlich Sterben möchte und der sogar schon die Boron-Kirche um Hilfe gebeten hat...doch nix hilft...außer?? ...versteckt bei??? ...mit riesigen, runden, dicken????)

    Jetzt kann man sich natürlich streiten und sagen, dass der Verlorene Zaubermeister auch unbedingt leben wollte um sich an seinen Feinden zu rächen und soviel Magie wie möglich zu lernen...blabla. Wie auch immer. Das es da einen Unterschied geben könnte weiß sicher nur ein Magier mit Magiekunde 15+ und der TS Nekromantie. Alle Anderen kümmerts sicher wenig ob der Leichnam Verlorener oder Wiedergänger ist. Er ist untot und gehört kaputt gemacht. ^^

  • Ein Verlorener geht zur Boronkirche? Ja, nee, ist klar :D Die Geschichte scheint mir wenig durchdacht für ein Abenteuer ^^

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

  • doch nix hilft...außer?? ...versteckt bei??? ...mit riesigen, runden, dicken????

    Wat?

    Sterbende mit kurzfristigen, sehr starken Wünschen werden selten zu Wiedergängern und werden nach Erfüllung der Aufgabe erlöst. Sind die Wünsche nicht so einfach erfüllbar, sondern eher ein Streben nach Verbesserung in/von irgendetwas, dann entsteht extrem selten ein Verlorener. Soll heißen: Starke Gefühle, die mit anderen Unständen zum Zeitpuntk des Todes zusammentreffen, können zum Verbleib der Seele in einem Leichnam führen. Aber nur das Erfüllen von 1/0-Wünschen kann diese Wesen erlösen. Beide Zustände kann man versuchen, bewusst herbeizuführen, aber warum sollte man sich zum Widergänger machen, wenn man auch zum Verlorenen werden kann?

    Das wäre mal ein mießer Plot: Magier ist so fokusiert darauf unsterblich zu werden, dass er zum Wiedergänger wird. Sobald er das (eines der) Geheimniss der Unsterblichkeit herausfindet, geht seine Seele in Borons Hallen ein. Muss zwar nicht zwingend so ablaufen - hat er als Wiedergänger nicht bereits das Geheimnis der Unsterblichkeit? Vielleicht hat er durch seine Forschungen gerade ein Mittel entdeckt, um für immer ein Wiedergänger zu bleiben? - aber es wäre ziemlich tragisch. :lol2:

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  • Kurze Frage wie ist das mit Gerichtsverhandlungen, welche Strafe ist gerechtfertigt wenn man ungerechtfertigterweise in die Verhandlung als Täter reingebracht wird?
    Eigentlich der Zwilling was verbockt hat und dadurch nur noch durch Lügen ( Wegen Schutz des Bruders ) und ungebührlichen Verhalten gegenüber Obrigkeiten belangt werden kann?

    Also eine dumme Situation ^^

  • Nach aventurischem Recht muss man sich exkulpieren, sprich seine Unschuld beweisen. Der Angeklagte ist da also immer in einer recht prekären Situation.
    Man kann also erst einmal für alles Vorgeworfene belangt werden, inklusive Justizirrtümer.
    Für Falschaussage ist Schand- oder Arbeitsstrafe angemessen.
    Für "ungebührliches Verhalten gegenüber Obrigkeiten" kann man auch für "schändlich hämmern an den Grundfesten von Alveran" belangt werden, darauf steht auch Todesstrafe. Da wären nähere Informationen hilfreich.

  • Genauer gesehen gezielte Provokation von einen Praioten gegenüber den Magier der empfindlich auf das Thema Zwilling reagiert und ihn versucht zu schützen und dies mehr oder minder soweit veröffentlich würde, dass er befürchten muss das er nun untertauchen wird und er nicht mehr an ihn rankommt.
    Also ziemlich beschissene Situation ;)

  • Genauer gesehen gezielte Provokation von einen Praioten gegenüber den Magier der empfindlich auf das Thema Zwilling reagiert und ihn versucht zu schützen und dies mehr oder minder soweit veröffentlich würde, dass er befürchten muss das er nun untertauchen wird und er nicht mehr an ihn rankommt.
    Also ziemlich beschissene Situation ;)

    hä?

  • Wenn meiner einer Liturgie als Ziel "P" steht (Person oder Objekt) kann dann auch ein Tier das Ziel sein? Hier geht es speziell um Geteiltes Leid. Kann ich damit auch ein Tier warm halten oder muss die "Person" Vernunftbegabt sein?

  • Es gibt diverse Liturgien, bei denen ein P unter Ziel laut Beschreibungstext ein Tier meint, z.B. Gemeinschaft der treuen Gefährten (WdG S.264), Tierempathie (S.284) und Sulvas Gnade (S.282). Prinzipiell kann P also auch ein Tier meinen, soweit das zur Liturgie paßt. Bei Geteiltes Leid spricht m.E. nichts grundsätzlich dagegen.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Moin Moin,

    hab grade aufgeschnappt das ein Rondrakamm unzerstörbar ist, könnt Ihr mir sagen ob das stimmt und wenn ja in wie weit?
    Des Weiteren habe ich in einem Forum gelesen das Gegenstände auf denen eine Objektweihe liegt ebenfalls unzerstörbar werden? Stimmt das, und wenn ja wo steht das?

    Gruß & Dank
    Nessy

    €dit:
    Habs gefunden WdG S.257:


    Generellgilt, dass der Gegenstand für die Dauer derWeihe durch profane Gewalteinwirkung unzerbrechlichist. (Zur Auswirkung geweihterObjekte siehe den nebenstehenden Kasten).

  • Ich hätte eine Frage zum erlernen von Liturgien:

    Wenn ich es richtig auffasse ist es im WdG so das Varianten von Liturgien nur seperat erlernt werden müssen wenn das dabei steht. In den Text der Anrufung der Winde ist jetzt neben einer Stufe III Variante auch eine Stufe IV und V Variante integriert die aber unter eigenem Namen ebenfalls als seperate (?) Liturgie aufgeführt ist. Müssen diese jetzt auch seperat erlernt werden oder liegt das nur daran das z.B. die Rondrakirche die Stufe IV Variante kennt, die anderen aber nicht?

    Und noch etwas:

    Für welche Gottheiten gibt es im Liber Liturgium neue Liturgien und welche davon haben auch einen tatsächlichen praktischen Nutzen? Besonders Praios, Efferd und Rondra wären für mich interessant. (Für Rondra gibt es soweit ich weiß eine bei der man erlittene LP Verluste mit anderen Personen teilen oder ganz von diesen übernehmen kann.)

  • "Keta ajaban kud’a – Wundersames Teilen des Martyriums", die besagte Rondra-Liturgie, steht auch in der Errata zu WdG drin. So neu ist die nicht.
    Ich habe das LL nicht, aber zumindest Phex, Kor und Travia haben was Neues bekommen.


    Wenn ich es richtig auffasse ist es im WdG so das Varianten von Liturgien nur seperat erlernt werden müssen wenn das dabei steht.

    Die Errata auf S. 1 besagt es anders herum:

    Zitat

    Alle Varianten von Liturgien, bei denen nicht explizit steht, dass sie nicht extra gelernt werden müssen, müssen mit AP gekauft werden.

    Grad IV und Grad V haben zwar eigene Namen, sind aber der "Hauptliturgie" zugehörig und müssen separat gekauft werden.


    Inoffiziell neue finden sich hier noch: http://webzine.nandurion.de/files/2013/08/…-2013.08.26.pdf