Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln)

  • Jo das stimmt. Wenn die Wundschwelle überschritten wird, gibt es eine Wunde, und bei der überschreitung von Vielfachem auch mehrfach Wunden. Bei einer KO von 12 liegt die Wundschwelle (ohne Eiserm oder Glasknochen etc. bla bla) bei 6. Du musst also mehr als 6 Schaden anrichten, damit es die erste Wunde gibt, mehr als 12 SP für zwei und mehr als 18 SP für drei Wunden.
    Bei Pfeilen/Armbrustbolzen/geziehlter Stich sinkt die Schwelle aus obigem Beispiel i.d.R. um 2 Punkte, d.h. die neuen zu überschreitenden Schwellen sind 4, 10 und 16 SP. Bei Unbewaffneten Angriffen und beim stumpfen Schlag steigt die Wundschwelle um zwei Punkte.

    Edit: Das sind die Regeln für DSA 4.1. aus dem WdS. Wie es im AH aussieht weiß icht nicht, da kanns schon bei Erreichen der Wundschwelle Wunden geben statt erst beim überschreiten!

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  • Ähm kann es sein, dass ihr verschiedene Versionen spielt. DSA 4.0 (Mit blitzenden Klingen): Wundschwelle = KO (+3 wenn Eisern). Fernkampfwaffen verursachen bei KO/2 (und ich glaube +2 bei Eisern) eine Wunde.
    DSA 4.1 (Wege des Schwerts): Wundschwelle = KO/2 (+2 wenn Eisern). Einige Projektilwaffen verursachen Schaden bei bei KO/2 - 2 (KO/2 wenn eisern).
    Beispiel nach DSA 4.0: KO 14 => Wunde bei 14 SP, bei einigen Projektilwaffen bei 7 SP.
    DSA 4.1: KO 14 => Wunde bei 7 SP, bei einigen Projektilwaffen bei 5 SP.
    Deswegen wurde in DSA 4.1 Eisern auch fast Pflicht für Kämpfer.

    Ich hoffe geholfen zu haben.

    Hexenfanclub
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  • Hallo! Sehe ich das richtig, dass man den Regeln nach nach einem Hammerschlag noch normal (also nicht gezielt) ausweichen kann? (Hammerschlag verbraucht nicht die freien Aktionen, worunter Ausweichen fallen würde)
    Und darauf basierend: Die Aktion Orientieren die man nach dem Ausweichen braucht führt zu keiner Erhöhung der Initiative, oder?

  • Das ungezielte Ausweichen ist nach dem Hammerschlag noch möglich. Beim Orientieren bin ich nicht sicher, da die Aktion zum Ini maxen gleich heißt. Sollte das nicht ausgeregelt sein, würde ich allerdings nicht die Ini erhöhen, da man sich dadurch ja eher "fängt" als sich einen Überblick zu verschaffen.

    "Wer mir schreibt, ich sei ein Dummkopf, der nichts versteht, ist kein Hater, sondern halt ein Dummkopf, der nichts versteht, oder ein Genie, das mich anregt."
    (Thomas Fischer)

  • Nach einem ungezielten Ausweichen benötigt man eine Aktion POSITION um wieder am Kampfgeschehen teil zu nehmen. Dies kann man Nicht mit der Aktion Orientierung kombinieren. Orientieren kann man jedoch zusammen mit der Aktion Atem holen anwenden.

  • Bem Hammerschlag bleibt laut WdS tatsächlich noch die Freie Aktion zum Ausweichen übrig. Beim Todesstoß sogar noch alle anderen Zusatzaktionen wie TvL oder BHK2

    EDIT Schattenkatze: Die Diskussion zu Ausweichen und DK wurde ausgegliedert.

    EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um den Schlag mit dem stumpfen Ende einer Stangenwaffe wurde ausgegliedert.

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  • Den Zwölfen zum Gruße!

    Mal angenommen, ein Kämpfer geht in den Ausfall gegen einen Parierwaffenkämpfer.

    Im WdS steht zum Ausfall:

    Zitat von WdS

    Spieltechnisch heißt dies, dass der Angreifer Runde für Runde seine
    Abwehraktion in eine Angriffsaktion umwandelt und dabei nach vorne
    drängt (also jede Aktion mit einer Freien Aktion Schritt verbindet) und
    durch den so energisch vorgetragenen Angriff den Gegner dazu zwingt,
    seinen Angriff Runde für Runde in eine Abwehr umzuwandeln

    Der Verteidiger wird also gezwungen, seine Attacke umzuwandeln und beide Angriffe zu parieren.
    Der Parierwaffenkämpfer hat mit PW II aber bereits zwei Paraden. Heißt das, er muss nicht umwandeln und kann mit seiner Angriffsaktion ganz normal den Angreifer prügeln?
    Oder muss er seine Attackenaktion trotzdem umwandeln? Kann er dann nicht immer noch in seiner standardmäßigen Abwehraktion einen Tod von Links durchführen?

    Was mich zu meiner zweiten Frage führt: Was passiert mit dem Ausfall, wenn der Angreifer Schaden nimmt? Hört der dann auch auf?

  • Beim Ausfall musst du Umwandeln, d.h. der Angegriffene im Ausfall hat keine Angriffsaktion. Laut Errata für WdS kannst du eine Zusatzaktion (TdV oder BHK2) nur benutzen, wenn eine entsprechende Aktion vorangegangen ist, also du kannst nur den TdV oder einen Zusatzangriff benutzen, wenn du in der Kampfrunde breits einmal regulär angegriffen hast.
    Mit Parierwaffen ist es im Ausfall erstmal egal, wie du deine Abwehraktionen aufteilst, da du so oder so nicht angreifen darfst. Allerdings gibt es Kombinationen, in denen dich die +4 aus dem Umwandeln treffen, oder eben nicht.

    Im WdS gibt es beim Ausfall eine Liste von Dingen, die ihn abbrechen. Schaden erhalten gehört nicht dazu. Sonst währe Gegenhalten ja tödlich für Ausfälle, da der Verteidiger immer noch einen Passierschlag bekommt, wenn der Ausfall unfreiwillig abgebrochen wird.

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  • Es ist meines Wissens nicht geregelt, aber da der Ausfallende auch von seiner Zusatzaktion von BHK II nichts hat, außer einer 2er Erschwernis auf die gegnerische PA als Angreifer (in der Verteidigung bringt BHK II schon wieder gar nichts, obwohl man eigentlich ja auch auf Wunsch eine 2. PA hat), würde ich es bei PW II der Einfachheit halber ähnlich sehen.
    Dazu heißt es in der Beschreibung vom Ausfall (WdS, S. 59), dass der Verteidiger "gezwungen" wird umzuwandeln, und damit dürfte es egal sein, wie viel PA man eigentlich hat, weil man ja zum umwandeln genötigt wird.

    Das ist nur meine Interpretation, genauso gut kann man es mit 'Man hat pro KR eine 2. PA, passt schon' sehen.

  • Das geht mMn schon. Allerdings verlierts du beim freien Ausweichen jedesmal 4 Ini, sodass du sehr schnell unter Ini 21 fällst und dann keine zwei freien Aktionen mehr hast.
    Ein weiteres Problem ist, dass du, nach dem du frei Ausgewichen bist erstmal eine reguläre Aktion hergeben musst, damit du dich wieder im Kampf befindest. Solange du eine solche Aktion nicht hergegeben hast, kannst du nur weiter frei ausweichen auf Kosten der Ini...

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  • Ergänzend zu Sternenfaenger: Und man kann natürlich einen Angriff, den man versucht hat zu parieren, nicht auch noch versuchen auszuweichen. Entweder, oder.
    Grundsätzlich ist es halt möglich (große Gegner etwa darf man nur mit Schild-PA oder ausweichen entgehen, da eine Waffen-PA nicht möglich ist, sehr große Gegner erlauben nur ein Ausweichen) zu attackieren und dann statt einer PA auszuweichen mit den von Sternenfaenger genannten Konsequenzen INI-Verlust, benötigte Aktion Position und den Erschwernissen auf die Probe durch BE, Anzahl Gegner und DK und eventuelle gegnerische Finte.
    Es gibt dann noch das gezielte ausweichen, was die Reaktion kostet und keine Freie Aktion ist.

    2 Freie Aktionen hat man allerdings immer pro KR, INI unter 21 ändert daran nichts.

  • Ich habe schon ein wenig nach Sturmangriff gesucht, aber nicht wirklich was gefunden.


    Sturmangriff mit zwei Waffen gleichzeitig: Wäre dann der gesamte Waffenschaden angebracht oder nur von einer Waffe?

    Ich finde eigentlich realistischer mit zwei Waffen dann auch diesen Angriff zu vollziehen.

  • Vielleicht beim Doppelschlag. So weit ich weiß, findet der ja auch in der selben Initiativphase statt, was aber auf BHK II und so nicht zutrifft. Daher stelle ich es mir seltsam vor, wie dabei der zweite Schlag noch die Beschleunigung des Sturmangriffs nutzen soll. Würde aber auch beim Doppelschlag nur einmal den Schadensbonus aus dem Sturmangriff zulassen. Man stelle sich den Elfen mit Axxeleratus und zwei Schwertern vor, welcher mit beiden einen Schadensbonus von +15 oder so erhält...

  • Man stelle sich den Elfen mit Axxeleratus und zwei Schwertern vor, welcher mit beiden einen Schadensbonus von +15 oder so erhält...

    Eisvogel stellt sich das gerade vor: coooooooooooooooool
    :)

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Da ein Sturmangrif mit zwei Waffen schon sehr heftig wäre, haben wir uns als Hausregel darauf geeinigt, dass die eine den vollen Stumangriffschaden macht und die andere ihren normalen Schaden noch dazu. Dann geht die nicht völlig unter und der Sturmangriff mutiert nicht zu etwas viel zu Gutem.

  • RAW ist der Sturmangriff eine Angriffsaktion (genauer ein modifizierter Wuchtschlag) kombiniert mit einer Bewegungsaktion (weshalb man auch auf die Reaktion verzichten muss). Die zweite Waffe interessiert dabei nicht, da diese erst aktiv wird, wenn man entsprechende Manöver (z.B. zus. AT aus BHK2 oder Doppelangriff) nutzt und folgt dann den jeweiligen Regeln. Außerhalb dieser Aktionen ist sie einfach ein Stück Metall in der Hand ohne nutzen.

    Welche Manöver man mit dem Sturmangriff kombinieren kann ist beim Manöver angegeben. Deshalb kann man im Sturmangriff auch nicht den Doppelangriff nutzen (kein erlaubtes Kombimanöver). Die zweite Waffe richtet bei einem normalen Wuchtschlag auch keinen Zusatzschaden oder führt gar einen zweiten gleichwertigen Schlag automatisch aus.

    Sonderregeln die von diesen gängigen Regeln abweichen sind ggf. beim Manöver angegeben (-> siehe BHK im Ausfall). Beim SA ist das aber nicht der Fall (-> normale Regeln gültig s.o.)

    Allerdings verbraucht der SA nicht automatisch alle Aktionen. Rein RAW ist es deshalb möglich die Zusatzaktion aus BHK2 zum Angriff zu nutzen (nicht aber zur PA, da diese nach der jeweiligen regulären Aktion erfolgen müsste, also nach einer regulären PA, die man aber nicht mehr machen darf - hier gibt es aber Interpretationsspielraum WDS S. 72).

    Unabhängig von der Auslegung dieser Regelstelle gilt natürlich stets WDS S. 54 "Kombination von Kampfaktionen und Bewegung", so dass jede Kampfaktion nach einer Bewegung um 4 Punkte erschwert wird.

    Der 2 Waffensturmangriff läuft also RAW so ab:

    Aktion Bewegen+Wuchtschlag (Kombinierte Aktion, ausgeführt nur mit der Hauptwaffe), frühestens 4 Aktionen später kann man dann wie gehabt seine Zusatzaktion aus BHK2 nutzen (um 4 erschwert, da nach Bewegung in dieser Runde). Diese Zusatzaktion ist natürlich kein Sturmangriff (keine erhöhten TP!), kann aber im üblichen Regelrahmen für andere Manöver genutzt werden.

  • Durch Schildkampf, BHK und PW kann man ja eine zweite Parade ausführen.
    Finden beide Paraden mit dem Schild/der Zweitwaffe statt, oder 1x Hauptwaffe 1xSchild/Zweitwaffe?
    Gibt es dazu eine Regelung?

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.

  • Ja. ;)

    WdS S.72


    Kombination mit anderen Zusatzaktionen
    Allgemein gilt: Pro Kampfrunde hat ein Kämpfer maximal drei Aktionen
    zur Verfügung, pro Kampfrunde und Waffe maximal zwei
    Aktionen.

    Bei zwei Paraden kann also zweimal mit Schild/zweitwaffe pariert werden, oder einmal Hauptwaffe, einmal Schild/zweitwaffe, wenn mit der Hauptwaffe schon atackiert wurde.

    Kor zum Gruss