Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln)

  • In meiner Version der Errata zu MBK wird der Fehler nicht behoben, hat jemand anderweitige Infos oder Vorschläge

    MBK S. 82: gelungener Todesstoß = dreifacher Schaden (analog Hammerschlag)
    MBK S. 43: gelungener Todesstoß = doppelter Schaden + 2 Wunden + Ignorieren des RS

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
    Now far ahead the Road has gone and I must follow, if I can,...

  • Ich kenne den Todesstoß eigentlich nur mit verdreifachten Schaden, soweit ich mich an Diskussionen darüber hier und in anderen Foren erinnere. Er ist ja auch das Stichwaffen-Äquivalent zum Hammerschlag und auch daher halte ich den verdreifachten Schaden be einem +8 Manöver schon für recht und billg.

  • Ich für meinen Teil habe den Todesstoß so kennengelernt, dass er "nur" Doppelten Schaden macht, die Rüstung ignoriert und zwei Wunden verursacht.
    Das kann, je nach Situation sogar besser sein, als der Hammerschlag. ^^
    Aber das ist Geschmackssache.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Na ja, mit dreifachem Schaden kommt man auch ganz schnell mal über die doppelte Konstitution eines Gegners. Damit wären die zwei Wunden dann auch mit drin.

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
    Now far ahead the Road has gone and I must follow, if I can,...

  • Schönen Gruß zurück.

    Vor der Umstellung auf DSA4.1 (von der habe ich recht wenig Ahnung), war es so, dass der Todesstoß (ohne Optionalregel ohne Autowunden) 2 Wunden verursacht hat UND noch Wunden durch hohe Trefferpunkte erzeugt wurden. Also konnte man soch von drei Wunden ausgehen, wenn noch zusätzlich die Rüstung ignoriert wird.

    Aber ich wollte keinen Vergleich Hammerschlag=Todesstoß anstellen, dafür gibt es ja einen eigenen Threat. ^^

    Gruß vom Sensemann aka Nioa

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Ich (Orknase) werde mit einer Finte +5 (Florett) angegriffen und will gegenhalten - um wieviel ist mein Gegenhaltenmanöver erschwert?

    Umwandeln der Reaktion in eine Aktion: +4
    Finte "neutralisieren" +5

    Somit in der Summe +9 oder doch anders?

  • Das ist eine Frage ... über die man seitenlang diskuteren kann, bzw. schon seitenlang wurde (z.B.hier oder hier bei DSA 4.de mit durchaus vernünftigen Argumenten auf beiden Seiten).

    Mögliche Begründungen für pro (ja, die Finte erschwert): Beim Gegenhalten sucht man gezielt eine Lücke in der gegnerischen Deckung und darum müßte man die Finte mit einbeziehen, um diese Lücke auch zielsicher zu treffen.
    Contra (Finte erschwert nicht): Die Finte erschwert nach ihrer Beschreibung "die Reaktion des Gegners (also seine Parade oder seine Ausweichen-Probe)" (MBK, S. 42). Gegenhalten ist zwar ein Reaktionsmanöver, aber ein Angriff und keine Parade oder ein Ausweichen, und zusätzlich ist das Ziel der Finte, den Angreifer so zu täuschen, dass er nicht mehr parieren kann (was man beim gegenhalten nicht macht).

    Ich würde mich aber auch der Fraktion, dass die Finte erschwert anschließen, weil ich das Argument, dass man die Lücke finden muß, IT stichhaltiger finde als eine OT zweideutige Beschreibung und weil es in der Tat die Finte nutzlos sein lassen würde in einer solchen Situation.

  • Wie hättest Du sie finden können, führen sie doch zu einem anderen Forum, wie auch namentlich oben erwähnt.^^

    Im Zweifelsfall müßt ihr euch gruppenintern einigen, wie ihr Gegenhalten handhaben wollt.

  • Ich würde mich einfach an den Text der Regeln halten. Die Finte erschwert die Reaktion des Gegners und Gegenhalten ist ein Reaktionsmanöver. Punkt Aus Ende Gegenhalten erschwert.

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Mal so ne Frage..
    Ich will mir en Zweihänder (pers Waffe) mit´nem Einhornhorngriff machen...
    Die Frage ist jetzt welche Auswirkungen hätte das?

  • Du meinst abgesehen davon, dass dir jedes (gute) magische Wesen den Kopf von den Schultern reißen wird und Du, wenn ich Dein SL wäre, eine beseelte Waffe in den Händen hättest, die ganz sicher versuchen wird Dich so schnell wie möglich los zu werden?

    Gar keine. :zwinker:

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
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  • Ein Horn kann man auch kriegen wenn man viel glück hat und eins findet ohne das Vieh zu killen....

    Aber zum beseelt wie wirkt sich das aus??

  • Ich würde schon Boni im Umgang mit Pferden geben, jedenfalls solange das Horn gefunden und nicht "genommen" wurde. Und auf jeden Fall eine Beseeltheit. Die würde bewirken, dass das Schwert einen eigenen Willen hat. Beispielsweise könnte es bewirken, dass das Schwert sich gegen Kämpfe wehrt und lieber fliehen möchte (damit z.B. den Mut des Trägers senken), aber wenn der Träger in die Enge getrieben ist ihm doch noch einmal größere Kräfte verleihen (Halt wie sich ein Einhorn auch verhalten würde)

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • hmmm dann brauch ich was anderes für den Korgeweiten...Irgendeine Idee vor allem zum Besseelen?
    @euch beide auf jeden Fall schon mal danke

  • Zu beseelten Artefakten guckst Du in SRD (Stäbe, Ringe, Dschinnenlamppen), ab S. 17.
    Oder werfe mal die Suchmaschine an, da gibt es einige Threads zu, z.B. [url=http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,6457.0.html]diesen hier[/url], in dem Ideen und Erlebnisse für, bzw. mit beseelten Artefakten vorgestellt werden.

  • Ein Kor-Geweihter mit einem Zweihänder? :huh2:
    Was hat der denn mit seinem Spießchen gemacht? Oder ist das kleine Schwertchen nur die Zweitwaffe, die er für Notfälle dabei hat... :iek:
    Ein Beseeltes Artefakt / eine beseelte Waffe entsteht ja durch die Verzauberung oder durch das Binden eines Dämons in die Waffe. Letzteres dürfte für einen Geweihten wohl weg fallen.

    Und ein SC, der sowohl mit einer geweihten, als auch einer magischen Waffe rumläuft... na ja...

    Was ich als SL als Anregung nehmen würde, sind gewisse Elemente, die eine Verzauberung und damit die Bindung eines Astralgeistes "beeinflussen" könnten. Um's stilecht zu machen würden sich da ja die Klauen oder Zähne eines Manticors anbieten, die am Griff oder der Parierstange angebracht werden.
    Auch der Stachel eines Manticors könnte eventuell in eine Waffe integriert werden. Bei der Verzauberung / "Beseelung" könnte der SL dann der Waffe entsprechende Züge dieses Wesens mitgeben.

    The Road goes ever on and on, Down from the door where it began.
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  • Spätweihe und vom Zweihandstil will er sich nicht trennen . :lol2:
    Kriegt man denn dne Geweihte Waffe geschenkt als Korjünger?
    Will nämlich den plöden spiess nicht..
    Es lebe die unbesiegbare Macht des Zweihänders kombiniert mit dem Knaufschlagg Muhahahahahahahahahahahah :gemein: (das soll das Schwert auch können dies Psyscho lache :lol2:)

  • Als geweihte "Dienst"waffe wird sie natürlich bei der Weihe überreicht. Es ist mit ein Standessymbol für den Geweihtenstand des Kor nd eine Ritualwaffe. Ich glaube daher nicht, dass jemand eine solche Waffe IT als 'blöden Spieß' abtun würde.^^
    Davon abgesehen kann man doch einen Zweihänder und den Korspieß führen. Man ist ja nich verpflicht, nur diese eine Waffe zu führen.
    Nur kann ich mir auf der anderen Seite eine irgendwie magische Waffe bei einem Kor-Geweihten nicht vorstellen, da die Kirche des Kor zu jenen gehört, de Magie nun streng ablehnen (keine magische Heilung, keine magische Begabung) und Sieg durch eine magische Waffe als einfacher Sieg betrachtet werden könnte.

  • ich dachte denen würde es nur aufden Sieg Ankommen wie man ihn ereciht ist egal. Der Starke geweinnt der Schwache verliert Darwinismus total...
    (habe das G&D ) noch nicht,.... nur bestellt bei Amazon...