Aufgrund ihrer Herkunft besitzen alle Dschinngeborenen automatisch
den Nachteil Wahrer Name (WdZ S. 243) und erhalten
zudem eine Begabung für ihr erwähltes Element. Diese gilt explizit
auch für Viertelzauberer und erlaubt ihnen die Steigerung ihrer
Übernatürlichen Begabungen mit dem gewählten elementaren
Merkmal nach Spalte E.
Professionen, welche die Vorteile Halb- und Vollzauberer beinhalten
sind mit diesem Vorteil um 2 Punkte verbilligt.
Heisst das, dass Djinngeborene auch Halb oder Vollzauberer sein dürfen?