Ich kenne jetzt keine genaue Regelstelle, die darauf eingeht (kenne aber auch nicht alle Detailregeln auswendig), aber ich würde sagen, dass "Aura verhüllen" in dem Fall nicht geht. Die SF schließt ausdrücklich die Anwendung aus, wärend man zaubert oder einen Zauber aufrecht hält. Ich würde dass dann sinngemäß um den Halbsatz "... oder während ein wirkender Zauberspruch auf einem liegt..." ergänzen. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das wohl auch die Intention dahinter war: Aura Verhüllen funktioniert nur, wenn man in keiner Weise magisch aktiv ist.
Die wirkende Magie ist zu stark, um sie zu verhüllen.
Ich würde diesen Halbsatz eben nicht ergänzen. Die Stelle soll mMn eher sagen, dass man nicht aktiv Magie wirken/aufrecht erhalten/kanalisieren kann. Wenn der Zauber für die Dauer wirkt, dann muss da keine Energie mer reinfließen und ist nicht davon betroffen. Ein Zauber, den man nicht auf sich wirken würde, würde ja auch die eigene Aura nicht verändern und wäre damit ja unkritisch. Deshalb, und weil man ja nicht immer weiß, dass ein Zauber auf einem liegt, glaube ich geht es rein um das kanalisieren der Astralkraft.
Damit bleibt die Frage für mich aktuell.
Wird ein Zauber, der in die eigene (erweiterte) Aura eingewebt ist, mit dieser verborgen?