Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk)

  • Danke schonmal für die Antwort, so in werden wir es jetzt auch halten.

    Andere Frage, diesmal zum Thema Übernahme einer Beherrschung bei einem Dämon: (immernoch DSA 4.1 die entsprechenden Passage findet sich in Wege der Zauberei auf Seite 192) die entsprechenden Überlegungen beziehen sich darauf dass Person A, der Beschwörer, gerade einen Dämon gerufen hat und Person B, ein gut ausgebildeter Exorzist aus Zeitgründen versuchen will diesen Dämon zu übernehmen und zurück zu schicken.

    Bei eben jener wird ja eine vergleichende Kontrollprobe gewürfelt die, so Zitat: "[...] normal modifiziert [...]" ist.

    1. Heißt das sie ist nur um den Kontrollwert des Dämons (also +3) oder zählen auch der Dienst und Länge des Dienstes (Kasten unten links auf Seite 179) hinein?
    in diesem Fall würde ja
    a) der Beschwörer bis zu 4 Punkte Erschwerniss haben wenn sein Dienst sehr lange dauert während der Exorzist keine weitere Erschwerniss durch die Länge des Dienstes bekommt weil der Dämon ja sofort abhauen soll
    b) der Beschwörer eventuell Erschwerniss bzw. Erleichterung je nach Gesinnung seines gewünschten Dienstes haben.
    c) gehe ich recht in der Annahme dass in diesem Fall ein Dämon dem Dienst "Wegschicken" grundsätzlich wohlgesonnen ist, weil er sich nicht gerne zu Diensten einspannen lässt?

    2. Sollte der Dienst eine Rolle spielen: Auf Seite 179 wird gesagt, dass man sich die Kontrollprobe um bis zu 3 Punkte erleichtern kann, indem man dem Dämon pro 1 Punkt Erleichterung eine 20% höhere Bezahlung anbietet. Der Dienst wegschicken hat Kosten von 0 AsP
    Heißt das der Exorzist kann grundsätzlich die vollen drei Punkte Erleichterung bekommen, weil er dem Dämon eben 160% von 0 AsP als Bezahlung anbietet?

    3. Sagen wir mal beide haben ihre Kontrollprobe geschafft, der Beschwörer aber etwas besser, sprich, er hat immernoch die Kontrolle über seinen Dämon. Spricht irgendetwas dagegen dass der Exorzist sofort im Anschluss wiedder versucht die Kontrolle zu übernehmen?

    4. Es wird auf Seite 192 erwähnt, dass der Dämon (wie auch der Beschwörer) von der ersten Aktion an bemerken, dass jemand versucht den Dämon zu übernehmen. Hat jemand irgendwo eine Textpassage wo steht wie der Dämon selbst darauf reagiert? Ist ihm dies egal? Neigt er eher dazu den "Neuankömmling" anzugreifen? Oder wird er anders herum den "stärker wirkenden" angreifen in der Hoffnung einen möglichst schwachen Herren zu bekommen? Oder wird er gar ganz neutral abwarten und seinen momentanen Dienst nicht ausführen bis geklärt ist, wer überhaupt sein Herr ist?

    Noctum Triumphat

  • Ich lass mal Vermutungen raus, aber keine Garantie über denen wirklichen Wahrheitsgehalt:

    1. Ich würde sagen, dass der komplett modifizierte Dienst zählen sollte. Ein Exorzist hat nicht unbedingt den Vorteil des wahren Namens (zumindest nicht greifbar für den speziellen Dämon A, B, C, ...), keine speziellen Mittel, die nötige Konstellation. Viele davon beeinflussen hauptsächlich die Beschwörungsprobe, aber ich glaube mich zu entsinnen, dass einige davon auch auf die Beherrschungsprobe Effekt haben.
    Somit sollte ein gut vorbereiteter Beschwörer grundsätzlich besser wegkommen, als ein unvorbereiteter Exorzist.

    Ob Wegschicken ein Dienst ist, dem der Dämon wohlgesonnen ist, würde ich anhand des aktuell geleisteten Dienstes ausmachen.
    Ein Zant mag Wegschicken toll finden, wenn er nur dumm auf Wachdienst ist. sollte dieser Zant aber gerade den Dienst erhalten haben, ein Dorf nieder zu schlachten, könnte Wegschicken gerade weniger attraktiv sein, als der aktuelle Auftrag.

    2. Nein.
    Keine Bezahlung (und 0 ist doch recht wenig), kein Bonus. Da macht es keinen Unterschied, ob man nun nichts dazugibt, oder noch mehr nichts. Ganz viel nichts wird auch keinen Dämon Überzeugen.
    Eventuell wäre es machbar, für den Dienst 'Zurückschicken' zu zahlen. Pro Punkt Erleichterung eventuell 5-7 AsP. sollte jedenfalls etwas teurer sein, als Gegenzauber.

    3. Spricht nichts dagegen, nur würde ich die Zeit des Wiederholens von der Erschwernis und dem Punkteunterschied der Probe abhänhig machen. Sonst wird es viel zu einfach gegen Dämonen vor zu gehen.
    Kontrollversuch, Beschwörer abgelenkt, andere Beschwörer erschlagen lassen. Da sollte zumindest noch etwas mit hinein, dass die bessere Probe auch positive Auswirkungen hat.
    Sonst müsste es im Gegenzug möglich sein, dass der ehemalige Beschwörer den Dämonen vor dem Ausführen des Dienstes 'Wegschicken' noch einmal in die Beherrschungsprobe bekommt. Und dann hört das Gewürfele nie auf.
    Dämon wird kontrolliert - Probe - wechselt - Probe - misslingt - nächste Probe - wechselt - etc

    4. Kommt auf den Dämonen und seinen Dienst an.
    Ein Kampfdämon, der aktuell Schutzwache ist, wird sofort angreifen und den Neuankömmling vernichten wollen. Selbst wenn sich der Dämon erhoffen könnte, dann endlich wieder zurückkehren zu können, wird er es tun müssen, da sein Dienst ihn dazu zwingt.
    Ein Dämon, der gerade keinen WAchdienst schiebt, wird sich anderweitig wehren, da ebenfalls sein Dienst ihn dazu zwingt. Er muss den Beschwörer nicht mögen, aber ihm anhand des Befehles gehorchen.
    Sollte es ein gewitzter Dämon sein, oder der Befehl wurde missverständlich formuliert, kann sich der Dämon auch der Langeweile hingeben, solange die Probe läuft. Er würde aber nie seinen Beschwörer angreifen, solange dieser die Kontrolle hat, denn dann hätte dieser einen Fehler gemacht und wäre schon viel länger dafür bestraft worden (Ausnahme Dämonen mit Humor).

    Falls ich was vergessen haben sollte, bitte ich dies zu entschuldigen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Danke schon mal, sehr ausführliche Antwort.

    Dazu dann gleich noch eine kürzere Frage:
    Bei der Eigenschaft "Rudel" zum Beispiel beim Karmanath, steht ja dass die als Rudel beschworenen Dämonen in Punkto Dienstkosten und Kontrollprobe als ein Wesen zählen, die Basiskosten aber um die Doppelte Rudelstärke steigt.

    Wie ist das jetzt bei den Kosten der Kontrollübernahme durch einen Exorzisten? Zählt das als Dienst oder als Basiskosten? Oder zählt das weiter pro Dämon?
    Zur Erinnerung: der VERSUCH einer Kontrollübernahme bei einem minderen Dämon kostet 6 AsP unabhängig vom gelingen.

    Werden wir mal Konkret: sagen wir es handelt sich um ein Rudel von 4 Karmanathi.
    Sind die Kosten jetzt:
    a) 6 AsP weil es regeltechnisch 1 ungehörnter Dämon ist bzw die Übernahme eben ein Dienst ist
    b) 14 AsP (6 als Basiskosten + 8 als die Doppelte Rudelstärke) weil die Kontrollübernahme als "Basiskosten" zählt
    c) 24 AsP (6 AsP für die Übernahme * vier Dämonen)
    ?

    Noctum Triumphat

  • Regellücke, würde ich sagen.

    Rein nach den Regeln wäre Punkt 1 wahrscheinlich, käme mir aber komisch vor. Daher würde ich persönlich zu Punkt 2 tendieren. Punkt 3 scheidet für mich aus, da die Kontrolle über das Rudel herrscht und ich nicht einzelne Dämonen aus der Beherrschung auskoppeln lassen würde.
    Entweder alle, oder keiner, zumindest meine Meinung in diesem speziellen Falle.

    Ergo:
    Regeltreu ist Punkt 1.
    Sinnvoller erscheint mir Punkt 2.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Zur Rechtslage der Magiergilden:
    Wie hat ein weißmagischer Gildenmagier mit verbotenen Büchern zu verfahren, die er auf seinen Reisen findet? (á la "Die 13 Lobpreisungen des Namenlosen" und "Borbarads Testament")?
    Sofort bei der jeweiligen oder zumindest der nächsten Akademie der Gilde abliefern und erklären wo es gefunden wurde oder lieber gleich zerstören, so fern möglich?

  • Abgeben, sofern möglich. Denn aus solchen Werken entstehen immer noch die effektivsten Gegenzauber und das Wissen kann von Kundigen genutzt werden, um die dort beschriebenen Bedrohungen ab zu wenden.
    Sofern keine Gefahr für Leib und Leben besteht, natürlich. Sonst ist die Vernichtung dieser Bücher zu vollführen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Danke für die Antwort :)

    Wenn mir noch jemand erklären kann, warum die Magier aus Drakonia automatisch eine Unfähigkeit auf Gesellschaftliche Talente haben, bin ich glücklich. Ich meine, das sind doch keine Einsiedler, die leben doch zu mehreren da in dem Konzil und kommunizieren auch untereinander. Und wenn sie als Kinder früher irgendwo gelebt haben, haben sie doch doch schon erste Erfrahrungen gemacht im Umgang mit anderen Menschen.
    Sicher ist ein Magier, der nur in seiner Magierakademie hockt nicht der Super-Partylöwe... aber Unfähigkeit? Die müssten ja dann die ganze Zeit stumm aneinander vorbei gehen und sich nicht mal mit dem Allerwertesten angucken.
    Und werden dann automatisch mögliche Kulturboni in gesellschaftlichen Talenten nichtig?

    Wäre es denkbar eine andere als die üblichen Kulturen zu nehmen? Yaquirien z.B.?
    Und ist das alles schon keine Kleinigkeit mehr und gehört hier überhaupt nicht hin? :iek:

  • Magier aus Drakonia bekommen diese Unfähigkeit, da sie dort oben im Rashtulswall komplett unter sich sind und überhaupt keinen Kontakt zur Außenwelt pflegten, bis sie sich auf dem All-Aventurischen Konzil zu Punin offenbart haben.
    Klar haben diese Magier Kontakt mit ihren Mit-Magiern auf Drakonia, aber sonst zu niemanden. Das soll auch ein bißchen ihren "Einsiedler-Charakter" unter den Magiern darstellen.

    Die Kulturboni bleiben erhalten, die unfähigkeit wirkt sich hauptsächlich auf das spätere steigern aus (nach C statt B ) und der Startwert der betroffenen Talente darf einen bestimmten Wert nicht übersteigen.

    Eine andere Kultur als die empfohlenen wäre nach der Offenbarung Darkonias gegenüber dem Rest der Magierwelt durchaus denkbar, davor eher nicht.
    Wie immer hat in solchen Fragen aber der Meister Deines Vertrauens das letzte Wort :zwinker:

    Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird.
    – altes klingonisches Sprichwort

  • Hallöle!

    Drei kurze Fragen:
    1. Setzt das Erlernen der Borbaradianischen Repräsentation einen Pakt voraus?
    2. Gibt es irgendwo Informationen über die Akademie Yol'Gurmak (ev. sogar die Profession)?
    3. Sind alle in Yol'Gurmak-Studierten Paktierer?

    Vielen Dank im Voraus,
    Satinav

    "Wir leben in einer Welt, worin ein Narr viele Narren, aber ein weiser Mann nur wenige Weise macht."
    -- Immanuel Kant
    ...
    Befürworter von "Peng! statt Plönk!" in DSA ;)

  • zu 1.) Nicht zwingend, der Pakt ist eine Möglichkeit für den Nicht-Magier, diese Repräsentation zu erlangen. Für den grundsätzlich magiebegabten Helden (Voll- oder Halbzauberer) mit eigener Repräsentation würde ich noch die Möglichkeit sehen, die Repräsentation zu erlernen, wie im WdZ S. 18 bei der SF Repräsentation beschrieben.

    zu 2. & 3.) ich meine, hierzu mal etwas gelesen zu haben, entweder hier im Forum oder eine andere Internet-Quelle... im Wiki-Aventurica stehen zumindest potenzielle Quellen

    Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird.
    – altes klingonisches Sprichwort

  • zu 3) Soweit ich weiß, sind die Abgänger den Dämonenkulten zumindest aufgeschlossen. Aber sie sind keine bzw. nicht zwangsläufig Paktierer. Zumal das für Stufe 1 Spielerhelden ein arges Handycap ist und sie noch weniger spielbar macht, als sie ohnehin schon sind. Für die Lehrer und ältere Absolventen (falls es schon welche gibt) würde ich einen Pakt mit Thargunitoth oder Amazeroth durchaus im Bereich des möglichen sehen.

  • Danke für die Infos. Für SCs war das sowieso nicht gedacht, im Grunde hätte ich die Frage auch so stellen können: "Kann ein Abgänger von Yol-Gurmak noch Tempel betreten?" Ebenso baue ich meine NSCs grundsätzlich (dank Heldensoftware geht das ja recht gut) und hoffte irgendwie das es die Akademie Yol-Gurmak auch wertetechnisch gäbe (so wie dereinst Elburum).

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  • Hallo miteinander,
    Ich habe einen Magus der Akademie der Verformungen zu Lowangen (nach DSA 4.1) erstellt
    Bei diesem ist der Adlerschwinge ein Hauszauber. Dieser ist bekanntlich mehrfach (mit verschiedenen Tieren) lernbar.

    Zu meiner eigentlichen Frage:
    Wie verhält es sich wenn ich eine weitere Tierart erlernen will. Gilt der "neue" Adlerschwinge ebenfalls als Hauszauber, oder nur der "ursprüngliche" Adlerschwinge?

    Zudem wüsste ich gerne wie es sich mit dem gleichen Problem verhält wenn der 2. Adlerschwinge in Elfischer Repräsentation erlernt wird.


    Danke schonmal für hilfreiche Antworten

  • Nur der ursprüngliche Adlerschwinge ist Hauszauber, ganz analog auch bei einer Begabung.
    Die weiteren Adlerschwingen werden nach Hexalogieregeln bis zum ZfW des höchsten Adlerschwinge um eine spalte billiger gesteigert. Dies ist aber unabhängig von ersterem.

    Freiheit vor Ordnung

  • Ich hoffe das ist ne Kleinigkeitenfrage:

    Wie werden Naturzauberer (also Druide, Hexen und ggf. Schamanen) im Mittelreich behandelt?
    Sind es verbrecher, weil sie nicht registrierte Zauberkundige sind oder dürfen sie machen was immer sie wollen, so lange sie nicht gegen die üblichen Zauberer gesetze verstoßen (Dämonen etc.)?

    also müssen sie ihre Geheimidentität waren oder ist es nicht schlimm wenn jedermann weiß, dass da eine Hexe vor ihm steht?

  • Sie werden nicht prinzipiell verfolgt, sind aber leicht der Sündenbock für alles, was in der Gegend schiefgeht, wenn sie als Hexen etc bekannt sind. Je nach Gegend ist es also mehr oder minder schlimm. Nordmarken und ähnlich praiotisch geprägte Gegenden werden auf Hexen etc heftiger reagieren als flexiblere Gegenden wie der Kosch.
    Natürlich dürfen sie nicht gegen die Gesetze verstoßen und weiterhin sind sie nicht durchs Gesetz (Codex Albyricus) geschützt.

    "Rondra ist n Mädchen" (Leviathanas) Ich finde, das musste mal gesagt werden.

  • Um die Antwort noch um ein kleines Detail zu ergänzen:

    Solange sie nichts verbrechen, gibt es keinen legalen Grund, ihnen etwas zu tun. Kein Praiot, Ritter, oder wer-auch-immer darf Hand an sie legen, wenn es dafür keine Beweise gibt.

    Verhindert natürlich keinen Lynchmob, oder Bannstrahler-Angriff.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Wobei der Lynchmob im Nachhinein schwer zu bestrafen ist und man aus den Überbleibseln auch sehr schwer wieder etwas schaffen kann was sich bewegt...

    Asche:.......Staub wandle

    Knochen:....Totes handle

    Alles in allem: Ja ohne Schuld darf keiner brennen, aber selbst ein profaner Hexenschuss (also durch falsche Bewegung, nicht durch zauberei) und ein böser Blick (der arme abgelehnte Alrik kann übles nachsagen) mögen manchmal ausreichen um einen "Naturzauberer" zu überstürzter Flucht zu veranlassen. Wer aber flieht, der hat sicher etwas verbrochen.... (möglcihe Sicht eines PRaioten)
    Und auch wenn die "Wasserprobe" offiziell seit einiger Zeit verboten ist, mag es vorkommen, daß sie in Rückständigen Gebieten noch angewendet wird.
    (Wasserprobe: Gefesselte Hex in FLuß: ersäuft sie war sie unschuldig und bekommt ein angemessenes Begräbniss, ersäuft sie nicht, ists zauberei und sie wird verbrannt! Das wohl!)

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Frage zu Geldkosten einer Zauberthesis:

    unser Scharlatan hat sich per Zauberwerkstatt aus dem Somnigravis einen formidablen Kampfzauber entwickelt indem er ihn auf die Variante Ohnmacht umgeschrieben hat und die Zauberdauer auf 1 Aktion verkürzt hat (es ging ihm darum einen Zauber zu haben mit dem er sich effektiv verteidigen kann ohne jemanden zu verletzen).

    nun spielt er mit dem Gedanken die Zauberthesis seiner Heimatakademie Zorgan sowie der grauen Gilde zur Verfügung zu stellen. Wie viel Geld kann er dafür verlangen? Die Repräsentation ist natürlich Scharlatanisch, dafür hat er ihn im Selbststudium auf 19 gehoben.

    Noctum Triumphat

  • Pyroalchi Ich hab keine Ahnung ob es da was zu in den Büchern gibt - regeltechnisch.
    Aus meiner Sicht aber, würde ich sagen, dass jeder Magier so etwas umsonst herausgeben würde. Es dient der Forschung, es dient dem 'emporsteigen' in der Gunst anderer ('höherer') Magier, sowie der Gilde und bringt eher gesellschaftliche (innerhalb der Reihe der Magier) Anerkennung, denn Gold/Geld/Dukaten... Mal abgesehen vielleicht von einem kleinen Handgeld oder einem Buch als Geschenk, weil es eine herausragende Thesis war?
    Nun war es aber ein Scharlatan, kein Magier.... er gehört aber (da aus Zorgan) der Grauen Gilde an und hat auch ein entsprechendes Akademie- und Gildensiegel. Ob die nun wiederrum gleich zu behandeln sind? Ich würde in dem Falle sagen: Ja! Im Gegensatz zu Scharlatanen die nicht einer Akademie, bzw. einer Gilde angehören und bei denen ich mir auch vorstellen könnte, dass sie es zumindest versuchen würden für gutes Geld zu verkaufen.
    Vielleicht kann man ihn eher mit einer (vorrübergehenden?) Forschungsstelle abfinden?

    Sollte jemand eine entsprechende offizielle Quelle finden, würde mich das aber auch mal sehr interessieren!